househalt
Hi Ihr, ich hoffe ich bekomme bei euch hier Hilfe zu meinem Problem, weil es echt nicht schön ist was unser Vermieter mit uns machen will.
Also zur momentanen Situation:
Ich habe meine Freundin vor ca. 1 Jahr kennen gelernt und Sie hat eine eigene Wohnung. Wie das nun mal so ist bin ich täglich zu Ihr gefahren und habe dort auch nur geschlafen. Geduscht usw. habe ich zuhause und demnach ist der Wasserverbrauch im Haus auch eigentlich nicht gestiegen. Da meine Freundin in einem 6 Parteien Haus wohnt und dieses schon einige Jahre alt ist, haben die dort nur einen Zentralen Wasserzähler und dieser wird dann pro Person im Haushalt aufgeteilt. Nach ca. 6 Monaten bekam dann meine Freundin die Nebenkostenabrechnung in der ich mit aufgeführt wurde als volle Person und demnach musste meine Freundin mich mit bezahlen, bei den NK.
Darf er das?
Des Weiteren ist es so dass ich und meine Freundin ein Kind erwarten und die Wohnung für uns viel zu klein werden und wir uns aus diesem Grund eine Neue Wohnung gesucht haben die ausrechend Groß ist. Nun steht in Ihrem Mietvertrag das Sie bis zum 3 Werktag eines Monats kündigen muss, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun haben wir aber leider erst am 7. die zusage bekommen dass wir das Haus bekommen und demnach die Kündigung zu spät ist. Kann man nichts dran drehen denk ich aber das wäre auch noch ok.
Was der Vermieter allerdings will und er meint er sei in einem Mieterbund ist, dass Sie bis zum 31.01.2007 Kaltmiete zahlt und auch die kompletten Nebenkosten tragen soll, halt wegen dem Zentrallenwasserzähler aber auch Mülltonne, Straßenreinigung, Versicherung usw..
Das darf doch nicht sein wenn Sie sich dort zum 01.12.2006 komplett abmeldet und mit mir zusammen zieht oder?
Noch eine letzte Frage und zwar wer muss die Zwischenablesung tragen? Ich habe folgendes gefunden im Netz doch das sagt mal gar nichts aus.
Mieterwechsel: Kosten der Zwischenablesung
Hierzu wird alles vertreten:
Ein Teil der Rechtsprechung (AG Braunschweig WuM 82, 170; AG Rendsburg WuM 81, 105; AG Münster WuM 96, 231; AG Augsburg WuM 96, 98) geht davon aus, dass der Vermieter diese Kosten als Teil der Verwaltungskosten selbst tragen muss.
Nach anderer Ansicht (AG Hamburg WuM 96, 562; AG Hagen WuM 90, 122) müssen diese Kosten grundsätzlich in die vollständige Heizkostenabrechnung einfließen.
Wieder andere ( AG Coesfeld WuM 94, 696; AG Oberhausen DWW 1994, 24, Sternel Mietrecht III 416, a.A. Bub/Treier III A 93) sind dagegen der Meinung, dass der ausziehende Mieter diese Kosten tragen müsse.
Es wäre echt klasse wenn mir jemand bei unserem Problem helfen könnte!
Grüße
Also zur momentanen Situation:
Ich habe meine Freundin vor ca. 1 Jahr kennen gelernt und Sie hat eine eigene Wohnung. Wie das nun mal so ist bin ich täglich zu Ihr gefahren und habe dort auch nur geschlafen. Geduscht usw. habe ich zuhause und demnach ist der Wasserverbrauch im Haus auch eigentlich nicht gestiegen. Da meine Freundin in einem 6 Parteien Haus wohnt und dieses schon einige Jahre alt ist, haben die dort nur einen Zentralen Wasserzähler und dieser wird dann pro Person im Haushalt aufgeteilt. Nach ca. 6 Monaten bekam dann meine Freundin die Nebenkostenabrechnung in der ich mit aufgeführt wurde als volle Person und demnach musste meine Freundin mich mit bezahlen, bei den NK.
Darf er das?
Des Weiteren ist es so dass ich und meine Freundin ein Kind erwarten und die Wohnung für uns viel zu klein werden und wir uns aus diesem Grund eine Neue Wohnung gesucht haben die ausrechend Groß ist. Nun steht in Ihrem Mietvertrag das Sie bis zum 3 Werktag eines Monats kündigen muss, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun haben wir aber leider erst am 7. die zusage bekommen dass wir das Haus bekommen und demnach die Kündigung zu spät ist. Kann man nichts dran drehen denk ich aber das wäre auch noch ok.
Was der Vermieter allerdings will und er meint er sei in einem Mieterbund ist, dass Sie bis zum 31.01.2007 Kaltmiete zahlt und auch die kompletten Nebenkosten tragen soll, halt wegen dem Zentrallenwasserzähler aber auch Mülltonne, Straßenreinigung, Versicherung usw..
Das darf doch nicht sein wenn Sie sich dort zum 01.12.2006 komplett abmeldet und mit mir zusammen zieht oder?
Noch eine letzte Frage und zwar wer muss die Zwischenablesung tragen? Ich habe folgendes gefunden im Netz doch das sagt mal gar nichts aus.
Mieterwechsel: Kosten der Zwischenablesung
Hierzu wird alles vertreten:
Ein Teil der Rechtsprechung (AG Braunschweig WuM 82, 170; AG Rendsburg WuM 81, 105; AG Münster WuM 96, 231; AG Augsburg WuM 96, 98) geht davon aus, dass der Vermieter diese Kosten als Teil der Verwaltungskosten selbst tragen muss.
Nach anderer Ansicht (AG Hamburg WuM 96, 562; AG Hagen WuM 90, 122) müssen diese Kosten grundsätzlich in die vollständige Heizkostenabrechnung einfließen.
Wieder andere ( AG Coesfeld WuM 94, 696; AG Oberhausen DWW 1994, 24, Sternel Mietrecht III 416, a.A. Bub/Treier III A 93) sind dagegen der Meinung, dass der ausziehende Mieter diese Kosten tragen müsse.
Es wäre echt klasse wenn mir jemand bei unserem Problem helfen könnte!
Grüße