Hallo habe vollgende Antwort eines Anwaltes bekommen was sagt das genau aus kann mir da wer weiter helfen:
Grundsätzlich ist es so, dass wenn Sie als weiterer Mieter in einen bereits bestehenden Mietvertrag, der auf längere Zeit als 1 Jahr abgeschlossen wurde, eintreten wollen, dies der Schriftform bedarf.
Da ich davon ausgehe, dass der zugrundeliegende Mietvertrag durch Ihre Frau schriftlich erfolgt ist und sicherlich auch auf längere Zeit als auf ein Jahr abgeschlossen wurde, hätten Sie schriftlich als Mitmieter in den Vertrag mit aufgenommen werden müssen.
Allein die Verhandlungen über Schimmel in der Wohnung haben Sie insofern leider noch nicht zum vollwertigen Mieter gemacht.
Daher konnte Ihre Frau grundsätzlich auch wirksam die Ehewohnung kündigen.
Dagegen wehren kann man sich nur, wenn man dem anderen Ehegatten insofern eine Obliegenheitsverletzung nachsagen kann. Dies könnte in Ihrem Fall sogar gegeben sein, da Sie schreiben, dass Ihre Frau die Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes ausgenutzt hat, um auszuziehen und zu kündigen und - was noch entscheidender ist - dass es auf Amrum kaum Wohnraum gibt. Wenn Sie dies entsprechend nachweisen können, dass Sie eben keinen entsprechenden, bezahlbaren Wohnraum auf Amrum finden können, könnte gerichtlicherseits die Kündigung unwirksam gemacht werden.
Bevor Sie so förmlich vorgehen, würde ich Ihnen allerdings raten, sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, ob dieser nicht das Mietverhältnis mit Ihnen als Mieter fortsetzen will. Ggf. ergäbe sich insofern ja eine einfache und schnelle Lösung.
Sollte der Vermieter an der Kündigung festhalten wollen und nicht an Sie vermieten, sollten Sie sich ans Amtsgericht an Ihrem Ort wenden und dort Klage auf Wiedeherstellung des Mietverhältnisses wegen Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung einreichen. Einen Anwalt benötigen Sie hierfür nicht zwingend. Vielmehr muss die Geschäftsstelle des Amtsgerichts dort Ihre Klage so aufnehmen und niederschreiben. Da eine solche Klage aber extrem selten ist, wird die Geschäftsstelle hiermit sicherlich überfordert sein, sodass Ihnen dann wohl doch nicht der Gang zum Anwalt vor Ort erspart bleiben wird. Wenn Sie aber im Rechtsstreit gewinnen, muss Ihre Frau sämtliche Kosten, die Ihnen entstanden sind, zahlen.
Ich hoffe, das konnte Ihnen wenigstens etwas weiterhelfen? Falls bei Ihnen insofern noch Fragen offen geblieben sein sollten, dürfen Sie natürlich gerne noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
mfg
Thomas Stock