Katerchen
Ein freundliches Hallo an alle!
Folgender Sachverhalt:
alte wohnung wurde nach einem Jahr und neun Monaten fristgerecht 30. Oktober 2004 gekündigt. ( schriftliche Bestätigung habe ich erhalten.)
Schriftlich eingeforderte Bestätigung der Kautionsanlage nie erhalten. (Kann aber die einzahlung anhand der Kontoauzüge belegen)
Besichtigungstermiene für Nachmieter wurden schriftlich vereinbart und duch die Vermieterin 10 min nach eigendlichem beginn abgesagt, bei dieser absage haben wir um weitere schriftliche Absprache für besichtigung und Wohnungsübergabe gebeten.
Weitere Termine Schlüsselübergabe, Besichtigung oder Wohnungsübergabetermine wurden nicht abgeboten.
Schlüssel wurden dann auf dem Einschreibeweg mit Rückschein übergeben.
Seit dem 06.12.2004 keine weiteren Köntakte seitens des Vermieters.
Kaution noch nicht zurückgezahlt.
Keine Abrechnung der Nebenkosten für 2003 erhalten.
Soll ich nun meine Kaution einfordern (immerhin 1320,- Euro)
Was wird mit den Anteiligen Kosten der Schönheitsreperaturen.
Folgender Sachverhalt:
alte wohnung wurde nach einem Jahr und neun Monaten fristgerecht 30. Oktober 2004 gekündigt. ( schriftliche Bestätigung habe ich erhalten.)
Schriftlich eingeforderte Bestätigung der Kautionsanlage nie erhalten. (Kann aber die einzahlung anhand der Kontoauzüge belegen)
Besichtigungstermiene für Nachmieter wurden schriftlich vereinbart und duch die Vermieterin 10 min nach eigendlichem beginn abgesagt, bei dieser absage haben wir um weitere schriftliche Absprache für besichtigung und Wohnungsübergabe gebeten.
Weitere Termine Schlüsselübergabe, Besichtigung oder Wohnungsübergabetermine wurden nicht abgeboten.
Schlüssel wurden dann auf dem Einschreibeweg mit Rückschein übergeben.
Seit dem 06.12.2004 keine weiteren Köntakte seitens des Vermieters.
Kaution noch nicht zurückgezahlt.
Keine Abrechnung der Nebenkosten für 2003 erhalten.
Soll ich nun meine Kaution einfordern (immerhin 1320,- Euro)
Was wird mit den Anteiligen Kosten der Schönheitsreperaturen.