Kaution seit 9 Monaten einbehalten

Diskutiere Kaution seit 9 Monaten einbehalten im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kennt sich in dem Bereich aus. Ich habe im August letzten Jahres meine Wohnung...
  • Kaution seit 9 Monaten einbehalten Beitrag #1

CRASH

Hallo,

vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kennt sich in dem Bereich aus.

Ich habe im August letzten Jahres meine Wohnung mangelfrei (mit Übergabeprotokoll) übergeben.

In einem Schreiben vom Oktober letzten Jahres wurde mir eine Endabrechung bezüglich der Kaution bis Januar diesen Jahres (inzwischen haben wir fast Juni) zugesichert. Auf mein Schreiben von Anfang Mai, welche Fristsetzung zur Zahlung und Zusendung der Endabrechnung zum Ende diesen Monats beinhaltete) antworte er folgendermaßen:

"Gemäß aktueller Rechtssprechung müssen wir die Nebenkostenabrechung bis zum Ende des nach der Abrechungsperiode folgenden Jahres dem Mieter zukommen lassen. Ihrem Fall bedeutet dies, dass wir Ihnen bis zum 31.12.2006 die Nebenkostenabrechung für das Jahr überreichen müssen.

Bis zur Nebenkostenabrechung ist gemäß eines Grundsatzurteils klargestellt, dass der Vermieter ein Anrecht auf den Einbehalt der Kaution hat, da sich auch größere Nachzahlungen ergeben können.

Aus diesem Grund weisen wir Ihre Frist zurück.

Wir sind sicherlich bemüht die Abrechung früher fertig zu stellen, aber leider nimmt z.B. die Beantwortung solcher Briefe auch Zeit in Anspruch, die wir dann nicht mehr zur Erstellung der Nebenkostenabrechung haben. Somit verzögert sich die Abrechung leider weiter nach hinten.

Wir bitten insoweit um Kenntnisnahme."

Abgesehen davon dass ich allein schon den Ton als Frechheit empfinde.. kann mir jemand diese Grundsatzurteile nennen?

Ich lese immer nur von Urteilen, die nicht von länger als einem halben Jahr sprechen. Hinzu kommt, dass ich in den 5 Jahren Mietverhältnis immer nur Rückzahlungen hatte, nie Nachzahlungen. Weiterhin sei der Vermieter nicht berechtigt, die gesamte Kaution (insgesamt 650 Euro zuzüglich 5 Jahren Zinsen) einzubehalten, sondern zumindest in Anteilen zurückzuerstatten.

Hat jemand die entsprechenden Urteile, von denen hier die Rede ist?

Vielen Dank
 
  • Kaution seit 9 Monaten einbehalten Beitrag #2
Martens

Martens

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moin,

leider habe ich kein Urteil zur Hand, kommt vielleicht noch von jemand anderem.

Soviel ich weiß, kann man bei zu erwartenden Nachzahlungen einen angemessenen Betrag von der Kaution einbehalten.

Dies gilt aber auch nur, wenn - beispielsweise aufgrund der Erfahrung der Vorjahre - eine Nachzahlung wirklich zu erwarten ist und auch nur in der entsprechenden Höhe.

Und, ja, "Stil" und Inhalt des Briefes sind eine Frechheit! Jeder Mieter zahlt mit seiner Miete auch die Verwaltung und hat einen Anspruch auf korrekte Behandlung. Was sich die Kollegen da leisten ist unglaublich. :motzki

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Kaution seit 9 Monaten einbehalten Beitrag #3

Capo

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Bevor du los zeterst, dass der Vermieter nicht mit der Kaution rüber kommt. Wann endet denn überhaupt wirklich dein Abrechnungszeitraum? 12 Monate ab der letzten Ablesung. Danach hat der Vermieter das Recht, die Abrechnung innerhalb weiterer 12 Monate zu erstellen.
Der Vermieter hat die Kaution erst zurück zu bezahlen (incl Zinsen) wenn keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis wie Mängel oder NK mehr bestehen. Der Zeitraum ist unterschiedlich von den Gerichten bewertet worden.
AG Dortmund WM 1981, 235: 2 Monate; LG Köln WM 1984, 109: 3 Monate und OLG Karlsruhe WM 1987,156: 6 Monate)

Nach einem BGH Urteil kann dem Mieter sogar mehr zugemutet werden (bei Schadenersatzansprüchen oder ä)

Sind noch allein Betriebskosten offen, so soll der Vermeiter drei Monatsvorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückbehalten dürfen.

Also hast du einen Anspruch auf zumindest einen Teil der Kaution.
 
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