kann ein vermieter einen einfach aussperren?

Diskutiere kann ein vermieter einen einfach aussperren? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; es ist so die wohnung gehört der gemeinde und ist eientlich für obdachlose wir wohnen aber schon seit circa.10jahren dort .und haben bei der...
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #1

sum-sala

es ist so die wohnung gehört der gemeinde und ist eientlich für obdachlose wir wohnen aber schon seit circa.10jahren dort .und haben bei der gemeide schulden da wir nicht immer die miete gezahlt haben.jetzt hat es in der wohnung gebrannt und wir sind bei verwanten untergekommen.jetzt wurde die wohnung neu gemachet und wäre bewohnbar.als ich in die wohnung rein wollte habe ich bemerkt das ein neues schloss eingebaut wurde. kann der mieter einen einfach so aussperren? oder sogar uns nicht mehr in die wohnung einziehen lassen?
 
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #2

sum-sala

heute wurde mir gesagt das es kein mietvertag gebe und das wir auch nicht wieder einziehen dürften.ich glaube so hatten sie es von anfang an vor und wollten uns nur hin halten bis du wohnung wieder vermittelbar ist. sie sagen die wohnung ist nur für obdachlose aber wir sind doch jetzt erst recht obdachlos. kann ich nichts dagegen unternehmen?
 
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #3
lostcontrol

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nur mal so die frage: wer hat denn den brand verursacht? immerhin habt ihr ja wohl zu der zeit da drin gewohnt...

und wenn ihr eure miete nicht bezahlt habt, dann könnt ihr jederzeit fristlos gekündigt werden. wenn's keinen mietvertrag gibt ist das dann erst recht kein problem - könnt ihr denn nachweisen, dass ihr die wohnung gemietet habt? oder wurde die bewohnung durch euch stillschweigend geduldet?

ich fürchte ihr habt ziemlich schlechte karten...

läuft ein verfahren wegen des wohnungsbrands?
ist eure versicherung da tätig?
 
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #4

sum-sala

das tv gerät ist explodiert das hat auch die polizei gesagt und die versicherung hat auch schon bezahlt. zu letzt hat das arbeitsamt für die wohnung gezahlt und wenn gezahlt wird muss es ja auch so ein vertrag geben weil warum sollte sonst das arbeitsamt zahlen. es kamm auch nie eine aufforderung die miete zu bezahlen in denn ganzen jahren.
 
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #5
lostcontrol

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sum-sala,

damit das arbeitsamt zahlt (ist im übrigen eben NICHT das arbeitsamt, sondern normalerweise ein anderes amt, das eben für das wohngeld zuständig ist - in baden-württemberg ist das derzeit die ARGE) muss man ein formular ausfüllen und vom vermieter unterschreiben lassen (bzw. den vermieter ausfüllen und unterschreiben lassen). wenn das geschehen ist, dann kannst du davon ausgehen, dass ihr als mieter vollständig anerkannt wurdet (eben weil der vermieter das ja unterschrieben hat gegenüber der behörde).
das amt zahlt aber die mieten pünktlich - ergo dürftet ihr dann keine mietschulden haben.
warum aber habt ihr dann schulden bei der gemeinde? habt ihr die müllgebühren nicht bezahlt oder wo hängt's?
und wenn's andere schulden sind, dann hat das mit der mietsache nichts zu tun...

sorry, aber ich glaube da fehlen jetzt noch ein paar grundlegende fakten, damit wir das aufdröseln können...
 
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #6

Anneka

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Hey Leute,
also mal ehrlich...NATÜRLICH ist ein Mietvertrag geschlossen worden.

Ich zitiere § 550 BGB Form des Mietvertrages:
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. :vertrag

Soll heißen, das hier durch konkludentes Verhalten (Miete wird gezahlt und Vermieter streicht die Miete ein) ein Mietverhältnis geschlossen wurde. Also gelten die Vorschriften des BGB entsprechend. Und das ein Vermieter nicht einfach das Schloss der Wohnung austauschen darf und seinen Mieter aussperren kann ist wohl jedem klar!
Selbst wenn hier entsprechende Mietschulden vorliegen, bedarf es einer schriftlichen Kündigung mit entsprechender Frist!
Ich würde zum Anwalt gehen und dem Vermieter mal ganz gehörig in den ... treten. :zwinker Das hat auch nichts mit dem Feuer zu tun! Die Versicherung hat den Schaden beglichen und der Vermieter muss denn vertragsgemäßen Zustand der zu wohnzwecken dienenden Räume wiederherstellen damit der Mieter die von Ihm gemieteten Räume wieder nutzen kann!

Gruss Anneka
 
  • kann ein vermieter einen einfach aussperren? Beitrag #7

Beluga

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Vielleicht ist die Wohnung nach dem Brand noch nicht gefahrlos bezutzbar.
- Es gibt doch sicherlich noch andere Obdachlosenheim als nur dieses ?

Wenn es ein Obdachlosenheim ist, dann steht die Wohnung zweckentsprechend nur den Obdachlosen vorübergehend zur Verfügung. Wenn die "Obdachlosen" sich nicht bemühen andere Wohnung zu suchen, sondern sich dumm stellen um das Obdachlosenheim zu mißbracuhen... dann gibt es bald kein Obdachlosenheim mehr für die tatsächlich im Not geratenen obdachlosen !

Das erinnert einen an die Mietnomaden.

:wand:
 
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