KaWi
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Guten Tag Zusammen,
diese Frage ist mir glatt eine Anmeldung wert, über die Suchfunktion habe ich keine für mich ausreichende Antwort gefunden.
Selbstverständlich „frage ich für einen Freund“. Nein, ernsthaft:
Gemäß dem folgenden fiktiven Fall, der sich sicherlich nicht ohne Fachanwalt regeln lassen würde, wie stehen Eurer - doch eher professionellen - Meinung nach die Chancen zur rechtssicheren Kündigung, ob fristlos oder fristgerecht ist nebensächlich.
Selbst bewohntes Zweifamilienhaus. In Hinblick auf §573a keine unerhebliche Information, schätze ich. Der würde der Einfachheit halber zur Anwendung kommen, sollte es in anderer, folgender Situation einen Mangel an Aussicht auf Erfolg geben.
Kaution in Höhe von 1,5 MM - warum auch immer.
Somit ist §569 Abs. 2a BGB hinfällig.
Nach zweimaligen, abmahnungswürdigen Verfehlungen, die jedoch keinen finanziellen Hintergrund haben, seitens des Mieters nun eine ausbleibende Mietzahlung.
Ist die vollständig (!) fehlende Kaution in Kombination mit einer fehlenden Monatsmiete Verfehlung genug um „trotzdem“ die fristlose, hilfsweise die fristgerechte Kündigung auszusprechen?
Ich danke im Vorfeld.
diese Frage ist mir glatt eine Anmeldung wert, über die Suchfunktion habe ich keine für mich ausreichende Antwort gefunden.
Selbstverständlich „frage ich für einen Freund“. Nein, ernsthaft:
Gemäß dem folgenden fiktiven Fall, der sich sicherlich nicht ohne Fachanwalt regeln lassen würde, wie stehen Eurer - doch eher professionellen - Meinung nach die Chancen zur rechtssicheren Kündigung, ob fristlos oder fristgerecht ist nebensächlich.
Selbst bewohntes Zweifamilienhaus. In Hinblick auf §573a keine unerhebliche Information, schätze ich. Der würde der Einfachheit halber zur Anwendung kommen, sollte es in anderer, folgender Situation einen Mangel an Aussicht auf Erfolg geben.
Kaution in Höhe von 1,5 MM - warum auch immer.
Somit ist §569 Abs. 2a BGB hinfällig.
Nach zweimaligen, abmahnungswürdigen Verfehlungen, die jedoch keinen finanziellen Hintergrund haben, seitens des Mieters nun eine ausbleibende Mietzahlung.
Ist die vollständig (!) fehlende Kaution in Kombination mit einer fehlenden Monatsmiete Verfehlung genug um „trotzdem“ die fristlose, hilfsweise die fristgerechte Kündigung auszusprechen?
Ich danke im Vorfeld.