Diese Formulierung ist mir unbekannt, was ist das?
was die HeizkostenV unter "Wohnung" versteht.
Eine abgeschlossene Wohneinheit, weder die Größe, die Bezeichnung, noch die Qualität spielt da eine Rolle.
Dein Haus hat nach deiner Beschreibung 6 oder 7 Wohneinheiten, ist auch egal, da es mehr als eine neben der Eigentümerwohnung ist.
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
rechtsgeschäftlichen Bestimmungen sind zB ein Mietvertrag. Vorrang vor... bedeutet, du kannst im Mietvertrag vereinbaren was du willst, die Heizkostenverodnung geht vor.
Ist der Keller überhaupt als Wohnraum zugelassen?
Auch das spielt für die Anwendung der HKV keine Rolle, es geht um tatsächlich vorhandenen Wohnraum, unabhängig davon ob dieser genutzt wird oder legal ist.
Die ggf Illegalität kann andere Probleme Aufwerfen, hat jedoch zunächst nichts mit der Betriebskostenabrechnung zu tun, so meine Meinung.
Davon ab, bin ich mir noch nicht mal sicher dass da eine Pauschale vereinbart wurde, vielleicht mag
@Obelix888 eine anonymisierte Kopie des Mietvertrages hier einstellen. Dies würde die Beurteilung vereinfachen.