Kaution

Diskutiere Kaution im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ich bin neu hier und habe direkt eine Frage wenn einer seine Kaution nicht bezahlt, darf man ihn dann kündigen?
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  • Kaution Beitrag #2

Capo

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eine Kü ist nur möglich, wenn der Vermieter selbst in dem vermieteten 2 Familienhaus wohnt. Ansonsten nicht. Wurde bereits eine Rate gezahlt?
 
  • Kaution Beitrag #3
Martens

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moin,

wenn die Kautionszahlung im Mietvertrag vereinbart ist - muß ja nicht sein - dann ist die Nichtzahlung ein Verstoß gegen den Vertrag, so daß eine Kündigung möglich ist.

Ich würde jedoch ersteinmal einen Mahnbescheid schicken, das ist viel billiger, als ein Rechtsstreit wegen Kündigung...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Kaution Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von Martens
moin,

wenn die Kautionszahlung im Mietvertrag vereinbart ist - muß ja nicht sein - dann ist die Nichtzahlung ein Verstoß gegen den Vertrag, so daß eine Kündigung möglich ist.

Ich würde jedoch ersteinmal einen Mahnbescheid schicken, das ist viel billiger, als ein Rechtsstreit wegen Kündigung...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens

komisch viele andere user behaupten das gegenteil.... ich bin mir sicher dass dieses nicht möglich ist
 
  • Kaution Beitrag #5

Jerry

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Ich halte das auch für nicht unproblematisch. Nichtleistung einer Zahlung, auf die der Vermieter Anspruch hat (= Miete oder Nebenkosten) sind zweifelsfrei Kündigungsrelevant. Die Kaution ist bei normalem Verlauf des Mietverhältnisses aber was, worauf der Mieter einen Anspruch auf Rückgewähr - sogar incl. Verzinsung - hat. D.h. für etwas, das Dir auf die Dauer nicht gehört, eine Kündigung auszusprechen oder auch nur einen Mahnbescheid zu erwirken, erscheint mir rechtlich ebenfalls sehr fragwürdig.

Obwohl ich andererseits auch denke, dass es für eine vertraglich vereinbarte Kaution irgendein Druckmittel geben muss. Aber da muss es doch jemanden geben, der sich mit diesem Problem schonmal befasst hat?

Jerry
 
  • Kaution Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

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also ich hab in meinen mietverträgen immer ausdrücklich die klausel drinstehen, dass die schlüsselübergabe erst NACH zahlung der kaution erfolgt.
aus verständlichen gründen...
 
  • Kaution Beitrag #7
Martens

Martens

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moin,

die Kaution ist nach Beginn des Mietverhältnisses in drei Raten fällig.

Die Schlüssel sind jedoch zum Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Man kann es so machen, wie Du, einen Anspruch auf die gesamte Kaution bei Mietbeginn gibt es jedoch nicht.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Kaution Beitrag #8
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Martens
Man kann es so machen, wie Du, einen Anspruch auf die gesamte Kaution bei Mietbeginn gibt es jedoch nicht.
stimmt, diesen anspruch gibt es nicht.
aber es steht mir ja frei, einen potentiellen mieter abzulehnen, der sich nicht auf diese regelung einlässt.
eigentlich ist es ja schon traurig, aber je mehr schlechte erfahrungen, desto sturer wird man halt bei sowas...
 
  • Kaution Beitrag #9

Beluga

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Es liegt halt an der Bedarfsfrage:
"Wer hat es dringender - der Vermieter oder der Mieter ? "

Ich unterschreibe den Vertrag nur gegen Kautionzahlung (zumindest einen Teil); und gebe den Schlüssel nur gegen 1.te Mietzahlung aus.

Wer nicht zumindest einen Teil der Kaution aufbringen kann oder will, hat
irgendwo Wurm und ist unfair, also schlechtes Mietverhältnis ist schon vor-
programmiert . :wand:

Denn Kaution dient nur zur Sicherheit. Wovor soll der Mieter Angst haben, wenn er ehrlich und diszipliniert ist ? Wenn einer nicht aufbringen kann, so wird er sowieso irgendwann Zahlungsproblem haben. :ätsch
 
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