Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!!

Diskutiere Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Leute , habe am Sonntag abend ein tollen brief vom Verwalter bekommen das der eigentümer des Miethauses zum 01.12.06 das Kabelfernsehn...
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #1

ramsfan

Hallo Leute , habe am Sonntag abend ein tollen brief vom Verwalter bekommen das der eigentümer des Miethauses zum 01.12.06 das Kabelfernsehn gekündigt hat . Darf er das einfach so ohne die Mieter zu fragen und auch so kurzfristig ????

vielen dank für eure hilfe
 
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #2

Heizer

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Steht Kabelfersehen im Mietvertrag als eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache? Wenn ja dann kannst Du die Miete kürzen. Falls nicht Pech gehabt. Da kannst Du Dir nur eine Schüssel kaufen oder auf DVB-T umschwenken.
 
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #3
lostcontrol

lostcontrol

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ich seh das problem nicht.
musst du halt selbst einen vertrag mit den kabel-anbietern machen. kostet hier in baden-württemberg bei kabel-bw € 14,50 monatlich.
das kabel liegt ja und funktioniert.
 
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #4

Vermieterheini1

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Der Vermieter muss eine gleichwertige Versorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen zur Verfügung stellen. Wie er das macht ist Sache des Vermieters.
 
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Vermieterheini1
Der Vermieter muss eine gleichwertige Versorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen zur Verfügung stellen. Wie er das macht ist Sache des Vermieters.
wo steht das denn?
meines wissens darf der vermieter lediglich nicht die versorgung unterbinden, z.b. satellitenschüssel verbieten, obwohl die technisch möglich wäre.

den vertrag mit deinem kabelfernsehanbieter wirst du aber doch wohl selbst machen müssen - was steht dem denn bitte entgegen?
 
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #6

Vermieterheini1

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Hallo lostcontrol,

aus den dürftigen Worten des Anfragenden habe ich geschlossen, dass die Mietwohnung mit Kabelanschluss vermietet wurde. Meine Aussage gilt natürlich nur unter dieser Annahme/Voraussetzung.
 
  • Kabelfernsehen einfach gekündigt !!!! Beitrag #7
lostcontrol

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Original von Vermieterheini1
... dass die Mietwohnung mit Kabelanschluss vermietet wurde. Meine Aussage gilt natürlich nur unter dieser Annahme/Voraussetzung.
mit kabelanschluss heisst nicht mehr, als dass ein entsprechender anschluss vorhanden ist, sprich: die dose.
über den vertrag sagt das erstmal garnichts aus.

es soll ja vermieter geben, die für die dosen schon gebühren verlangen (also dafür, dass sie irgendwann mal die dinger haben einbauen lassen), das finde ich aber persönlich jetzt ein bisschen albern - das gehört für mich zur ausstattung der wohnung, in die man mal investiert hat, und das kriegt man ja über eine angemessene kaltmiete wieder zurück.

für den eigentlichen vertrag mit dem anbieter (bei uns hier kabel-bw) gibt's zwei möglichkeiten:
1.) man macht einen mehrfachnutzer-vertrag fürs ganze haus und rechnet die gebühren über die nebenkostenabrechnung ab,
2.) man lässt die mieter den vertrag selbst abschliessen (ich mache das zumindest bei einem objekt so, weil dort von 6 parteien nur 3 parteien tatsächlich einen fernseher haben.

die mieter können aber vom vermieter/eigentümer nicht verlangen, dass version 1 gewählt wird - und wenn das nicht der fall ist, müssen sie ihren vertrag nun mal selbst abschliessen...
 
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