Kabelfernsehen

Diskutiere Kabelfernsehen im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; :gehtnicht Hallo, habe ein Problem mit 2 Eigentümern WEG. Meine Tochter ist vor kurzem in die Wohnung von meinem Vater eingezogen, dieser kann...
  • Kabelfernsehen Beitrag #1

regina

:gehtnicht Hallo,

habe ein Problem mit 2 Eigentümern WEG.

Meine Tochter ist vor kurzem in die Wohnung von meinem Vater eingezogen, dieser kann sich leider nicht mehr selbst um diese kümmern da er seit Jahren in einem Alten- u. Pflegeheim lebt.

Nun wollten wir Kabelfernsehen anmelden, dabei musste ich feststellen, daß alle Buchsen im Treppenhaus in denen Stromkabel, Telefonkabel und die Leitung der KFS verlaufen, letztes Jahr verputzt worden sind. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung sowie die zuständigen Eigentümer die dies veranlasst haben, diese Buchse zu öffnen, damit der Anschluß freigegeben werden kann.

Leider musste ich mir anhören das, dass Treppenhaus jetzt so schön verputzt sei und Sie diese 1 Buchse nicht öffnen werden. Ich sollte mich doch oben, an der Satellitenanlage anschließen.
Das würde aber für uns wiederum bedeuten, Loch in der Decke, Kabelschächte ziehen oder unter Putz und darauf habe ich keine Lust mehr, nach 12 Wochen total Renovierung.

Wie kann ich nun die 2 Herren dazu bringen mir die Buchse zu öffnen?

Kann mir jemand einen Rat geben? Wäre echt dankbar.

Gruß Regina
 
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  • Kabelfernsehen Beitrag #2

wolle

Das Treppenhaus ist ja Gemeinschaftseigentum, also ist das eine Entscheidung der ETV gewesen und da hast du ja auch mitentschieden, dass die Buchsen verputzt werden. Nur in der eigenen Wohnung kann man etwas ohne Versammlung verändern und selbst dort gibt es grenzen. Sogar der Deckendurchbruch ist gemeinschaftseigentum. (Sofern obendrüber einer wohnt.)

Sorry, aber wenn die Buchsen geöffnet werden sollen, wäre das eine Entscheidung in der ETV und da entscheidet die Mehrheit.
 
  • Kabelfernsehen Beitrag #3

regina

Hallo Capo,

Ja, das ist mir schon klar, nur ETV (und ob Mehrheit?) wurde nichteinberufen wegen des Treppenhauses, sondern nur rumtelefoniert und gesagt sie hätten gerne den Putz nicht gestrichen. Das alle Buchse verputzt werden, davon hat keiner irgend ein Wort verloren. Da hätte ich auch nicht zugestimmt.

Bei der offziellen ETV wurde nur die Treppenhausrenovierung und die Erneuerung der Steigleitungen für die Stromkabel besprochen, danach wurden Angebote eingeholt und bums waren alle Buchsen zu.

Ferner haben genau diese beiden Eigentümer darauf bestanden das die Buchse sowie alle anderen wieder öffenbar sind und nun kommen die so.

Ferner hat mir die KfS mitgeteilt das alle Buchsen offen sein müssten, da dort die Leitungen der Telekom und der KFS verlaufen.

Auf der Steite wo die Stromleitungen verlaufen ist das gleiche Spiel.

Gruß Regina
 
  • Kabelfernsehen Beitrag #4

wolle

ein Versammlung muss nicht immer einberufen werden.

auch macht die techn Seite der angelegenheit sinn und die Buchsen müssen offen bleiben. Also hat eigentlioch die Putz-firma schlecht gearbeitet. dh, wenn der Auftrag nicht die Schließung beinhaltet, kann man eine Nachbesserung (Öffnung) verlangen. Bestand jedoch der Auftrag, haftet der Auftraggeber, also der Verwalter. Dann wäre es zu klären, ob er so eigenmächtig handeln durfte.

Offensichtlich will die Mehrheit ja auch ein Öffnen der anschlüße, also kann der Verwalter die entsprechende Firma zur Nachbesserung anweisen.
 
  • Kabelfernsehen Beitrag #5

Herbert Grom

hallo regina,

ich hatte einen ähnlichen fall bei mir. wir haben nachträglich für unseren sohn ein telefon anschließen lassen. da musste der telekommann auch im hausflur eine verputzte steckdose öffnen. hinterher wurde sie von uns wieder verputzt und mit farbe gestrichen. selbst wenn der farbton etwas von der originalfarbe abweicht, würde hier kein richter ein verfahren eröffnen, da der gemeinschaft kein messbarer schaden zugefügt wurde! deshalb würde ich es einfach machen und hinterher den originalzustand so gut wie möglich wieder herstellen. dann kann niemand etwas dagegen haben!
 
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