Klausel im Mietvertrag

Diskutiere Klausel im Mietvertrag im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, am Samstag wird ein neuer Mieter den Vertrag unterschreiben. Unter "§ 20 - Weitere Vereinbarungen" kommt der obligatorische Satz "Wohnung...
  • Klausel im Mietvertrag Beitrag #1

cucumber

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Hallo,

am Samstag wird ein neuer Mieter den Vertrag unterschreiben. Unter "§ 20 - Weitere Vereinbarungen" kommt der obligatorische Satz "Wohnung wurde besenrein und wie besichtigt übernommen". Was kann ich den noch zufügen für die Rückgabe der Wohnung? Etwa "Die Wohnung muss im sauberen und besenreinen Zustand zurückgegeben werden."? Ich weiß, das der Mieter im Zweifelsfalle nicht komplett neu weiß streichen muss und es dürfen bis zu 30 Löcher pro m² vorhanden sein. Unter § 17 - Rückgabe der Mietsache stehen auch einige vorgegebene Vereinbarungen. Reicht das aus, als Sicherheit für den Vermieter? Hätte trotzdem vielleicht irgendjemand eine wichtige Klausel für mich?

:danke

Cucumber
 
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  • Klausel im Mietvertrag Beitrag #2

wolle

Mir fällt da die Fristenklausel ein. Jedoch muss in dieser Klausel der Mieter freiwillig die Renovierung übernehmen. Ist es zB gar nicht notwendig, würde der Mieter benachteiligt werden. (und das wollen wir nicht).

zB. Der Mieter hat nach 3,5,7 Jahren zu renovieren (räume angeben), sofern dies notwenig ist. Bei Auszug gehen diese Renovierungen in die Bewertung mit ein.

So was in der Art würde ich rein schreiben.
Dann sollten die Betriebskosten nach der BetrKV umgelegt werden und nicht einzeln genannt werden. Ich nehme sowieso eher den Haus und Grund eV Vertrag. ist immer auf dem aktuellen Stand und garantiert Vermieterfreundlich...
 
  • Klausel im Mietvertrag Beitrag #3

cucumber

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Okay, dann wird noch ein Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt und das wär's...
Danke! :Blumen
 
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