famlucia
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Hallo,
zum 01. Okt. 2006 haben wir eine gebrauchte Eigentumswohnung in einer Wohnungsanlage mit 6 Wohneinheiten gekauft.
Nun haben wir die erste Betriebskostenabrechnung erhalten.
Darin taucht ein Posten lfd. Instandhaltung mit ca. 4.500 EUR auf. Auf meine Nachfrage bei der Verwaltung sagte man mir dies wäre u.a. eine Rechnung für eine größere Baumaßnahme aus 2005, die erst in 2006 eingegangen ist. Allerdings mussten die Eigentümer in 2006 eine Sonderumlage über 3.000 EUR leisten. Nun hat man uns aber anteilig für die 3 Monate mit diesen Kosten belastet. Das heisst, der Vorbesitzer würde anteilig seine Sonderumlage zurückerhalten. Das läge wohl daran, weil dieser Posten aus den außerordentlichen Instandhaltungen rausgenommen und in die lfd. Instandhaltungen gepackt wurde.
Ist dies rechtens?
Unsere bevorstehende Eigentümerversammlung wurde nur mit einer Frist von 11 Tagen einberufen. Nun passt mir genau dieser Termin nicht und eine Vollmacht wollen wir nach 3 Monaten Besitz der Wohnung natürlich ungern geben.
In der WEG gibt es keinen Verwaltungsbeirat mehr, in der Einladung wurde auch nicht die Wahl eines neuen Verwaltungsbeirates als Tagesordnungspunkt angegeben. Dafür möchte ich mich aber gerne zur Wahl stellen. Kann ich damit Terminverschiebung verlangen?
Sind viele Fragen auf einmal, ich weiss! Vielen Dank für ein paar Ratschläge.
zum 01. Okt. 2006 haben wir eine gebrauchte Eigentumswohnung in einer Wohnungsanlage mit 6 Wohneinheiten gekauft.
Nun haben wir die erste Betriebskostenabrechnung erhalten.
Darin taucht ein Posten lfd. Instandhaltung mit ca. 4.500 EUR auf. Auf meine Nachfrage bei der Verwaltung sagte man mir dies wäre u.a. eine Rechnung für eine größere Baumaßnahme aus 2005, die erst in 2006 eingegangen ist. Allerdings mussten die Eigentümer in 2006 eine Sonderumlage über 3.000 EUR leisten. Nun hat man uns aber anteilig für die 3 Monate mit diesen Kosten belastet. Das heisst, der Vorbesitzer würde anteilig seine Sonderumlage zurückerhalten. Das läge wohl daran, weil dieser Posten aus den außerordentlichen Instandhaltungen rausgenommen und in die lfd. Instandhaltungen gepackt wurde.
Ist dies rechtens?
Unsere bevorstehende Eigentümerversammlung wurde nur mit einer Frist von 11 Tagen einberufen. Nun passt mir genau dieser Termin nicht und eine Vollmacht wollen wir nach 3 Monaten Besitz der Wohnung natürlich ungern geben.
In der WEG gibt es keinen Verwaltungsbeirat mehr, in der Einladung wurde auch nicht die Wahl eines neuen Verwaltungsbeirates als Tagesordnungspunkt angegeben. Dafür möchte ich mich aber gerne zur Wahl stellen. Kann ich damit Terminverschiebung verlangen?
Sind viele Fragen auf einmal, ich weiss! Vielen Dank für ein paar Ratschläge.