deepiceman
Hallo liebe Forumuser,
ich habe da eine sehr heikle Frage. Ich bin Eigentümer eines 2-Familienhauses. Eine Wohnung bewohne ich selbst mit meiner Familie, die andere Wohnung ist vermietet an ein Ehepaar.
Der Mann des Ehepaares ist kürzlich wegen Kindesmißbrauchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Daraufhin habe ich sofort den Mietvertrag gekündigt, ebenso habe ich dem Mann auch mit sofortiger Wirkung Hausverbot erteilt.
Nun habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt erhalten, dass dieses Hausverbot nicht rechtswirksam wäre, solange dieser Mann sich auf dem Grundstück und im Haus nichts zu schulden kommen läßt.
Jetzt habe ich natürlich Angst, dass wenn der Mann Urlaub hat auch diese Möglichkeit nutzt, um seine Frau, welche ja noch bis zum Ende der Kündigungsfrist im Hause wohnt, besuchen möchte. Zum einen möchte ich durch das ausgesprochene Hausverbot meine eigenen zwei Kinder schützen, zum anderen weiß natürlich auch durch die Presse die ganze Nachbarschaft über den Sachverhalt bescheid und wir würden einen Streifen mitmachen, wenn dieser Verbrecher bei uns erscheinen würde.
Ist das ausgesprochene Hausverbot nun rechtswirksam? Habe ich irgendwie eine Möglichkeit, meine Familie und mich vor zu diesem Mann zu schützen, in der Form, dass er sich nie wieder bei uns blicken lassen darf?
Über eure Hilfe und Unterstützung bin ich euch jetzt schon dankbar!!!!!
ich habe da eine sehr heikle Frage. Ich bin Eigentümer eines 2-Familienhauses. Eine Wohnung bewohne ich selbst mit meiner Familie, die andere Wohnung ist vermietet an ein Ehepaar.
Der Mann des Ehepaares ist kürzlich wegen Kindesmißbrauchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Daraufhin habe ich sofort den Mietvertrag gekündigt, ebenso habe ich dem Mann auch mit sofortiger Wirkung Hausverbot erteilt.
Nun habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt erhalten, dass dieses Hausverbot nicht rechtswirksam wäre, solange dieser Mann sich auf dem Grundstück und im Haus nichts zu schulden kommen läßt.
Jetzt habe ich natürlich Angst, dass wenn der Mann Urlaub hat auch diese Möglichkeit nutzt, um seine Frau, welche ja noch bis zum Ende der Kündigungsfrist im Hause wohnt, besuchen möchte. Zum einen möchte ich durch das ausgesprochene Hausverbot meine eigenen zwei Kinder schützen, zum anderen weiß natürlich auch durch die Presse die ganze Nachbarschaft über den Sachverhalt bescheid und wir würden einen Streifen mitmachen, wenn dieser Verbrecher bei uns erscheinen würde.
Ist das ausgesprochene Hausverbot nun rechtswirksam? Habe ich irgendwie eine Möglichkeit, meine Familie und mich vor zu diesem Mann zu schützen, in der Form, dass er sich nie wieder bei uns blicken lassen darf?
Über eure Hilfe und Unterstützung bin ich euch jetzt schon dankbar!!!!!