gcygnusx1
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Hallo an alle Forumsteilnehmer,
zunächst kurz zu unserer Situation:
Wir vermieten ein Einfamilienhaus mit Garten seit zwei Jahren an eine berufstätige Frau (ca. 30 Jahre) mit zwei schulpflichtigen Kindern und sind selbst Mieter einer 4-Zimmerwohnung in einem benachbarten Ort. Nun wurde uns nach 15 Jahren völlig überraschend wegen Eigenbedarf wirksam gekündigt. Wir haben eine Kündigungsfrist von acht Monaten und müssen am 31.05.2018 ausziehen. Aus diesem Grund haben wir unserer Mieterin eine Woche nach Erhalt unserer Kündigung ebenfalls wegen Eigenbedarfs (3 Monate Kündigungsfrist zum 30.11.2017) wirksam gekündigt, um Zugang zu unserem Haus zu bekommen.
Jetzt - kurz vor dem 30.11.17 - teilte uns unsere Mieterin mit, dass sie nicht ausziehen kann, weil sie keine Wohnung gefunden hätte. Sie hätte alles versucht, aber ohne Erfolg. Im Einzelnen teilte sie uns mit, dass sie in drei Monaten ganze drei Wohnungen besichtigt hat, die ihr aber alle zu teuer waren und sie sich deshalb nicht darauf beworben hat. Sie hat auch keinen Makler eingeschalten, ebenso keine Anzeigen geschaltet. Sie behauptet aber, sie hätte Nachweise, um ihre Suche belegen zu können. Welcher Art diese Nachweise sind, kann ich nicht nachvollziehen, weil unbekannt. Sie war bei einem Wohnungsamt, wo man ihr aber auch nicht helfen konnte. Ich habe ihr in dem Gespräch acht mietbare Wohnungen in diesem Ort aufgezählt, von denen sie nur eine kannte. Sie fragte mich, woher ich denn von den anderen Wohnungen wüsste. Antwort: Immobilienscout24.de. Große Augen!!! Ich hab ihr die Angebote ausgedruckt und gegeben.
Sie verdient ca. 2500 bis 3000 Euro netto und hat einen derzeit unkündbaren Job. Sie ist also keine Problemmieterin. Zitat: Sie wird definitiv wegen ihrer Kinder (Schulwechselvermeidung) nicht aus diesem Ort wegziehen und sie ist nicht bereit, 900 bis 1000 Euro für eine Vierzimmerwohnung auszugeben. Das Problem: Der Wohnungsmarkt in diesem Ort ist sehr teuer und praktisch leergefegt. In der Umgebung von 25-30 km um ihren Arbeitsort gibt es aktuell ca. 180 3-4-Zimmerwohnungen. Ihre Vorstellung: Eine Vierzimmerwohnung für 600-700 Euro in genau diesem Ort, was völlig illusorisch ist. Daher ist es auch kein Wunder, dass sie nichts findet.
Des Weiteren hat sie mir im letzten Gespräch mitgeteilt, dass sie jetzt wegen unserer Kündigung aus psychologischen Gründen krankgeschrieben ist und daher nicht weitersuchen kann. Sie wollte von uns eine Fristverlängerung haben, die wir aber in Kenntnis ihrer mangelnden Bemühungen, eine Wohnung zu finden, abgelehnt haben. Wir haben nun vor, einen Anwalt einzuschalten und umgehend Räumungsklage zu erheben. Wir besitzen eine Vermieterrechtsschutzversicherung. Das haben wir ihr auch mitgeteilt. Seitdem antwortet sie nicht mehr auf unsere Anfragen.
Unser Verdacht: Die Mieterin weiß, dass sie juristisch gegen die Eigenbedarfskündigung nicht vorgehen kann. Sie hat auch mit Blick auf §574 keinen Widerspruch eingelegt. Unser Kündigungsschreiben wurde von einem Anwalt aufgesetzt und die Kündigung haben wir ihr persönlich gegen Unterschrift zugestellt. Sie weiß auch, dass wir mit Blick auf unseren Auszugstermin vom 31.05.18 zeitlich unter Druck stehen und daher denken wir, dass sie versuchen wird, solange in der Wohnung zu bleiben, bis wir die Nerven verlieren und uns wieder eine 4-Zimmerwohnung suchen werden. Das wäre für uns mit sehr hohen Zusatzkosten verbunden (mind. 600 Euro mehr pro Monat). Dabei spekuliert sie wahrscheinlich auf den Wegfall des Eigenbedarfsgrunds.
Dazu haben wir mehrere Fragen, die uns Leser mit ähnlichen Erfahrungen vielleicht beantworten können:
1. Was passiert mit unserem Räumungstitel, wenn wir tatsächlich bei unseren Vermietern keinen Aufschub heraushandeln können und wir irgendwo in Zwischenmiete gehen müssen? Verfällt dieser dann? Hätte die Mieterin dann mit ihrer Taktik gewonnen?
2. Kann unsere Vermieterin uns auf Räumung mit Erfolg verklagen, wenn wir entgegen ihrem Willen ebenfalls in unserer Wohnung bleiben und erst einige Monate später Zugang zu unserem Haus bekommen?
3. Wie lange muss sich unsere Vermieterin ggfs. gedulden, wenn es zu so einer zeitlichen Überschneidung kommen sollte?
4. Besteht überhaupt eine Aussicht auf Zwangsräumung einer Mutter mit zwei kleinen Kindern, die zudem aktuell an einer psychologischen Legende zu basteln scheint? Wirklich krank wirkt sie auf mich nicht, sondern vielmehr ziemlich gerissen. Sie wird vermutlich versuchen, die gesetzliche Räumungsfrist auf 1 Jahr auszudehnen und anschließend mit dem Instrument des Vollstreckungsschutzes zu arbeiten, um uns so zeitlich in schwere Bedrängnis zu bringen.
5. Sollten wir in Zwischenmiete gehen müssen, würde dies mit erheblich höheren Mietkosten als jetzt (ca. 400 Euro Kaltmiete) verbunden sein, uns aber mehr zeitliche Flexibilität gewähren und einen neuen Eigenbedarfsgrund liefern: monatliche Verluste in Höhe von ca. 600 Euro, die wir nicht hätten, wenn wir in unserem Haus wohnen könnten. Alternativ könnten wir auch bei der Schwiegermutter einziehen, müssten dann aber ca. 90 km einfach zu unseren Arbeitsorten fahren (mit zwei Autos). Können wir so die nachträglich angefallenen Eigenbedarfsgründe gegen den ursprünglichen Grund (Kündigung der eigenen Wohnung) austauschen und damit die Zwangsräumung weiterbetreiben? Oder müssten wir dann wieder von vorne anfangen und auf neuen Eigenbedarf klagen?
6. Wie lange müssen wir realistisch auf einen Gerichtstermin warten? Wir leben in einer Kleinstadt. Wie lange kann eine Mieterin diesen Schlages das Verfahren in die Länge ziehen?
7. Da wir unsere Rechtsschutzversicherung (seit 10 Jahren) noch nie aktiviert haben, haben wir auch keine Erfahrung, was diese alles bezahlt. Sind hier üblicherweise alle Kosten für Gericht, Anwälte und Gerichtsvollzieher abgedeckt (Standardprodukt der Allianz)? Über wie viele Instanzen wird man von so einer Versicherung vertreten? Können die unseren Fall z.B. wegen Aussichtslosigkeit ablehnen?
8. Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage in diesem Fall ein? Noch haben wir keine Klage erhoben.
Vielen Dank für eure Antworten
gcygnusx1
zunächst kurz zu unserer Situation:
Wir vermieten ein Einfamilienhaus mit Garten seit zwei Jahren an eine berufstätige Frau (ca. 30 Jahre) mit zwei schulpflichtigen Kindern und sind selbst Mieter einer 4-Zimmerwohnung in einem benachbarten Ort. Nun wurde uns nach 15 Jahren völlig überraschend wegen Eigenbedarf wirksam gekündigt. Wir haben eine Kündigungsfrist von acht Monaten und müssen am 31.05.2018 ausziehen. Aus diesem Grund haben wir unserer Mieterin eine Woche nach Erhalt unserer Kündigung ebenfalls wegen Eigenbedarfs (3 Monate Kündigungsfrist zum 30.11.2017) wirksam gekündigt, um Zugang zu unserem Haus zu bekommen.
Jetzt - kurz vor dem 30.11.17 - teilte uns unsere Mieterin mit, dass sie nicht ausziehen kann, weil sie keine Wohnung gefunden hätte. Sie hätte alles versucht, aber ohne Erfolg. Im Einzelnen teilte sie uns mit, dass sie in drei Monaten ganze drei Wohnungen besichtigt hat, die ihr aber alle zu teuer waren und sie sich deshalb nicht darauf beworben hat. Sie hat auch keinen Makler eingeschalten, ebenso keine Anzeigen geschaltet. Sie behauptet aber, sie hätte Nachweise, um ihre Suche belegen zu können. Welcher Art diese Nachweise sind, kann ich nicht nachvollziehen, weil unbekannt. Sie war bei einem Wohnungsamt, wo man ihr aber auch nicht helfen konnte. Ich habe ihr in dem Gespräch acht mietbare Wohnungen in diesem Ort aufgezählt, von denen sie nur eine kannte. Sie fragte mich, woher ich denn von den anderen Wohnungen wüsste. Antwort: Immobilienscout24.de. Große Augen!!! Ich hab ihr die Angebote ausgedruckt und gegeben.
Sie verdient ca. 2500 bis 3000 Euro netto und hat einen derzeit unkündbaren Job. Sie ist also keine Problemmieterin. Zitat: Sie wird definitiv wegen ihrer Kinder (Schulwechselvermeidung) nicht aus diesem Ort wegziehen und sie ist nicht bereit, 900 bis 1000 Euro für eine Vierzimmerwohnung auszugeben. Das Problem: Der Wohnungsmarkt in diesem Ort ist sehr teuer und praktisch leergefegt. In der Umgebung von 25-30 km um ihren Arbeitsort gibt es aktuell ca. 180 3-4-Zimmerwohnungen. Ihre Vorstellung: Eine Vierzimmerwohnung für 600-700 Euro in genau diesem Ort, was völlig illusorisch ist. Daher ist es auch kein Wunder, dass sie nichts findet.
Des Weiteren hat sie mir im letzten Gespräch mitgeteilt, dass sie jetzt wegen unserer Kündigung aus psychologischen Gründen krankgeschrieben ist und daher nicht weitersuchen kann. Sie wollte von uns eine Fristverlängerung haben, die wir aber in Kenntnis ihrer mangelnden Bemühungen, eine Wohnung zu finden, abgelehnt haben. Wir haben nun vor, einen Anwalt einzuschalten und umgehend Räumungsklage zu erheben. Wir besitzen eine Vermieterrechtsschutzversicherung. Das haben wir ihr auch mitgeteilt. Seitdem antwortet sie nicht mehr auf unsere Anfragen.
Unser Verdacht: Die Mieterin weiß, dass sie juristisch gegen die Eigenbedarfskündigung nicht vorgehen kann. Sie hat auch mit Blick auf §574 keinen Widerspruch eingelegt. Unser Kündigungsschreiben wurde von einem Anwalt aufgesetzt und die Kündigung haben wir ihr persönlich gegen Unterschrift zugestellt. Sie weiß auch, dass wir mit Blick auf unseren Auszugstermin vom 31.05.18 zeitlich unter Druck stehen und daher denken wir, dass sie versuchen wird, solange in der Wohnung zu bleiben, bis wir die Nerven verlieren und uns wieder eine 4-Zimmerwohnung suchen werden. Das wäre für uns mit sehr hohen Zusatzkosten verbunden (mind. 600 Euro mehr pro Monat). Dabei spekuliert sie wahrscheinlich auf den Wegfall des Eigenbedarfsgrunds.
Dazu haben wir mehrere Fragen, die uns Leser mit ähnlichen Erfahrungen vielleicht beantworten können:
1. Was passiert mit unserem Räumungstitel, wenn wir tatsächlich bei unseren Vermietern keinen Aufschub heraushandeln können und wir irgendwo in Zwischenmiete gehen müssen? Verfällt dieser dann? Hätte die Mieterin dann mit ihrer Taktik gewonnen?
2. Kann unsere Vermieterin uns auf Räumung mit Erfolg verklagen, wenn wir entgegen ihrem Willen ebenfalls in unserer Wohnung bleiben und erst einige Monate später Zugang zu unserem Haus bekommen?
3. Wie lange muss sich unsere Vermieterin ggfs. gedulden, wenn es zu so einer zeitlichen Überschneidung kommen sollte?
4. Besteht überhaupt eine Aussicht auf Zwangsräumung einer Mutter mit zwei kleinen Kindern, die zudem aktuell an einer psychologischen Legende zu basteln scheint? Wirklich krank wirkt sie auf mich nicht, sondern vielmehr ziemlich gerissen. Sie wird vermutlich versuchen, die gesetzliche Räumungsfrist auf 1 Jahr auszudehnen und anschließend mit dem Instrument des Vollstreckungsschutzes zu arbeiten, um uns so zeitlich in schwere Bedrängnis zu bringen.
5. Sollten wir in Zwischenmiete gehen müssen, würde dies mit erheblich höheren Mietkosten als jetzt (ca. 400 Euro Kaltmiete) verbunden sein, uns aber mehr zeitliche Flexibilität gewähren und einen neuen Eigenbedarfsgrund liefern: monatliche Verluste in Höhe von ca. 600 Euro, die wir nicht hätten, wenn wir in unserem Haus wohnen könnten. Alternativ könnten wir auch bei der Schwiegermutter einziehen, müssten dann aber ca. 90 km einfach zu unseren Arbeitsorten fahren (mit zwei Autos). Können wir so die nachträglich angefallenen Eigenbedarfsgründe gegen den ursprünglichen Grund (Kündigung der eigenen Wohnung) austauschen und damit die Zwangsräumung weiterbetreiben? Oder müssten wir dann wieder von vorne anfangen und auf neuen Eigenbedarf klagen?
6. Wie lange müssen wir realistisch auf einen Gerichtstermin warten? Wir leben in einer Kleinstadt. Wie lange kann eine Mieterin diesen Schlages das Verfahren in die Länge ziehen?
7. Da wir unsere Rechtsschutzversicherung (seit 10 Jahren) noch nie aktiviert haben, haben wir auch keine Erfahrung, was diese alles bezahlt. Sind hier üblicherweise alle Kosten für Gericht, Anwälte und Gerichtsvollzieher abgedeckt (Standardprodukt der Allianz)? Über wie viele Instanzen wird man von so einer Versicherung vertreten? Können die unseren Fall z.B. wegen Aussichtslosigkeit ablehnen?
8. Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage in diesem Fall ein? Noch haben wir keine Klage erhoben.
Vielen Dank für eure Antworten
gcygnusx1