CRASH
Hallo,
vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kennt sich in dem Bereich aus.
Ich habe im August letzten Jahres meine Wohnung mangelfrei (mit Übergabeprotokoll) übergeben.
In einem Schreiben vom Oktober letzten Jahres wurde mir eine Endabrechung bezüglich der Kaution bis Januar diesen Jahres (inzwischen haben wir fast Juni) zugesichert. Auf mein Schreiben von Anfang Mai, welche Fristsetzung zur Zahlung und Zusendung der Endabrechnung zum Ende diesen Monats beinhaltete) antworte er folgendermaßen:
"Gemäß aktueller Rechtssprechung müssen wir die Nebenkostenabrechung bis zum Ende des nach der Abrechungsperiode folgenden Jahres dem Mieter zukommen lassen. Ihrem Fall bedeutet dies, dass wir Ihnen bis zum 31.12.2006 die Nebenkostenabrechung für das Jahr überreichen müssen.
Bis zur Nebenkostenabrechung ist gemäß eines Grundsatzurteils klargestellt, dass der Vermieter ein Anrecht auf den Einbehalt der Kaution hat, da sich auch größere Nachzahlungen ergeben können.
Aus diesem Grund weisen wir Ihre Frist zurück.
Wir sind sicherlich bemüht die Abrechung früher fertig zu stellen, aber leider nimmt z.B. die Beantwortung solcher Briefe auch Zeit in Anspruch, die wir dann nicht mehr zur Erstellung der Nebenkostenabrechung haben. Somit verzögert sich die Abrechung leider weiter nach hinten.
Wir bitten insoweit um Kenntnisnahme."
Abgesehen davon dass ich allein schon den Ton als Frechheit empfinde.. kann mir jemand diese Grundsatzurteile nennen?
Ich lese immer nur von Urteilen, die nicht von länger als einem halben Jahr sprechen. Hinzu kommt, dass ich in den 5 Jahren Mietverhältnis immer nur Rückzahlungen hatte, nie Nachzahlungen. Weiterhin sei der Vermieter nicht berechtigt, die gesamte Kaution (insgesamt 650 Euro zuzüglich 5 Jahren Zinsen) einzubehalten, sondern zumindest in Anteilen zurückzuerstatten.
Hat jemand die entsprechenden Urteile, von denen hier die Rede ist?
Vielen Dank
vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kennt sich in dem Bereich aus.
Ich habe im August letzten Jahres meine Wohnung mangelfrei (mit Übergabeprotokoll) übergeben.
In einem Schreiben vom Oktober letzten Jahres wurde mir eine Endabrechung bezüglich der Kaution bis Januar diesen Jahres (inzwischen haben wir fast Juni) zugesichert. Auf mein Schreiben von Anfang Mai, welche Fristsetzung zur Zahlung und Zusendung der Endabrechnung zum Ende diesen Monats beinhaltete) antworte er folgendermaßen:
"Gemäß aktueller Rechtssprechung müssen wir die Nebenkostenabrechung bis zum Ende des nach der Abrechungsperiode folgenden Jahres dem Mieter zukommen lassen. Ihrem Fall bedeutet dies, dass wir Ihnen bis zum 31.12.2006 die Nebenkostenabrechung für das Jahr überreichen müssen.
Bis zur Nebenkostenabrechung ist gemäß eines Grundsatzurteils klargestellt, dass der Vermieter ein Anrecht auf den Einbehalt der Kaution hat, da sich auch größere Nachzahlungen ergeben können.
Aus diesem Grund weisen wir Ihre Frist zurück.
Wir sind sicherlich bemüht die Abrechung früher fertig zu stellen, aber leider nimmt z.B. die Beantwortung solcher Briefe auch Zeit in Anspruch, die wir dann nicht mehr zur Erstellung der Nebenkostenabrechung haben. Somit verzögert sich die Abrechung leider weiter nach hinten.
Wir bitten insoweit um Kenntnisnahme."
Abgesehen davon dass ich allein schon den Ton als Frechheit empfinde.. kann mir jemand diese Grundsatzurteile nennen?
Ich lese immer nur von Urteilen, die nicht von länger als einem halben Jahr sprechen. Hinzu kommt, dass ich in den 5 Jahren Mietverhältnis immer nur Rückzahlungen hatte, nie Nachzahlungen. Weiterhin sei der Vermieter nicht berechtigt, die gesamte Kaution (insgesamt 650 Euro zuzüglich 5 Jahren Zinsen) einzubehalten, sondern zumindest in Anteilen zurückzuerstatten.
Hat jemand die entsprechenden Urteile, von denen hier die Rede ist?
Vielen Dank