
GSR600
Moderator
Das sind doch starre Fristen, dann müsst ihr nur Besenrein übergeben.
Jetzt komm der MieterbundEigentlich ist die Renovierung grundsätzlich Sache des Vermieters, es ist eine gesetzliche Ausnahmeregel, die das Übertragen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter zulässt.
Ein frommer Wunsch. Die Mieten steigen nur im zulässigen Maß. Wenn ein VM von Anfang an schon unter dem Mietspiegel vermietet, kann er die Miete erhöhen. Ist die Miete bereits von Anfang an angepaßt, nützt ihm eine weitere Erhöhung aufgrund der Handwerkerpreise wenig bis garnicht. Der immerwiederkehrende Hinweis auf die Erhöhung der Miete, wenn ein Mieter nicht so spurt wie gewünscht, bringt nicht viel.Die Mieten werde noch stärker steigen weil Vermieter Handwerker zahlen muss
Ich mag auch falsch liegen, aber soweit ich weiß, kann sich der Vermieter so nicht seiner generellen Pflicht zu Schönheitsreparaturen entziehen. Wenn die Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen, aus was für Gründen/Umständen auch immer, nicht oder nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde, dann ist der Vermieter in der Pflicht. Sollte sich der Zustand also im Vergleich zum Einzug ausreichend verschlechtert haben, hat der Mieter grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen vornimmt. Bei laufenden Mietverhältnissen, die den unrenovierten Zustand als vertragsgemäß haben, hat der BGH ja entschieden, dass sich Mieter & Vermieter in dem Falle die Kosten teilen."(1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
Folgender Wortlaut:
"(1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegebenen Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind. Die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht, wenn und soweit dem Mieter Räume bei Mietbeginn unrenoviert ohne angemessenen Ausgleich übergeben worden sind."
Das sind doch starre Fristen, dann müsst ihr nur Besenrein übergeben.
Interessanter Artikel.Ich glaube, ich habe meine Antwort doch selbst gefunden:
Schönheitsreparaturen: Kann ich mich als Vermieter wirkungsvoll freizeichnen?
Wenn ich den Text richtig verstehe, ist die Freizeichnung des Vermieters hier keine separate Klausel, sondern Teil der Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen, was sich bereits aus der Nummerierung ergibt. Das könnte also tatsächlich bedeuten, dass damit die gesamte Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen ungültig ist und für den Mieter allein deswegen keine Pflicht dafür besteht. Wenn die Freizeichnung eine separate Klausel gewesen wäre, dann wäre nur die Freizeichnung ungültig, die Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen wären davon aber nicht betroffen.
Bei uns ist mir kein Mietspiegle bekannt.Ein frommer Wunsch. Die Mieten steigen nur im zulässigen Maß. Wenn ein VM von Anfang an schon unter dem Mietspiegel vermietet, kann er die Miete erhöhen. Ist die Miete bereits von Anfang an angepaßt, nützt ihm eine weitere Erhöhung aufgrund der Handwerkerpreise wenig bis garnicht. Der immerwiederkehrende Hinweis auf die Erhöhung der Miete, wenn ein Mieter nicht so spurt wie gewünscht, bringt nicht viel.
Geht mir ähnlich. Gelegentlich bin ich noch am Schreiben und eine Antwort steht schon vor der Tür. Staunen.ch dachte auch nicht, dass du so schnell mit deiner Antwort bist.
Am Anfang meiner Vermieterei -vor über 50 Jahren - war ich zu gutgläubig. Ich habe dazu gelernt und heute heißt es: "Halte jeden für einen Lump bis er dir das Gegenteil beweist". Es gibt keine Enttäuschung mehr; wenn doch, nur Überraschung im positiven.Heute ist gar nichts mehr sicher, manche Mieter lernt man erst richtig nach dem Einzug kennen und bem Auszug kommen die Tränen.
Wenn unsere momentane Regierung das bewerkstelligt, werden wir VM künftig die Renovierung übernehmen müssen, ohne jeglichen Ausgleich; denn entlastet muß der Mieter werden, welcher ansonsten dem Staat zur Last fällt. Der Staat braucht Geld, künftig viel Geld. Ist verständlich von denen zu nehmen, die haben.am Ende werden wir Vermieter generell die Renovierungen übernehmen müssen und dementsprechend die Mieten erhöhen. Ob unser Gesetz damit aber den Mietern hilft bezweifle ich.
momentan ja, aber so wie es aussieht, wollen uns die Richter vom BGH ohne Ausnahme zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichten - der Mieterbund hält das allerdings für keine gelungene Lösung, da er steigende Mieten befürchtet - so mein Kenntnisstand.Eigentlich ist die Renovierung grundsätzlich Sache des Vermieters, es ist eine gesetzliche Ausnahmeregel, die das Übertragen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter zulässt.
aber sicher doch - großes Indianerehrenwort. Bis dahin ist der Beitrag hier doch veraltet.....Dann bitte in einem neuen Thema, nicht von anderen kapern... auch wenn es verlockend ist, sich woanders dranzuhängen![]()
Sehr richtig erkannt gigi. So lange der Vermieter die Miete noch selber bestimmen kann, wird sie dann umgelegt.momentan ja, aber so wie es aussieht, wollen uns die Richter vom BGH ohne Ausnahme zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichten - der Mieterbund hält das allerdings für keine gelungene Lösung, da er steigende Mieten befürchtet - so mein Kenntnisstand.
Nanne, bei uns steigen die Mieten da graust selbst mir als Vermieter. Wie sollen sich denn die Leute das noch leisten können. Nein, da bin ich einfach zu fair - lieber ist mir ein Mieter, der ein wenig weniger zahlt und ich habe keinen Stress.Ein frommer Wunsch. Die Mieten steigen nur im zulässigen Maß. Wenn ein VM von Anfang an schon unter dem Mietspiegel vermietet, kann er die Miete erhöhen. Ist die Miete bereits von Anfang an angepaßt, nützt ihm eine weitere Erhöhung aufgrund der Handwerkerpreise wenig bis garnicht. Der immerwiederkehrende Hinweis auf die Erhöhung der Miete, wenn ein Mieter nicht so spurt wie gewünscht, bringt nicht viel.
Na, dann hoffe ich mal, dass du die Miete umlegen willst. Den/die Vermieter(-in) umzulegen, ist nämlich strafbar.Sehr richtig erkannt gigi. So lange der Vermieter die Miete noch selber bestimmen kann, wird sie dann umgelegt.
Ein frommer Wunsch, denn vielfach entpuppt sich der Mieter später alles andere als stressfrei.lieber ist mir ein Mieter, der ein wenig weniger zahlt und ich habe keinen Stress.