Peepmatz
Hallo,
ist es einem Vermieter oder Hauswart gestattet, nach Auszug aus der Wohnung, eine Kellerräumung ohne Ankündigung und Fristsetzung durchzuführen und den Kellerinhalt einfach auf den Müll zu werfen?
Ist mir nämlich passiert! Mein PC samt Zubehör wurde 1-3 Tage nach Auszug aus der Wohnung einfach entsorgt, ohne mich vorab zu informieren.
Hat der Vermieter nicht die Pflicht, den frisch ausgezogenen Mieter schriftlich zu informieren, eine Frist zu setzen und die verbliebenen Gegenstände eine gewisse Zeit aufzubewahren, bevor er sie entsorgt?
Ich hörte mal was von 6 Monaten "Unterstellpflicht".
Ich kann bezüglich dieses Themas nichts konkretes im Netz finden und brauche dringend Hilfe.
Kann mir jemand helfen? Wie lange muss der Mieter die Gegenstände verwahren? Wie oft muss er mahnen? Steht das im Gesetz geregelt oder ist das individuell nach Mietvertrag zu handhaben? Kann mir jemand einen Paragraphen nennen?
Danke!
Gruß
Peepmatz
ist es einem Vermieter oder Hauswart gestattet, nach Auszug aus der Wohnung, eine Kellerräumung ohne Ankündigung und Fristsetzung durchzuführen und den Kellerinhalt einfach auf den Müll zu werfen?
Ist mir nämlich passiert! Mein PC samt Zubehör wurde 1-3 Tage nach Auszug aus der Wohnung einfach entsorgt, ohne mich vorab zu informieren.
Hat der Vermieter nicht die Pflicht, den frisch ausgezogenen Mieter schriftlich zu informieren, eine Frist zu setzen und die verbliebenen Gegenstände eine gewisse Zeit aufzubewahren, bevor er sie entsorgt?
Ich hörte mal was von 6 Monaten "Unterstellpflicht".
Ich kann bezüglich dieses Themas nichts konkretes im Netz finden und brauche dringend Hilfe.
Kann mir jemand helfen? Wie lange muss der Mieter die Gegenstände verwahren? Wie oft muss er mahnen? Steht das im Gesetz geregelt oder ist das individuell nach Mietvertrag zu handhaben? Kann mir jemand einen Paragraphen nennen?
Danke!
Gruß
Peepmatz