NJ_Mieter
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Hallo zusammen,
wir sind vor kurzem aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben vor dem Übergabetermin nicht gestrichen.
Grund war der, dass bei unserem Einzug die Wohnung auch nicht frisch gestrichen war, sondern schon eindeutige Abnutzungen an den Wänden erkennbar waren. Es waren einzelne Flecken gemalt, jedoch keine ganzen Wände, es sah also nicht besonders schön aus.
Dummerweise wurde der Zustand der Wände nicht in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Während unserer Mietzeit gab es einen Eigentümer-Wechsel, der neue Eigentümer hat die Wohnung aber nie besichtigt. Vor unserem Auszug haben wir ihn über den Zustand der Wände informiert und angeboten, sich die Wohnung noch vor Übergabe selbst anzusehen, um dann das Thema mit den Malerarbeiten zu klären. Das hat er ignoriert.
Bei der Übergabe kam es dann natürlich zum Konflikt, der Vermieter meinte der Zustand der Wände wäre nicht akzeptabel und wir müssten jetzt auf jeden Fall die Malerkosten übernehmen.
Im Mietvertrag wurde die Pflicht für Schönheitsreparaturen uns als Mieter zugewiesen, jedoch ist auch folgende Klausel enthalten "Die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht, wenn und soweit dem Mieter Räume bei Mietbeginn unrenoviert und ohne angemessenen Ausgleich übergeben worden sind".
Ausgleich für die ungestrichenen Wände haben wir keinen bekommen. Nun die Frage: Müssen wir beweisen können, dass die Wände bei Einzug nicht gestrichen waren oder müsste der Vermieter das Gegenteil beweisen? Wir wären dankbar über jede Info, solltet ihr schon einmal in einer ähnlichen Situation gewesen sein. Danke!
wir sind vor kurzem aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben vor dem Übergabetermin nicht gestrichen.
Grund war der, dass bei unserem Einzug die Wohnung auch nicht frisch gestrichen war, sondern schon eindeutige Abnutzungen an den Wänden erkennbar waren. Es waren einzelne Flecken gemalt, jedoch keine ganzen Wände, es sah also nicht besonders schön aus.
Dummerweise wurde der Zustand der Wände nicht in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Während unserer Mietzeit gab es einen Eigentümer-Wechsel, der neue Eigentümer hat die Wohnung aber nie besichtigt. Vor unserem Auszug haben wir ihn über den Zustand der Wände informiert und angeboten, sich die Wohnung noch vor Übergabe selbst anzusehen, um dann das Thema mit den Malerarbeiten zu klären. Das hat er ignoriert.
Bei der Übergabe kam es dann natürlich zum Konflikt, der Vermieter meinte der Zustand der Wände wäre nicht akzeptabel und wir müssten jetzt auf jeden Fall die Malerkosten übernehmen.
Im Mietvertrag wurde die Pflicht für Schönheitsreparaturen uns als Mieter zugewiesen, jedoch ist auch folgende Klausel enthalten "Die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht, wenn und soweit dem Mieter Räume bei Mietbeginn unrenoviert und ohne angemessenen Ausgleich übergeben worden sind".
Ausgleich für die ungestrichenen Wände haben wir keinen bekommen. Nun die Frage: Müssen wir beweisen können, dass die Wände bei Einzug nicht gestrichen waren oder müsste der Vermieter das Gegenteil beweisen? Wir wären dankbar über jede Info, solltet ihr schon einmal in einer ähnlichen Situation gewesen sein. Danke!