Katzenhaltung

Diskutiere Katzenhaltung im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo und einen herzlichen Gruß in die Runde! Ich vermiete in einem zum Teil selbstbewohnten 2-Familienhaus die Dachgeschosswohnung (BJ 2015) an...
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Matthias1981

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Hallo und einen herzlichen Gruß in die Runde!

Ich vermiete in einem zum Teil selbstbewohnten 2-Familienhaus die Dachgeschosswohnung (BJ 2015) an ein junges Pärchen.

Die Mieter wohnen dort seit einem guten Jahr und ich bin bislang sehr zufrieden mit dem Mietverhältnis (freundlich, ruhig, ordentlich). Daher würde ich es begrüßen, wenn das Mietverhältnis noch einige Jahre bestehen würde.

Bei Vertragsabschluss (Haus und Grund) haben wir uns darauf verständigt, dass keine Tierhaltung in der Wohnung erfolgt.

Nun würden sich die Mieter gerne zwei Katzen anschaffen. Die junge Frau ist mit Hauskatzen aufgewachsen und ich traue ihr zu das Thema „ordentlich“ zu händeln. Ich bin grundsätzlich kein Freund von Tieren im Haus und habe in einem ganz anderem Zusammenhang schon schlechte Erfahrungen mit Hauskatzen gemacht.

Bei dem Gespräch haben die jungen Leute dargelegt, dass sie auf keinen Fall gegen meinen Wunsch Katzen anschaffen werden. Mit ihrer Haftpflichtversicherung hatten sie bereits abgeklärt, dass eine Katzenhaltung von der Police abgedeckt ist. Zudem erfolgte der Hinweis, dass die potentiellen Tiere kastriert würden, um ein „Markieren“ zu verhindern.

Die rechtliche Seite der Frage ist mir weitestgehend klar und hier für mich auch nicht der Knackpunkt. Vielmehr schwanke ich zwischem dem Wunsch die Mieter noch einige Jahre zu halten und der Befürchtung davor, was zwei gelangweilte Katzen alles anstellen können.

Daher würde ich mich über Meinungen und Ratschläge von erfahrenen Vermietern freuen, wie sie mit solchen Wünschen umgehen würden.

Vielen Dank für Eure Mühe!
 
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  • Katzenhaltung Beitrag #2

Ferdl

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Die rechtliche Lage ist eindeutig, die Mieter müssen, sofern so vereinbart, fragen, du musst zustimmen, bzw darfst im Regelfall nicht ablehnen. Meine Antwort wäre wohl eher Britisch <div class="tenor-gif-embed" data-postid="22928937" data-share-method="host" data-aspect-ratio="1" data-width="100%"><a href="We Are Not Amused Unamused GIF - We Are Not Amused Unamused Unimpressed - Discover & Share GIFs">We Are Not Amused Unamused GIF</a>from <a href="We+are+not+amused GIFs | Tenor">We Are Not Amused GIFs</a></div> <script type="text/javascript" async src="https://tenor.com/embed.js"></script>
 
  • Katzenhaltung Beitrag #3

Ferdl

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Vielmehr schwanke ich zwischem dem Wunsch die Mieter noch einige Jahre zu halten und der Befürchtung davor, was zwei gelangweilte Katzen alles anstellen können.
Das ist eine Frage, wo dir keiner weiterhelfen kann. Das kann so oder so ausgehen, sicher ist nur, dass Katzen ihre Spuren hinterlassen und wenn es nur die Haare hinter den Fußleisten sind.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #4

Gast25960

Was genau steht denn in dem Mietvertrag zur Tierhaltung drin? Bestimmt nicht wortwörtlich und nur das, oder?
Bei Vertragsabschluss (Haus und Grund) haben wir uns darauf verständigt, dass keine Tierhaltung in der Wohnung erfolgt.
Wenn doch, dann ist das nicht zulässig. Kleintiere kann man überhaupt nicht verbieten, und wenn man das mit einem generellen Tierhaltungsverbot im Mietvertrag doch versucht, ist der ganze Paragraph ungültig und alle Tiere dürfen gehalten werden, außer, sie sind behördlich genehmigungspflichtig. Da der Mietvertrag von Haus & Grund kommt, kann ich mir aber nur schwer vorstellen, dass da so ein Lapsus drin ist. Es sei denn, der Vertrag ist noch aus den 60igern oder so?

Wie auch immer, Du kannst Tierhaltung nicht grundsätzlich verbieten. Kleintiere gehen immer, da muss der Mieter Dich nicht mal fragen. Hunde und Katzen (und ein paar andere Tiere) müssen vom Vermieter aktiv erlaubt werden. Und das dumme ist, der Vermieter darf nicht nein sagen, zumindest grundsätzlich nicht. Eine verweigerte Erlaubnis muss immer mit dem exakten Tier begründet werden, um das es geht (also nicht um die Spezies allgemein!), oder bereits diesbezüglich gemachten Erfahrungen mit exakt diesen Mietern (die letzten 3 Hunde von denen waren alle bissig, einen vierten Versuch lehne ich ab). Wenn der Vermieter also mit generellen Aussagen wie "Ich habe mit anderen Katzen in der Vergangenheit bei anderen Mietern schlechte Erfahrungen gemacht" argumentiert, wird er einen möglichen Prozess mit ziemlicher Sicherheit verlieren.

Soweit zur rechtlichen Seite. Wird bei Dir wohl nicht soweit kommen, weil Deine Mieter vielleicht rechtlich nicht an ein Tierhaltungsverbot gebunden sind und Du der Katzenhaltung eigentlich zustimmen müsstest, aber sie scheinen sich zumindest moralisch dran gebunden zu fühlen. Sind mir sehr sympathisch, Deine Mieter 😉. Und Du bist mit denen ja anscheinend auch recht glücklich und möchtest sie behalten. Das sind doch schon mal beste Voraussetzungen, dass ihr da eine gute Lösung findet. Aber es schadet vielleicht auch nichts, wenn Du die rechtliche Lage im Hinterkopf behältst. Hilft manchmal bei der Entscheidungsfindung.

Nun mal zu Katzen, aus inzwischen mehreren Jahrzehnten Erfahrung mit diesen wundervollen Geschöpfen: Können die Schäden verursachen? Natürlich! Alles andere zu behaupten, wäre kompletter Blödsinn. Und ja, es gibt auch Katzen, die die halbe Wohnung verwüsten können. Diese Fähigkeit haben Kinder übrigens noch viel mehr. Und trotzdem verwüsten sowohl Kinder als eben auch Katzen Wohnungen in der Regel nicht. Meine Katzen haben in jetzt ca. 25 Jahren folgende "Schäden" hinterlassen:

- ein paar Kratzer in Tapeten (habe ich selbstverständlich selbst behoben)
- ein paar Kratzer an Möbeln (was dem Vermieter ja nun wirklich wurscht sein kann)
- eine Urinfleck auf Parkett (Katze war uralt, hatte Nierenversagen, und einmal ca. 2-3 Wochen vor ihrem Tod, ist es dann tatsächlich schiefgegangen. Rechnung zur Reparatur des ca. 70 Jahre alten Parketts, mit bereits starken Abnutzungserscheinungen und Flecken VOR Schadenseintritt, waren €450)
- alles in allem im Laufe der Jahre also ca. €1000, was dann aufs Jahr runtergebrochen €40 sind. Und das deckt sich mit dem, was ich so von sehr, sehr vielen anderen Katzenhaltern weiß.

Und zu Deiner Sorge, dass zwei gelangweilte Katzen die Wohnung demolieren - die ist eher unbegründet. Die Gefahr wäre bei nur einer Katze deutlich höher. Die langweilen sich nämlich tatsächlich oft, wenn die Menschen den ganzen Tag außer Haus sind. Zwei Katzen beschäftigen sich dann miteinander. Deswegen sollte man auch niemals eine Einzelkatze als reine Wohnungskatze haben, das ist nicht artgerecht und grenzt an Tierquälerei. Deine Mieter scheinen das zu wissen, die Mieterin hat bereits Katzenerfahrung. Die Wahrscheinlichkeit, dass da schlimme Schäden an der Wohnung entstehen, ist einfach nur sehr gering.

sicher ist nur, dass Katzen ihre Spuren hinterlassen und wenn es nur die Haare hinter den Fußleisten sind.
Ja, das ist auch sachlich absolut korrekt. Katzen haben Haare und wenn die Fußleisten nicht mit Silikon abgedichtet sind, dann können da welche von den Haaren hinkommen. Aber glaub mir, das ist nichts im Vergleich zu MEINEN Haaren. Die sind auch immer und überall, und da sie sehr, sehr lang sind, wickeln die sich ständig um alles rum, klemmen in jeder Ritze und lassen sich auch nicht so einfach wegsaugen. Bin ich deswegen jetzt etwa auch ein grundsätzliches Problem, oder was? Muss ich mir den Kopf rasieren, damit meine Mähne keine Spuren in der Wohnung hinterlässt? Man kann meiner Meinung nach auch die Kirche einfach mal im Dorf lassen. Wohnen hinterlässt Spuren, und Haustiere sind ein fester Bestandteil der Lebensweise von zig Millionen von Menschen alleine in diesem Land.

Mit ihrer Haftpflichtversicherung hatten sie bereits abgeklärt, dass eine Katzenhaltung von der Police abgedeckt ist. Zudem erfolgte der Hinweis, dass die potentiellen Tiere kastriert würden, um ein „Markieren“ zu verhindern.
Ganz ehrlich, wenn Dir das nicht reicht, dann weiß ich auch nicht. Höchstwahrscheinlich werden gar keine Schäden entstehen, die für Dich eine Relevanz haben, wenn doch, dann haben die Mieter eine entsprechende Versicherung. Und bei verantwortungsvollen und erfahrenen Katzenhaltern ist das Risiko von felinen Amokläufen zusätzlich sowieso gering. Und ganz persönlich, ich als Mieter würde mir eine andere Wohnung suchen, wenn Du nein sagst. Auf Katzen verzichten zu müssen wäre für mich ein derartiger Verlust an Lebensqualität, da würde ich lieber eine nicht so hübsche Wohnung sogar noch für einen höheren Preis mieten, damit ich darauf nicht verzichten muss. Ich kenne Deine Mieterin nicht, aber wenn sie mit Katzen aufgewachsen ist und sie ohne einfach nicht kann und will, dann könnte es durchaus passieren, dass dies für sie ein KO-Kriterium ist und Du die Mieter sehr schnell durch andere, weniger kooperative und nette Leute ersetzen musst.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #5

ehrenwertes Haus

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Die junge Frau ist mit Hauskatzen aufgewachsen und ich traue ihr zu das Thema „ordentlich“ zu händeln.
Mit ihrer Haftpflichtversicherung hatten sie bereits abgeklärt, dass eine Katzenhaltung von der Police abgedeckt ist. Zudem erfolgte der Hinweis, dass die potentiellen Tiere kastriert würden, um ein „Markieren“ zu verhindern.
Das klingt zumindest nach man hat sich Gedanken gemacht, wie man die Tiere ohne vorprogrammierte Schäden an der Wohnung halten kann.

Einzelkatzen ohne Freigang werden deutlich öfter zu Terrorkatzen als die Tiere in einem Mehrkatzenhaushalt.


Daher würde ich mich über Meinungen und Ratschläge von erfahrenen Vermietern freuen, wie sie mit solchen Wünschen umgehen würden.
Rechtlich ist Kleintierhaltung in der Wohnung kaum zu verbieten. Reine Stubentiger, also ohne Freigang, laufen regelmäßig unter Kleintiere. Daher hast du keine andere Wahl außer zuzustimmen.

Vielleicht kannst du dich dazu durchringen mit dem Mieter gemeinsam die neuen Hausbewohner auszusuchen bzw. die Wahl einzugrenzen. THs und seriöse Züchter geben ohnehin nur kastrierte Katzen an Liebhaber ab. Kastration ist ab einem Alter von 8 Wochen möglich und inzwischen üblich. Ich würde trotzen zu bereits erwachsenen Katzen tendieren, die ihre Flegelphase hinter sich haben und nicht mehr den Power von Jungtieren, also ab ca. 3 Jahren. Keine sogenannten Notfellchen aus schlechter Haltung, da dabei fast immer die Erziehung der Tiere auf der Strecke geblieben ist.

Deine Mieter müssen darauf nicht eingehen. Es wäre ein Kompromiss, der dir vielleicht hilft dein "Katzentrauma" neu zu bewerten, deine Bedenken abzumildern.

Ganz ohne Spuren geht Tierhaltung (außer Fische und Terrarienbewohner) nicht.
Ich mag Tiere, habe selber welche, verstehe warum Mieter Tiere haben wollen. Trotzdem hält sich meine Begeisterung bei Mieter möchte Haustiere in Grenzen, eben weil ich weiß mit welchen Schäden das enden kann.
Praktisch sind wirklich größere Schäden an der Wohnung durch Haustiere von Mietern selten, wenn sie vernünftig gehalten werden. Es liegt also am Mieter, nicht den Tieren.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #6

Fischlaker

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Bei den geschilderten „paradiesischen Verhältnissen „ ( nette, freundliche Mieter und fragen sogar bevor sie Katzen anschaffen usw. ) : sofort zustimmen ( zumal eine Ablehnung schlecht möglich ist ) und einen Sack Katzenfutter als Geschenk mitbringen.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #7

Matthias1981

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Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten; insbesondere zu den persönlichen Erfahrungen!
Was genau steht denn in dem Mietvertrag zur Tierhaltung drin? Bestimmt nicht wortwörtlich und nur das, oder?

Der genaue Wortlaut liegt leider Zuhause im Ordner und ist für mich aktuell nicht greifbar. Es handelt sich zum Einen um den "Standard" von Haus & Grund in der Fassung von 2021. Zusätzlich haben die Mieter und ich eine Individualvereinbarung als Ergänzung zum Mietvertrag getroffen, in der wir neben einigen Vorteilen für die Mieter (z.B. Fahrräder kostenlos in meiner Garage, etc.) regeln, dass in der Wohnung nicht geraucht wird und das keine Haltung von Hunden oder Katzen sowie gefährlichen Tieren wie Giftschlagen erfolgt.

Wie gesagt, ist dies für mich aber nicht das Problem; ich möchte meinen Mietern gerne entgegenkommen und den Wunsch erfüllen.

Meine Erfahrung in der Vergangenheit war leider etwas abschreckend....

Eine Frage, die sich mir noch stellt ist Folgende:

Die Dachgeschosswohnung hat eine Logia. Wenn die Türe zur Logia oder ein Fenster offen steht könnte eine Katze leicht auf das Dach klettern. Wie ist hier die Erfahrung mit Katzen? Bleiben Hauskatzen "einfach" so in der Wohnung?

Meine Gedanken gehe ein wenig in die Richtung, dass die Katzen entwischen und auf dem Dach spazieren oder aber die Mieter aus Angst um die Katzen weniger lüften.....

Ich werde in den nächsten Tagen mit den Leuten sprechen und bin mir sicher, dass wir hier eine gute Regelung finden.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #8

ehrenwertes Haus

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Bleiben Hauskatzen "einfach" so in der Wohnung?
Das kommt auf das einzelne Tier an. Überwiegend ja, pauschal nein.
Gegen Ausbüchsen durch Fenster gibt es Katzensicherungen. Viele davon als Klemmversionen.

Selbst wenn eine Katze auf dem Dach spazieren gehen sollte, das ist kein Beinbruch. Katzen sind schlaue Kletterkünstler und finden den Weg durchs Fenster zurück. Wenn das nicht ein nasses Glasdach ist, finden sie genug Halt.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #9
dots

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Es handelt sich zum Einen um den "Standard" von Haus & Grund in der Fassung von 2021.
Es gibt nicht "den einen Standard".
Es gibt auch nicht nur ein "Haus & Grund".
Und es kommt ggf. auf jedes einzelne Wort an.

Aussagen a la "Standard-Mietvertrag", "übliche Formulierung", "Einheitsmietvertrag", ... sind daher wertlos, bzw. maximal als Marketing-Werbung-Blabla anzusehen.

Zusätzlich haben die Mieter und ich eine Individualvereinbarung als Ergänzung zum Mietvertrag getroffen, in der wir neben einigen Vorteilen für die Mieter (z.B. Fahrräder kostenlos in meiner Garage, etc.) regeln, dass in der Wohnung nicht geraucht wird und das keine Haltung von Hunden oder Katzen sowie gefährlichen Tieren wie Giftschlagen erfolgt.
Ich befürchte, dass im schlimmsten Fall das gesamte Zitat als Regelung im Mietvertrag wertlos ist. Ich gehe davon aus, dass man einem Mieter nicht das Rauchen verbieten darf - von wegen persönliche Lebensführung oder wie auch immer man das bezeichnen mag. Wenn du Pech hast, ist damit der gesamte Absatz/Abschnitt/Paragraph/... des Mietvertrags wertlos.

Das aber nur nebenbei, und um deine kühne Behauptung ...
Wie gesagt, ist dies für mich aber nicht das Problem
... richtigzustellen.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #10

Matthias1981

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Vielen Dank auch für diesen sicherlich zutreffenden Hinweis!

Ich bin mir durchaus im Klaren, dass die Vereinbarung juristisch nicht wasserdicht ist.
Das Miteinander im Haus ist gut und wir sind uns darüber einig was wir mit einander vereinbart haben. Der Wunsch nach Katzenhaltung ist halt ein Wunsch und keine Forderung.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die juristische Frage für mich aktuell - zum Glück (!)- nicht.

Ich werde das Gespräch suchen und klären, ob wir das Problem mit dem Entwischen vielleicht über feste Fliegengitter oder ähnliches lösen können....

.... und dann wünsche ich den jungen Leuten viel Freude an den Katzen und hoffe, dass mein "Katzentrauma" bei Rückgabe der Wohnung in der Zukunft auch geheilt ist.

Vielen Dank für Eure Zeit!
 
  • Katzenhaltung Beitrag #11

teilhalt

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Katzen sind wie Hunde. Zumindest in dem Bereich dass Beschädigungen, Verhaltensweisen zu großen Teilen auf die Halter zurückführen lassen. Wenn Du es ihnen zutraust, sie die Mietsache bisher ebenfalls pfleglich behandelt haben - warum nicht? Welchen Grund hättest Du nun zu glauben nur weil sie Katzen haben würde sich das Verhalten der Mieter ändern?
 
  • Katzenhaltung Beitrag #12

Ferdl

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Ich befürchte, dass im schlimmsten Fall das gesamte Zitat als Regelung im Mietvertrag wertlos ist.

Die juristische Unzulänglichkeit des Vertrages ist dank §573a BGB ja recht schnell erschlagen.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #13

ehrenwertes Haus

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Ich gehe davon aus, dass man einem Mieter nicht das Rauchen verbieten darf
Vollständig verbieten nur selten, vertraglich wirksam Einschränken lässt sich Rauchen in der Mietwohnung nach jüngerer Tendenz der Rechtsprechung im Mietrecht. Praktisch ist das nur kaum zu kontrollieren.
Gleiches gilt für Tierhaltung in Mietwohnungen, wenn auch mit deutlich besseren Kontrollmöglichkeiten.

Den wesentlichen Unterschied sehe ich nur darin, dass es immer mehr Tierhalter und immer weniger Raucher gibt. Demnach wird tendenziell mehr um Tierhaltung ja/nein/eingeschränkt gestritten als um Rauchen in der Mietwohnung.
 
  • Katzenhaltung Beitrag #14
Duncan

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Ganz ohne Spuren geht Tierhaltung (außer Fische und Terrarienbewohner) nicht.
Ist schon bald 20 Jahre her, erinnere mich aber noch dunkel an ein geplatztes Aquarium im 5. OG - auch die Erdgeschossmieter hatten noch was davon....
Trotzdem hält sich meine Begeisterung bei Mieter möchte Haustiere in Grenzen, eben weil ich weiß mit welchen Schäden das enden kann.
Ja, irgendwie geht mir das auch so, aber ...
Praktisch sind wirklich größere Schäden an der Wohnung durch Haustiere von Mietern selten, wenn sie vernünftig gehalten werden. Es liegt also am Mieter, nicht den Tieren.
Hatte ich bisher damit wirklich Glück. Wenn die Tiere nicht bereits vorher da waren (Mieter mitgekauft), wurde gefragt, ob und wie welche Tiere möglich wären und dann kam meine übliche Zustimmung, weil wäre eh einklagbar, aber mit der Einschränkung nur mit Tierhalterhaftpflicht, die auch Schäden an gemieteten Sachen inkludiert. Aber wir kennen es, mit vernünftigen Mietern hat man eh keine Sorgen, ob mit oder ohne Tier, und die Restlichen füllen nicht nur dieses Forum ...
 
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