Vermieter2023
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Hallo,
leider habe ich mal wieder großen Ärger mit meinem Ex-Mieter.
Dieser Ex-Mieter ist im Jahre 2021 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Hausgeldabrechnung habe ich im November 2022 von meiner Hausverwaltung erhalten. Leider war der Abrechnungszeitraum (aufgrund des Mieterwechsels) von der Hausverwaltung nicht korrekt angegeben, so dass der Mieterverein des Mieters berechtigterweise diese Nebenkostenabrechnung beanstandet hat. Nachdem dieser Fehler von der Hausverwaltung korrigiert wurde (es war mittlerweile Dezember 2022), wurde eine neue Nebenkostenabrechnung dem Mieterverein zugeschickt. Hieraus ergab sich eine Nachforderung in relativ überschaubarer Höhe. Leider waren dieses mal die Zählerstände der Heizung nicht korrekt angegeben (es wurden pauschale Verbräuche angegeben), so dass selbst verständlicherweise der Mieterverein auch diese Nebenkostenabrechnung beanstandet hat und um Korrektur gebeten hat (es war mittlerweile Januar 2023). Nach vielen Emails und Telefonaten konnte die Verbrauchsabrechnung auf die tatsächlichen abgelesenen Zählerstände korrigiert werden. Diese wurden entsprechend an den Mieterverein geschickt im Januar 2023 geschickt.
Leider weigert sich der Mieterverein nun die Nachzahlung zu begleichen, da diese Nebenkostenabrechnung (gem. tatsächlichen Verbrauch) nun höher ausfällt als in der initialen falschen Nebenabrechnung. Lt. Mieterverein darf die Abrechnung nach der Abgabefrist nicht zum Nachteil des Mieter geändert werden.
Frage: Ist diese Aussage korrekt, auch wenn der Mieterverein ausdrücklich darauf bestanden hat, dass hier eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung vorgenommen werden soll?
leider habe ich mal wieder großen Ärger mit meinem Ex-Mieter.
Dieser Ex-Mieter ist im Jahre 2021 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Hausgeldabrechnung habe ich im November 2022 von meiner Hausverwaltung erhalten. Leider war der Abrechnungszeitraum (aufgrund des Mieterwechsels) von der Hausverwaltung nicht korrekt angegeben, so dass der Mieterverein des Mieters berechtigterweise diese Nebenkostenabrechnung beanstandet hat. Nachdem dieser Fehler von der Hausverwaltung korrigiert wurde (es war mittlerweile Dezember 2022), wurde eine neue Nebenkostenabrechnung dem Mieterverein zugeschickt. Hieraus ergab sich eine Nachforderung in relativ überschaubarer Höhe. Leider waren dieses mal die Zählerstände der Heizung nicht korrekt angegeben (es wurden pauschale Verbräuche angegeben), so dass selbst verständlicherweise der Mieterverein auch diese Nebenkostenabrechnung beanstandet hat und um Korrektur gebeten hat (es war mittlerweile Januar 2023). Nach vielen Emails und Telefonaten konnte die Verbrauchsabrechnung auf die tatsächlichen abgelesenen Zählerstände korrigiert werden. Diese wurden entsprechend an den Mieterverein geschickt im Januar 2023 geschickt.
Leider weigert sich der Mieterverein nun die Nachzahlung zu begleichen, da diese Nebenkostenabrechnung (gem. tatsächlichen Verbrauch) nun höher ausfällt als in der initialen falschen Nebenabrechnung. Lt. Mieterverein darf die Abrechnung nach der Abgabefrist nicht zum Nachteil des Mieter geändert werden.
Frage: Ist diese Aussage korrekt, auch wenn der Mieterverein ausdrücklich darauf bestanden hat, dass hier eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung vorgenommen werden soll?