abcd
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so also wenn ich schon am fragen bin dann gleich noch mehr.....
Meine mieter haben über 2 monatsmieten einbehalten ( wegen angebl mängeln die mir aber erst im nachhinein_mündlich_gemeldet wurden) ich könnte ihnen zwar kündigen (fristlos!) hab mich aber dagegen entschieden und mit ihnen eine finanzielle einigung getroffen -sie bekommen 450 € Miete erlassen und dann ist alles ok (nicht fair aber habe verschd fehler gemacht un fahre so wohl noch am besten...)- ab feb 07 geht dann alles "bei null" los.
Das alles werde ich schriftl festhalten. Kann ich gleichzeitig das folgende schreiben und dann auch noch eine abmahnung "raushauen" in der ich anmahne das bei einer Mieteinbehaltung die Kündigung erfolgt???
Zitat im Brief:".....Die Mietkosten ohne Nebenkosten sind beglichen bis einschließlich Januar 2007......
Der Vermieter muss nichts ausbezahlen, die Mieter müssen nichts nachbezahlen......
.........Die Mieter werden keine Forderungen mehr stellen aufgrund von verschiedenen Mängeln oder aufgrund von zu viel bezahlter Miete.
Auch sonstige Gründe die zu Forderungen, sowohl seitens der Mieter als auch der Vermieter, führen könnten werden hiermit von beiden Seiten ausgeschlossen......
Puhuhu schon wieder so viel text
wer das immer liest und mir hefen will!!! 
Meine mieter haben über 2 monatsmieten einbehalten ( wegen angebl mängeln die mir aber erst im nachhinein_mündlich_gemeldet wurden) ich könnte ihnen zwar kündigen (fristlos!) hab mich aber dagegen entschieden und mit ihnen eine finanzielle einigung getroffen -sie bekommen 450 € Miete erlassen und dann ist alles ok (nicht fair aber habe verschd fehler gemacht un fahre so wohl noch am besten...)- ab feb 07 geht dann alles "bei null" los.

Das alles werde ich schriftl festhalten. Kann ich gleichzeitig das folgende schreiben und dann auch noch eine abmahnung "raushauen" in der ich anmahne das bei einer Mieteinbehaltung die Kündigung erfolgt???

Zitat im Brief:".....Die Mietkosten ohne Nebenkosten sind beglichen bis einschließlich Januar 2007......
Der Vermieter muss nichts ausbezahlen, die Mieter müssen nichts nachbezahlen......
.........Die Mieter werden keine Forderungen mehr stellen aufgrund von verschiedenen Mängeln oder aufgrund von zu viel bezahlter Miete.
Auch sonstige Gründe die zu Forderungen, sowohl seitens der Mieter als auch der Vermieter, führen könnten werden hiermit von beiden Seiten ausgeschlossen......
Puhuhu schon wieder so viel text


