Kaltmiete und Rechtslage??

Diskutiere Kaltmiete und Rechtslage?? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hi Ihr, ich hoffe ich bekomme bei euch hier Hilfe zu meinem Problem, weil es echt nicht schön ist was unser Vermieter mit uns machen will. Also...
  • Kaltmiete und Rechtslage?? Beitrag #1

househalt

Hi Ihr, ich hoffe ich bekomme bei euch hier Hilfe zu meinem Problem, weil es echt nicht schön ist was unser Vermieter mit uns machen will.

Also zur momentanen Situation:
Ich habe meine Freundin vor ca. 1 Jahr kennen gelernt und Sie hat eine eigene Wohnung. Wie das nun mal so ist bin ich täglich zu Ihr gefahren und habe dort auch nur geschlafen. Geduscht usw. habe ich zuhause und demnach ist der Wasserverbrauch im Haus auch eigentlich nicht gestiegen. Da meine Freundin in einem 6 Parteien Haus wohnt und dieses schon einige Jahre alt ist, haben die dort nur einen Zentralen Wasserzähler und dieser wird dann pro Person im Haushalt aufgeteilt. Nach ca. 6 Monaten bekam dann meine Freundin die Nebenkostenabrechnung in der ich mit aufgeführt wurde als volle Person und demnach musste meine Freundin mich mit bezahlen, bei den NK.

Darf er das?

Des Weiteren ist es so dass ich und meine Freundin ein Kind erwarten und die Wohnung für uns viel zu klein werden und wir uns aus diesem Grund eine Neue Wohnung gesucht haben die ausrechend Groß ist. Nun steht in Ihrem Mietvertrag das Sie bis zum 3 Werktag eines Monats kündigen muss, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun haben wir aber leider erst am 7. die zusage bekommen dass wir das Haus bekommen und demnach die Kündigung zu spät ist. Kann man nichts dran drehen denk ich aber das wäre auch noch ok.
Was der Vermieter allerdings will und er meint er sei in einem Mieterbund ist, dass Sie bis zum 31.01.2007 Kaltmiete zahlt und auch die kompletten Nebenkosten tragen soll, halt wegen dem Zentrallenwasserzähler aber auch Mülltonne, Straßenreinigung, Versicherung usw..

Das darf doch nicht sein wenn Sie sich dort zum 01.12.2006 komplett abmeldet und mit mir zusammen zieht oder?

Noch eine letzte Frage und zwar wer muss die Zwischenablesung tragen? Ich habe folgendes gefunden im Netz doch das sagt mal gar nichts aus.

Mieterwechsel: Kosten der Zwischenablesung

Hierzu wird alles vertreten:

Ein Teil der Rechtsprechung (AG Braunschweig WuM 82, 170; AG Rendsburg WuM 81, 105; AG Münster WuM 96, 231; AG Augsburg WuM 96, 98) geht davon aus, dass der Vermieter diese Kosten als Teil der Verwaltungskosten selbst tragen muss.

Nach anderer Ansicht (AG Hamburg WuM 96, 562; AG Hagen WuM 90, 122) müssen diese Kosten grundsätzlich in die vollständige Heizkostenabrechnung einfließen.

Wieder andere ( AG Coesfeld WuM 94, 696; AG Oberhausen DWW 1994, 24, Sternel Mietrecht III 416, a.A. Bub/Treier III A 93) sind dagegen der Meinung, dass der ausziehende Mieter diese Kosten tragen müsse.


Es wäre echt klasse wenn mir jemand bei unserem Problem helfen könnte!

Grüße
 
  • Kaltmiete und Rechtslage?? Beitrag #2
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Ihr zwei 1/2,

die Abrechnung nach Personen ist immer eine schwierige Sache, wurde hier schon öfter diskutiert.

Wenn Du in der Wohnung Deiner Freundin gewohnt hast, wird sie auch für Dich anteilige Betriebskosten nach Personen zahlen müssen.
Macht mal einen Plan, wann Du ca. da warst und wann nicht und rechnet das durch. Mit dem Kompromißvorschlag dann an den Vermieter herantreten.

Es ist dabei unerheblich, ob Ihr jeden Abend in der Wanne gelegen habt oder nicht, die Kosten gehen eben nach Personen.

Dies wird aber nicht die gesamten Betriebskosten betreffen, sondern nur die Wasserkosten, nicht wahr?

Kündigung ist klar, wenn die Frist im Oktober versäumt wurde, greift die nächste.

Wenn also die Wohnung zum 31.01.2007 gekündigt wurde, sind bis dahin die Kaltmiete und natürlich auch die kompletten Betriebskosten zu zahlen.

Bei der Personenregelung würde dies eine Entlastung bedeuten, wenn die Wohnung nachweislich nicht mehr bewohnt wurde. Bei der Umlage der Kosten nach Fläche zahlt Deine Freundin voll.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Kaltmiete und Rechtslage?? Beitrag #3

househalt

Hi,

nicht ganz das was ich hören wollte, lieber hätte ich was gehört was positiver für uns wäre aber wenn das so stimmt müssen wir damit wohl leben...

Danke für deine Antwort.

Gruß
 
  • Kaltmiete und Rechtslage?? Beitrag #4
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin,

tja, ich kann die Situation auch nur erläutern, nicht aber verändern...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
Thema:

Kaltmiete und Rechtslage??

Kaltmiete und Rechtslage?? - Ähnliche Themen

Einstieg in Immobilien mit 23: Hallo zusammen, die letzten Monate habe ich mich nun mit den verschiedensten Anlageformen beschäftigt und finde Immobilien dabei äußerst...
WEG-Verwaltungsbeirat seine Rechte u. Pflichten: Ist meine Interpretation „Verwaltungsbeirat“ ein Lapsus? Oder habt ihr andere Recherchen, Informationen/Rechtsgrundlagen zum Thema Beirat? Achtung...
Selbsthilfe des Vermieter: Selbsthilfe des Vermieters durch Kappen der Versorgungsleitungen zur Mietwohnung? Unter bestimmten Voraussetzungen, allerdings nicht ohne...

Sucheingaben

,

was gehört alles zur Kaltmiete

,

Mieterwechselkosten

,
was gehört in die kaltmiete
, wann zahle ich nur kaltmiete, was zählt zur kaltmiete, muss ich mieterwechselkosten bezahlen, ag hagen dww 90, mieterwechselgebühr, was darf man an kaltmiete haben bei 2 personen, was darf manan miete haben für 2 personen von der agl, Mieterwechselkosten in Nebenkostenabrechnung, gehören Mieterwechselkosten zu den Nebenkosten, mietvertrag haus nur kaltmiete, kann ich die kündigung kriegen wenn ich nur meine kaltmiete zahle, was bekomme ich für meine kaltmiete, was gehört zu anteilige nebenkosten, umlage Mieterwechselkosten, nebenkosten wohnung rechtslage vermieter recht, Coesfeld WuM 94 696; AG Oberhausen DWW 1994 24, mieterwechselkosten wärmeabrechnung, 4 person kaltmiete im m-v, dürfen verwaltungskosten in die kaltmiete einfließen, mieterwechselkosten nebenkosten, kaltmiete pro person in mecklenbirg vorpommern
Oben