Kaution wird nicht zurückbezahlt

Diskutiere Kaution wird nicht zurückbezahlt im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Im SEptember 2004 bin ich aus meiner Mietwohnung ausgezogen und habe meine Mietkaution noch immer nicht zurückbekommen. Wie lange darf der...
  • Kaution wird nicht zurückbezahlt Beitrag #1

Gast

Im SEptember 2004 bin ich aus meiner Mietwohnung ausgezogen und habe meine Mietkaution noch immer nicht zurückbekommen.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
 
  • Kaution wird nicht zurückbezahlt Beitrag #2

wolle

Hat der Vermieter denn noch Forderungen aus dem Mietverhältnis?
Vielleicht steht noch die Abrechnung aus, dann wäre der Vermieter berechtigt, die Kaution so lange zu behalten. Jedoch sollte die Abrechnung bis Ende September 2005 eingegangen sein.

Im Normalfall darf der Mieter die Kaution nach 6 Monaten einfordern. Auch wenn sich das jetzt etwas widerspricht, die Gesetzeslage/Rechtsprechung ist so.

Ich rate dir schnell zu handeln, sonst ist die Kaution weg.

Gruß,

Capo
 
  • Kaution wird nicht zurückbezahlt Beitrag #3

Gast

Mietkaution

Die Endabrechnung für 2004 steht noch aus.

Der Vermieter verweist auf die Hausverwaltung.

Du schreibst erst: Da kann man nix machen und dann schreibst Du: mach schnell was.

Ja was denn nun?
 
  • Kaution wird nicht zurückbezahlt Beitrag #4

wolle

Ich habe ja auch geschrieben, dass es verwirrend sein könnte.
Wenn die Abrechnung noch aussteht, kannst Du nur die Kaution anmahnen, um rechtl. sicher zu gehen. Es gibt kein Gesetz, dass eine solche Fälle regelt. Das sind nur Rechtsprechungen und die können von Bundesland zu Bundesland schonmal unterschiedlich ausfallen.
Die Sache ist die:
Die Kaution ist 6 Monate nach Vertragsende zurück zu zahlen.
Solange keine Forderungen mehr bestehen.
1.Entscheidung:
Forderungen aus Betriebskosten können nicht mit der Kaution verechnet werden.
2. Entscheidung
Die Kaution darf mit Einverständnis des Mieters mit den Forderungen aus dem Mietverhältnis verechnet werden.
3. Entscheidung
Die Kaution ist für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnnis
(BGB)
4.Entscheidung
Die Kaution muss spätestens nach 6 Monaten an den Mieter zurück gezahlt werden.
Gesetz:
Die Abrechnung ist bis spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zu erstellen.
Dann muss man auch erwähnen, dass es Entscheidungen gibt, die die Einbehaltung von über 12 Monaten als gerechtfertigt sehen. Doch stellen sie das unter gewisse Bedingungen, die hier zu weit führen.
Merkst Du wie sich die Gerichte mit ihren Entscheidungen widersprechen??

Wenn du jetzt die Kaution anmahnst, wird die Frist, in der du die Kaution einfordern kannst, verlängert. Du wirst deine Kaution jedoch erst nach der Abrechnung bekommen. ..und da kann man nix machen, aber mahnen solltest du.
Ist die Lage klarer geworden??

Ich hoffe es.

Gruß

Capo
 
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