Bastel1977
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Hallo zusammen,
bei Wohnräumen ist es ja üblich eine Kaution (2-3 Kaltmieten) zu hinterlegen - meist auch mit den speziellen Sparbüchern, dass die Zinsen dem Mieter gutgeschrieben werden etc.
Ich habe mehrere Garagen in der Vermietung und die Mieter wechseln dort häufiger als bei Wohnräumen... Leider hinterlassen manche Mieter so eine Garage im Saustall, Zahlen nicht (mehr) oder behalten einfach Schlüssel... ist es rechtlich möglich hier eine Kaution zu verlangen im Vorfeld die dann allerdings nicht verzinst wird wie oben angegeben? Dieser Aufwand erscheint mir bei der Menge an Mietern nicht gerechtfertigt.
Kurzum: Kann man pauschal eine Kaution von z.B. 100 Euro verlangen, die es natürlich bei einer "sauberen" Beendigung des Mietverhältnisses zurückgibt, oder MUSS ich das Geld entsprechend verzinsen lassen bzw. hat der Mieter einen Anspruch darauf?
Kennst sich da jemand aus?
Danke!
Grüße,
Bastian
bei Wohnräumen ist es ja üblich eine Kaution (2-3 Kaltmieten) zu hinterlegen - meist auch mit den speziellen Sparbüchern, dass die Zinsen dem Mieter gutgeschrieben werden etc.
Ich habe mehrere Garagen in der Vermietung und die Mieter wechseln dort häufiger als bei Wohnräumen... Leider hinterlassen manche Mieter so eine Garage im Saustall, Zahlen nicht (mehr) oder behalten einfach Schlüssel... ist es rechtlich möglich hier eine Kaution zu verlangen im Vorfeld die dann allerdings nicht verzinst wird wie oben angegeben? Dieser Aufwand erscheint mir bei der Menge an Mietern nicht gerechtfertigt.
Kurzum: Kann man pauschal eine Kaution von z.B. 100 Euro verlangen, die es natürlich bei einer "sauberen" Beendigung des Mietverhältnisses zurückgibt, oder MUSS ich das Geld entsprechend verzinsen lassen bzw. hat der Mieter einen Anspruch darauf?
Kennst sich da jemand aus?
Danke!
Grüße,
Bastian