keine Betriebskostenzahlung

Diskutiere keine Betriebskostenzahlung im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Was mache ich wenn der Mieter nur die Kaltmiete bezahlt aber keine Nebenkosten er kommt mit fadenscheinigen Ausreden um diese nicht zu bezahlen...
  • keine Betriebskostenzahlung Beitrag #1

bine

Was mache ich wenn der Mieter nur die Kaltmiete bezahlt aber keine Nebenkosten er kommt mit fadenscheinigen Ausreden um diese nicht zu bezahlen. Haben Ihn schon mehrfach aufgefordert allerdings keine Reaktion kann ich die Betriebskosten über einen Mahnbescheid einfordern?
 
  • keine Betriebskostenzahlung Beitrag #2
Martens

Martens

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moin Bine,

wenn Betriebskostenvorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart sind, muß der Mieter sie zahlen. Also mahnen (einmal reicht) und dann einen Mahnbescheid beantragen.

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
  • keine Betriebskostenzahlung Beitrag #3

RMHV

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Original von Martens
... Also mahnen (einmal reicht) und dann einen Mahnbescheid beantragen.

Je nach Marktlage könnte man auch an monatliche Abmahnungen und nach vielleicht 4 oder 5 Monaten an eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund nach § 543 Abs. 1 BGB denken.

Bevor mich jetzt jemand auf die 2 Mieten als Mindestbetrag für eine fristlose Kündigung hinweisen muss sei hier noch erwähnt, dass es nicht um eine Kündigung wegen Zahlungsverzug nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 gehen würde, sondern wegen hartnäckiger Verweigerung der Vertragserfüllung. Dies ist, auch wenn es in hier wie da ums Geld geht, ein anderer Ansatz.
 
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