eigentumswohnung
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Hallo zusammen,
ich möchte eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erwerben und habe folgendes Problem: Beurkundet werden soll laut Vertragsentwurf ein Miteigentumsanteil von 100/1.000, dies entspricht den örtlichen Gegebenheiten und wird auch in der Hausgeldabrechnung so umgesetzt.
Nun übersendet mir die Maklerin (gleichzeitig auch Hausverwalterin) die Teilungserklärung, in welcher ein MEA von 100/10.000 ausgewiesen wird. Die Teilungserklärung ist ganz klar fehlerhaft, denn in der Summe ergeben sich bloß 1.000/10.000 MEA.
Ich frage mich, warum das seit 1980 niemandem aufgefallen ist bzw. nicht korrigiert wurde…
Wie sollte ich weiter vorgehen, um Probleme zu vermeiden? Eigentlich möchte ich schon am Kauf der Wohnung festhalten.
Viele Grüße
ich möchte eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erwerben und habe folgendes Problem: Beurkundet werden soll laut Vertragsentwurf ein Miteigentumsanteil von 100/1.000, dies entspricht den örtlichen Gegebenheiten und wird auch in der Hausgeldabrechnung so umgesetzt.
Nun übersendet mir die Maklerin (gleichzeitig auch Hausverwalterin) die Teilungserklärung, in welcher ein MEA von 100/10.000 ausgewiesen wird. Die Teilungserklärung ist ganz klar fehlerhaft, denn in der Summe ergeben sich bloß 1.000/10.000 MEA.
Ich frage mich, warum das seit 1980 niemandem aufgefallen ist bzw. nicht korrigiert wurde…
Wie sollte ich weiter vorgehen, um Probleme zu vermeiden? Eigentlich möchte ich schon am Kauf der Wohnung festhalten.
Viele Grüße