Kann ich Hausverbot erteilen?

Diskutiere Kann ich Hausverbot erteilen? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Forumuser, ich habe da eine sehr heikle Frage. Ich bin Eigentümer eines 2-Familienhauses. Eine Wohnung bewohne ich selbst mit meiner...
  • Kann ich Hausverbot erteilen? Beitrag #1

deepiceman

Hallo liebe Forumuser,

ich habe da eine sehr heikle Frage. Ich bin Eigentümer eines 2-Familienhauses. Eine Wohnung bewohne ich selbst mit meiner Familie, die andere Wohnung ist vermietet an ein Ehepaar.

Der Mann des Ehepaares ist kürzlich wegen Kindesmißbrauchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Daraufhin habe ich sofort den Mietvertrag gekündigt, ebenso habe ich dem Mann auch mit sofortiger Wirkung Hausverbot erteilt.

Nun habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt erhalten, dass dieses Hausverbot nicht rechtswirksam wäre, solange dieser Mann sich auf dem Grundstück und im Haus nichts zu schulden kommen läßt.

Jetzt habe ich natürlich Angst, dass wenn der Mann Urlaub hat auch diese Möglichkeit nutzt, um seine Frau, welche ja noch bis zum Ende der Kündigungsfrist im Hause wohnt, besuchen möchte. Zum einen möchte ich durch das ausgesprochene Hausverbot meine eigenen zwei Kinder schützen, zum anderen weiß natürlich auch durch die Presse die ganze Nachbarschaft über den Sachverhalt bescheid und wir würden einen Streifen mitmachen, wenn dieser Verbrecher bei uns erscheinen würde.

Ist das ausgesprochene Hausverbot nun rechtswirksam? Habe ich irgendwie eine Möglichkeit, meine Familie und mich vor zu diesem Mann zu schützen, in der Form, dass er sich nie wieder bei uns blicken lassen darf?

Über eure Hilfe und Unterstützung bin ich euch jetzt schon dankbar!!!!!
 
  • Kann ich Hausverbot erteilen? Beitrag #2

Jerry

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Aua, das ist starker Tobak,

prinzipiell fürchte ich, bei unserem glorreichen Rechtssystem hat der Anwalt Deines Mieters Recht, dass Du kein Hausverbot für etwas erteilen darfst, was Dir nicht getan wurde. Wenn keine reale Bedrohung für Dich besteht, kannst Du jemanden nicht pauschal verdächtigen, etwas tun zu wollen, und schon deshalb des Hauses verweisen.

Anders verhält es sich mglw. mit der Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann m.E. - wie bei Arbeitsverhältnissen ja auch - eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses (hier Sonderfall: Vermietung im eigenen Haus!) sein, ausserdem ist durch die Haftstrafe absehbar, dass es Probleme mit der Mietzahlung geben wird.

Damit löst sich allerdings dann wahrscheinlich auch die Frage des Hausverbots: Wenn die Wohnung wirksam gekündigt ist, wird auch die Frau des Paares irgendwann ausziehen - wo der Mann dann seine Frau besucht, kann Dir verhältnismäßig gleichgültig sein, weil es nicht mehr bei Dir sein wird. (Hat zwar einen Beigeschmack von St.-Florians-Prinzip, aber Du musst ja irgendwo auch für Dich selbst eine faire Chance haben, da rauszukommen) Gibt's von anderer Seite hier eine Aussage zur Kündigungsfrage?

Ansonsten sieht unser Rechtssystem vor, dass nach erfolgter Verurteilung zugunsten eines Straftäters zunächst davon ausgegangen werden muss, dass er es nicht noch einmal tun wird (Ausnahmen würden entsprechend im Urteil festgeschrieben, da tauchen dann so nette Begriffe wie "besondere Schwere der Schuld" oder "Sicherungsverwahrung" auf) - d.h. Du könntest sogar Gefahr laufen, jemand vermittels Vorurteil in einer Weise zu benachteiligen, die am Ende für Dich selbst rechtlich problematisch wird.

Daher ist für Euer eigenes Sicherheitsbedürfnis die aktuelle Situation und damit die Beendigung des Mietverhältnisses wohl der gangbarste Weg.

Was meinen die Profis dazu?

Jerry
 
  • Kann ich Hausverbot erteilen? Beitrag #3

Beluga

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Haben die Mieter bzw. ihr Anwalt zumindest die Kündigung anzeptiert ?

Denn es ist ebenso fraglich, ob die Kündigung durch greift. :stupid
 
  • Kann ich Hausverbot erteilen? Beitrag #4

Jerry

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Verstehe ich jetzt nicht ganz - ohne die Situation im Detail zu kennen, würde ich implizieren, dass hier der Mietvertragsnehmer für längere Zeit ausfällt, und mit ihm das Einkommen, das zur Begleichung der Miete notwendig ist.

Möglichkeit 1: Der Vermieter muss warten, bis ein Mietrückstand entsteht, und kündigt dann.

Möglichkeit 2: Der Vermieter kann sofort kündigen, weil der Vertragsnehmer die Wohnung nicht mehr nutzt.

Oder muss man den Wohnraum üblicherweise für die Dauer einer Haftstrafe mietfrei bereithalten???

Sehr seltsam...


Jerry
 
  • Kann ich Hausverbot erteilen? Beitrag #5

Capo

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Der Kerl büßt seine Haftstrafe ab und gut is. So ist das Rechtssystem eben. Die Kü war sinnlos, wenn eine Begründung lt BGB notwendig war. (Haus mit 2 Wohnungen und eine vom Vermieter bewohnt) Dann wäre eine Begründung völlig überflüssig und die Kü okay.

Anderenfalls muss gewartet werden, bis keine Miete mehr eingeht. -> Kü -> Öffnung -> Mietvertrag beenden...
 
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