sonnenstern228
Mieter müssen Kampfhunde nicht in der Nachbarschaft dulden. Darauf hat der Hamburger Mieterverein hingewiesen. Er berief sich auf entsprechende Gerichtsurteile und riet Mietern, gegebenenfalls ihren Vermieter aufzufordern, die Kampfhunde umgehend, notfalls gerichtlich, zu entfernen. "Das gilt auch dann, wenn sich die Hunde bislang friedlich verhalten haben", hieß es in der Mitteilung. Das Landgericht Gießen habe in einer Entscheidung festgestellt, eine Gefährdung der Mitbewohner durch die Haltung von Bullterriern in einem Mietshaus könne nicht verlässlich ausgeschlossen werden.
Landgericht Gießen 1 S 128/94
Landgericht Gießen 1 S 128/94