Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person.

Diskutiere Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo community, folgende Frage meinerseits an euch. Ein Bekannter hatte letztens überraschend ein Schreiben seines Mieters im Briefkasten indem...
  • Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. Beitrag #1

marlene

Hallo community,

folgende Frage meinerseits an euch. Ein Bekannter hatte letztens überraschend ein Schreiben seines Mieters im Briefkasten indem dieser bekanntgab alle "Rechte und Pflichten" aus dem bestehenden Mietvertrag an seine Lebensgefährtin abzutreten.
Den Mietvertrag um den es hier geht haben damals aber beide unterschrieben, sowohl der Verfasser des Schreibens als auch die Lebensgefährtin auf die jetzt alles übergehen soll. Vertragspartner meines Bekannten als Vermieter sind also beide zu gleichen Teilen! Geht so etwas, dass sich einer so einfach aus dem Mietvertrag rausstiehlt indem er seine "Rechte und Pflichten" auf den anderen überträgt bzw. was könnte hinter diesem "Übertrag" stecken. Mein Bekannter und ich selbst verstehen den Hintergund nicht. Hat da jemand eine Antwort oder Idee?
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand so einfach den Mietvertrag ändern kann.

Vielen herzlichen Dank

Marlene
 
  • Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. Beitrag #2

Capo

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So geht das meines Erachtens jedenfalls nicht.
1. der 2.Vertragspartner muss damit einverstanden sein. (sonst übertrage ich auch mal schnell ein paar pflichten an dritte...*lol*)
2. Das kommt einer Kündigung gleich.

Wenn es schon eine Kü ist, dann doch lieber ordnungsgemäße Kü durchführen und den 2.Vertragspartner als Neumieter ansehen. Neuer VErtrag und ein Vertragspartner.
 
  • Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. Beitrag #3

Heizer

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Und einen neuen Mietvertrag mit höherer Miete :geil
 
  • Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. Beitrag #4

RMHV

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Original von marlene
... ein Schreiben seines Mieters im Briefkasten indem dieser bekanntgab alle "Rechte und Pflichten" aus dem bestehenden Mietvertrag an seine Lebensgefährtin abzutreten.

Die Kreativität von Mietern ist doch immer wieder erstunlich... :zwinker

Man kann Forderungen abtreten, aber keinesfalls Verbindlichkeiten.

Rechtsgrundlage ist
BGB
§ 398 Abtretung
1Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.


Das Recht zur Abtretung ist unübersehbar ein Recht des Gläubigers, nicht des Schuldners.

Der Schuldner kann mit einem Dritten eine Schuldübernahme vereinbaren. Die Wirksamkeit einer Schuldübernahme hängt zumindest im Verhältnis zwischen Schuldner und Gläugiber nach § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB von der Genehmigung durch den Gläubiger ab.

Im Innenverhältnis können die Mieter beliebige Vereinbarungen abschließen. Ohne Zustimmung des Vermieters haben diese Vereinbarungen im Außenverhältnis, also zwischen den Mietern insgesamt und dem Vermieter keinerlei Wirkung.
 
  • Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von capo
So geht das meines Erachtens jedenfalls nicht.
1. der 2.Vertragspartner muss damit einverstanden sein. (sonst übertrage ich auch mal schnell ein paar pflichten an dritte...*lol*)
Vertragspartner.

da würde mir auch so einiges einfallse =)))))))))))))))))

spaß beiseite...

ihr könnt auch einen aufhebungsvertrag bezogen auf den einen teil machen, alle müssen damit einverstanden sein, auch du.... ansonsten funzt nur die kündigung von den mietern....
 
  • Komisches Schreiben vom Mieter wg. "Übergang Rechte und Pflichten" an 2. Person. Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Heizer
Und einen neuen Mietvertrag mit höherer Miete :geil
häh???
wie bist du denn drauf???

also ich würd erstmal nachfragen, worum's eigentlich geht.

wenn's darum geht, dass einer ausziehen möchte und der andere weiter wohnen bleiben möchte, dann macht man das halt klassisch, das geht auch ohne kündigung und neuvertrag, sofern das in gegenseitigem einverständnis abläuft.
zu klären wären dann vor allem dinge wie das mit der kaution etc.
man darf den alten mietvertrag auch ändern, sofern beide mieter diese änderung direkt per unterschrift bestätigen.

aber in diesem falle würde ich dann doch dringend auch die unterschrift des anderen beteiligten sehen wollen - ansonsten setz ich mich gleich mal hin und trete auch diverse pflichten an andere ab!
 
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