Melanie123
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Liebe Schwarmintelligenz,
ich habe ein äußerst komplexes Problem, unterteile das auch in mehrere Threads und fange mal mit den dringendsten Energieräubern an.
Sachverhalt:
Ende Juli hat ein Gast meiner Mieterin (die Spielhalle) eine Zigarette an der Außenfassade ausgedrückt. Brandschaden ca. 5000€, Zusage der Versicherung, dass sie zahlt und Kündigung derselben. Anfang September Meldung der Mieterin, dass im Herren-WC starker Urin-Geruch sei. Am 22.9. Leckageorter vor Ort, Wasserschaden, gleichzeitig Auftragserteilung an das Unternehmen, das angeblich alles aus einer Hand liefert. Es fällt zeitlich noch in den Versicherungsschutz, selbige hat drei Monate auf gar nichts reagiert, sagte dann, sie werde nur die Leckortung und Trocknung bezahlen, da die sanitären Anlagen vom Mieter eingebaut wurden. Die Spielhalle hat zu Ende Juni gekündigt. Ich werde das Haus mit 2 leerstehenden Wohnungen als renovierungsbedürftig verkaufen. Seit Ende Juli habe ich nur für dieses Objekt über 200 Mails und wohl ebenso viele Telefonate geführt. Ich bin mit meinen Nerven ziemlich am Ende.
1. Die meisten Mails und Telefonate gehen auf Kosten der Handwerker., die nach Untätigkeit des ersten Unternehmens dann auch den Brandschaden übernommen haben. Brandschaden ist noch nichts gemacht, beim Wasserschaden ist der kooperierende Estrichleger am 10. Januar nach 2 Stunden wieder gefahren und hat die 2 qm der Toilettenkabine nicht gemacht. Ich bekomme entweder Zusagen, woraufhin aber nichts passiert oder sie ziehen Zusagen zurück. Alles telefonisch, auf meine Mails reagieren sie nicht. Ich bin inzwischen echt verzweifelt.
Habe ich ein Anrecht, dass die Gebäude-Versicherung das Geld aufgrund eines Kostenvoranschlages auszahlt? Für den Brandschaden habe ich eine Zusage und die Herrentoilette würde noch 25.000 € kosten und da möchte ich auf den Kosten nicht sitzen bleiben, zumal ein Käufer dort vielleicht ohnehin umbauen würde. Vor allem habe ich keine Lust, Zeit und Energie mehr, Handwerkern hinterher zu rennen.
2. Die Spielhalle hat ohne meine Erlaubnis die Toiletten saniert, auf der einen Seite vor meine alten Fliesen eine Trockenbauwand mit neuen Fliesen gebaut. Die Verbindung des Urinals zur Wand, von dem der Wasserschaden mutmaßlich ausgeht ist von 2011 und hat Befestigungslaschen, mit denen das Rohr eigentlich an der Wand festgeschraubt werden sollte, was hier aber nicht passiert ist.
Ist das fachgerecht? Gibt es da eine Norm? Wie sehen da meine Chancen auf Ansprüche gegen den Mieter aus? Fotos habe ich, auch die Mieterin informiert, dass sie ihre Versicherung in Kenntnis setzen soll. Auch hier komplettes Totstellen. Irgendeine Idee?
3. Nach 42 Jahren Mietverhältnis mit wechselnden Rechtsnachfolgern wird die Übergabe kompliziert; da sind bei mir noch viele Fragen offen.. Laut Individualmietvertrag muss ich mitteilen, was ausgebaut werden soll. Dringende Frage: Bis wann muss ich das tun? Die Kündigung kam Ende Dezember zum 30.6.. Dies scheint mir auch mit 4. zu konkurrieren.
4. Die Spielhalle hat sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, falls die Erlaubnis (Konzession) z.B. aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages behördlicherseits entzogen wird, was passiert ist. Ansonsten würde der Mietvertrag noch 2,5 Jahre länger laufen (was nach 42 Jahren Indexmiete richtig viel Geld ist). In dem 12-seitigen Schreiben wird von der Behörde die Auswahlentscheidung zwischen drei konkurrierenden Spielhallen dargelegt (nach GlüStV darf nur eine bleiben). Ausschlaggebend war ein Verstoß meiner Mieterin gegen das Werbeverbot. „Casino“ ist nicht erlaubt, auch ein Roulettetisch auf der Außenwerbung nicht. Nach Hinweis der Behörde wurde nur das Wort „Casino“ abgeklebt, schimmert aber (Leuchtreklame) immer noch durch. Damit haben sie den Kündigungsgrund m.E. grob fahrlässig selbst verursacht. Gäbe es zusammen mit anderen Indizien, z.B. jährlicher TÜV-Bericht, in dem das evt. auch gerügt wurde, eine Möglichkeit auf bedingten Vorsatz, vielleicht Prazedenzurteile?
Wie stehen da meine Chancen auf Schadensersatz?
Eine Feststellungsklage auf Fortbestand des Mietverhältnisses könnte vor Gericht in Duisburg über ein Jahr dauern, bei mehreren Instanzen durchaus länger. In der Zwischenzeit würde das Gebäude komplett leer stehen, Kosten verursachen und realistischerweise könnte ich es ja auch nicht verkaufen (für die beiden Wohnungen finde ich nicht mal für 5 € einen akzeptablen Mieter) . Gibt es da andere Möglichkeiten?
Riesengroßen Dank für jeden Hinweis. Aktuell ist es insgesamt so komplex, dass da kein Anwalt (auch noch so ein Thema) in annehmbarer Zeit durchsteigen würde. Da bitte ich herzlich um Eure Hilfe, um schon mal zu sortieren, wo es sich lohnt, Zeit, Geld, Energie und Nerven zu investieren und wo nicht.
Liebe Grüße
Melanie
ich habe ein äußerst komplexes Problem, unterteile das auch in mehrere Threads und fange mal mit den dringendsten Energieräubern an.
Sachverhalt:
Ende Juli hat ein Gast meiner Mieterin (die Spielhalle) eine Zigarette an der Außenfassade ausgedrückt. Brandschaden ca. 5000€, Zusage der Versicherung, dass sie zahlt und Kündigung derselben. Anfang September Meldung der Mieterin, dass im Herren-WC starker Urin-Geruch sei. Am 22.9. Leckageorter vor Ort, Wasserschaden, gleichzeitig Auftragserteilung an das Unternehmen, das angeblich alles aus einer Hand liefert. Es fällt zeitlich noch in den Versicherungsschutz, selbige hat drei Monate auf gar nichts reagiert, sagte dann, sie werde nur die Leckortung und Trocknung bezahlen, da die sanitären Anlagen vom Mieter eingebaut wurden. Die Spielhalle hat zu Ende Juni gekündigt. Ich werde das Haus mit 2 leerstehenden Wohnungen als renovierungsbedürftig verkaufen. Seit Ende Juli habe ich nur für dieses Objekt über 200 Mails und wohl ebenso viele Telefonate geführt. Ich bin mit meinen Nerven ziemlich am Ende.
1. Die meisten Mails und Telefonate gehen auf Kosten der Handwerker., die nach Untätigkeit des ersten Unternehmens dann auch den Brandschaden übernommen haben. Brandschaden ist noch nichts gemacht, beim Wasserschaden ist der kooperierende Estrichleger am 10. Januar nach 2 Stunden wieder gefahren und hat die 2 qm der Toilettenkabine nicht gemacht. Ich bekomme entweder Zusagen, woraufhin aber nichts passiert oder sie ziehen Zusagen zurück. Alles telefonisch, auf meine Mails reagieren sie nicht. Ich bin inzwischen echt verzweifelt.
Habe ich ein Anrecht, dass die Gebäude-Versicherung das Geld aufgrund eines Kostenvoranschlages auszahlt? Für den Brandschaden habe ich eine Zusage und die Herrentoilette würde noch 25.000 € kosten und da möchte ich auf den Kosten nicht sitzen bleiben, zumal ein Käufer dort vielleicht ohnehin umbauen würde. Vor allem habe ich keine Lust, Zeit und Energie mehr, Handwerkern hinterher zu rennen.
2. Die Spielhalle hat ohne meine Erlaubnis die Toiletten saniert, auf der einen Seite vor meine alten Fliesen eine Trockenbauwand mit neuen Fliesen gebaut. Die Verbindung des Urinals zur Wand, von dem der Wasserschaden mutmaßlich ausgeht ist von 2011 und hat Befestigungslaschen, mit denen das Rohr eigentlich an der Wand festgeschraubt werden sollte, was hier aber nicht passiert ist.
Ist das fachgerecht? Gibt es da eine Norm? Wie sehen da meine Chancen auf Ansprüche gegen den Mieter aus? Fotos habe ich, auch die Mieterin informiert, dass sie ihre Versicherung in Kenntnis setzen soll. Auch hier komplettes Totstellen. Irgendeine Idee?
3. Nach 42 Jahren Mietverhältnis mit wechselnden Rechtsnachfolgern wird die Übergabe kompliziert; da sind bei mir noch viele Fragen offen.. Laut Individualmietvertrag muss ich mitteilen, was ausgebaut werden soll. Dringende Frage: Bis wann muss ich das tun? Die Kündigung kam Ende Dezember zum 30.6.. Dies scheint mir auch mit 4. zu konkurrieren.
4. Die Spielhalle hat sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, falls die Erlaubnis (Konzession) z.B. aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages behördlicherseits entzogen wird, was passiert ist. Ansonsten würde der Mietvertrag noch 2,5 Jahre länger laufen (was nach 42 Jahren Indexmiete richtig viel Geld ist). In dem 12-seitigen Schreiben wird von der Behörde die Auswahlentscheidung zwischen drei konkurrierenden Spielhallen dargelegt (nach GlüStV darf nur eine bleiben). Ausschlaggebend war ein Verstoß meiner Mieterin gegen das Werbeverbot. „Casino“ ist nicht erlaubt, auch ein Roulettetisch auf der Außenwerbung nicht. Nach Hinweis der Behörde wurde nur das Wort „Casino“ abgeklebt, schimmert aber (Leuchtreklame) immer noch durch. Damit haben sie den Kündigungsgrund m.E. grob fahrlässig selbst verursacht. Gäbe es zusammen mit anderen Indizien, z.B. jährlicher TÜV-Bericht, in dem das evt. auch gerügt wurde, eine Möglichkeit auf bedingten Vorsatz, vielleicht Prazedenzurteile?
Wie stehen da meine Chancen auf Schadensersatz?
Eine Feststellungsklage auf Fortbestand des Mietverhältnisses könnte vor Gericht in Duisburg über ein Jahr dauern, bei mehreren Instanzen durchaus länger. In der Zwischenzeit würde das Gebäude komplett leer stehen, Kosten verursachen und realistischerweise könnte ich es ja auch nicht verkaufen (für die beiden Wohnungen finde ich nicht mal für 5 € einen akzeptablen Mieter) . Gibt es da andere Möglichkeiten?
Riesengroßen Dank für jeden Hinweis. Aktuell ist es insgesamt so komplex, dass da kein Anwalt (auch noch so ein Thema) in annehmbarer Zeit durchsteigen würde. Da bitte ich herzlich um Eure Hilfe, um schon mal zu sortieren, wo es sich lohnt, Zeit, Geld, Energie und Nerven zu investieren und wo nicht.
Liebe Grüße
Melanie