Beluga
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Die Kosten der allg. Reparaturen in Gemeinschaftsflächen z.B. Haustür, Lichtschalter, o.ä., die an sich auch zur Mietsache gehören, werden anteilig auf Eigentümer umgelegt, sodass auf Eigentümer nur kleinere Beträge anfallen.
Unterliegen diese Kosten auch dem Kleinreparatur Klausel ? D.h. auf Mieter umlegbar.
Unterliegen diese Kosten auch dem Kleinreparatur Klausel ? D.h. auf Mieter umlegbar.