Kautions - / Mietrückstand

Diskutiere Kautions - / Mietrückstand im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag Zusammen, diese Frage ist mir glatt eine Anmeldung wert, über die Suchfunktion habe ich keine für mich ausreichende Antwort gefunden...
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #1

KaWi

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Guten Tag Zusammen,

diese Frage ist mir glatt eine Anmeldung wert, über die Suchfunktion habe ich keine für mich ausreichende Antwort gefunden.

Selbstverständlich „frage ich für einen Freund“. Nein, ernsthaft:

Gemäß dem folgenden fiktiven Fall, der sich sicherlich nicht ohne Fachanwalt regeln lassen würde, wie stehen Eurer - doch eher professionellen - Meinung nach die Chancen zur rechtssicheren Kündigung, ob fristlos oder fristgerecht ist nebensächlich.

Selbst bewohntes Zweifamilienhaus. In Hinblick auf §573a keine unerhebliche Information, schätze ich. Der würde der Einfachheit halber zur Anwendung kommen, sollte es in anderer, folgender Situation einen Mangel an Aussicht auf Erfolg geben.

Kaution in Höhe von 1,5 MM - warum auch immer.
Somit ist §569 Abs. 2a BGB hinfällig.

Nach zweimaligen, abmahnungswürdigen Verfehlungen, die jedoch keinen finanziellen Hintergrund haben, seitens des Mieters nun eine ausbleibende Mietzahlung.

Ist die vollständig (!) fehlende Kaution in Kombination mit einer fehlenden Monatsmiete Verfehlung genug um „trotzdem“ die fristlose, hilfsweise die fristgerechte Kündigung auszusprechen?

Ich danke im Vorfeld.
 
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #2

teilhalt

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Nach meinem Laienhaften Verständnis muss ein "erheblicher" Zahlungsrückstand bestehen. Soweit ich immer wieder mal lesen konnte, wäre das die Summe von zwei Kaltmieten.
 
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #3

KaWi

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Das ist korrekt, es steht auch explizit in dem Paragraphen drin, dass 2 MM Rückstand bestehen müssen - diese werden zu keinem Zeitpunkt erreicht, daher meine Frage zur Kombination mit der fehlenden MM.
 
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #4

ehrenwertes Haus

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Unter "erheblichem Rückstand" versteht man i.d. R. mind. 1 MM über 2 Monate oder 2 MM in einem Monat und jeden darüber hinausgehenden Rückstand. Dabei dürfen fällige Rückstände aufsummiert werden, Kaution + Miete + evtl. NK-Nachzahlungen.

Mit der Kaution aufpassen, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde.
 
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #5

KaWi

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Vielen Dank für die Antwort, ehrenwertes Haus.
Bei der Ratenzahlung (3 Raten) gehe ich davon aus, dass ich auf den Monat bezogen nur die jeweilig fällig gewordene Rate aufsummieren darf, richtig?
 
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Ja. Nicht fällige Raten sind kein Rückstand.
 
  • Kautions - / Mietrückstand Beitrag #7

KaWi

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Dann habe ich das richtig interpretiert. Ich danke Ihnen herzlichst für die Antwort.
 
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