Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen

Diskutiere Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Guten Tag, wir haben einen riesigen, uralten und schon fast toten Baum in unserem Garten stehen (ich bin Mieterin) Dieser Baum sollte entfernt...
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sobinich

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Guten Tag,

wir haben einen riesigen, uralten und schon fast toten Baum in unserem Garten stehen (ich bin Mieterin)
Dieser Baum sollte entfernt werden, da immer mehr große Teile herabstürzen und auch schon das Nachbardach beschädigt haben.
Die Kosten dafür waren unserem Eigentümer zu hoch dafür und es ergab sich die möglichkeit den Baum fällen zu lassen KOSTENLOS für ihn, da solch ein Stamm für unseren neuen Spielplatz gebraucht wurde.
Ich teilte dies unserem Vermieter mit, dass kostenlos für ihn der Baum abgesägt wird, der Stamm wird mitgenommen, die großen Äste hätte sich ein Nachbar (der dabei geholfen hätte) mitgenommen zum heißen und lediglich das Kronengestrüp müßte er zum Osterfeuer kutschieren oder von der Dorfjugend abholen lassen.
Eine Woche hatte er Zeit es sich zu überlegen. Er sagte nein, er hätte keine Zeit sich darum zu kümmern dass das Gestrüp weg kommt und außerdem soll der Baum noch stehen bleiben, er wäre versichert wenn der aufs Haus kracht beim Sturm.

Nun ist dieses passiert, oder fast. Beim Nachbarn rüber. Der hat mächtigen Ärger gemacht - verständlich -

Der Baum wurde letztes Wochenende gerodet, die Kosten belaufen sich auf knapp 600,- Euro, die unser Vermieter, so sagt er, auf die Nebenkosten umlegen kann und wird. Er meint, der Garten gehört mit zu unserer Mieteinheit, wir zahlen die Grundsteuer und müßten auch solche Kosten tragen.

Stimmt das? Und wenn ja, dann alles?

:help sobinich
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #2

Heizer

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Prinzipell sind Gartenpflegekosten umlegbar. Allerdings hat sich auch hier der Vermieter an die Sparsamkeitsgrundsätze zu halten.
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #3

Heizer

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Ich habe mich nochmal schlau gemacht. Eine komplette Baumfällung ist nicht umlegbar. Nur Baumschnittarbeiten im Rahmen der Gartenpflege.

Hier mal Urteile dazu:

Die Kosten für das Fällen kranker Bäume sind dagegen nicht auf den Mieter umlegbar (AG Hamburg WuM 89, 641).

Nicht zu den Nebenkosten zählen das Fällen von Bäumen, wenn dies wegen jahrelanger Vernachlässigung der Pflege erforderlich wurde (LG Hamburg WuM 94, 695).
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

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jepp, das ist klar geregelt:
die "normalen" arbeiten zur gartenpflege kann man umlegen, also z.b. auch einen baumschnitt, das vertikutieren des rasens oder das schneiden der hecke.
grundlegende arbeiten wie z.b. ein mäuerchen setzen oder hecken pflanzen oder eben bäume fällen dagegen nicht.
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #5

sobinich

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Oh ich danke Euch :Blumen


Wir wohnen seit sechs Jahren hier und der wurde noch nie gestutzt oder ähnliches.


Danke, danke, danke
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #6

onkelfossi

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  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #7
lostcontrol

lostcontrol

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Original von fossipower
Anpflanzungen sind meines Wissens umlagefähig.
kommt ganz drauf an... siehe dazu an anderer stelle dieses forums die diskussion darum, ob man überhaupt so einfach einen baum fällen kann usw.

persönlich denke ich:
am besten man findet jemand, der spass dran hat, sich um den garten / die bäume zu kümmern und das auch zuverlässig tut. den kann man dann auch entsprechend entlohnen und dies auf die mieter umlegen.

und noch persönlicher: ich mag meine bäume. ich guck mir die an, ob die gesund sind oder nicht. und ob die 'nen schnitt brauchen oder nicht. schon weil ich einfach freude an bäumen habe.

[irgendwo dazwischen hätte jetzt die anmerkung gehört, dass ich scheisse viel geld zahlen müsste, falls ich 'nen kranken baum aufs nachbarhaus fallen lasse]
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #8

Irmi

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Hallo,

"...die "normalen" arbeiten zur gartenpflege kann man umlegen"...

Haber nur, wenn diese Kosten auch im Mietvertrag vereinbart wurden :vertrag

Ansonsten hat ausschliesslich der Vermieter diese selbst zu tragen.


Gruß Irmi
 
  • Kostenlos war möglich und nun soll ich zahlen Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

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nein irmi, das gehört ganz offiziell zu den rechtlich vorgegebenen betriebskosten.
wir hatten so einen fall, bei dem das gerichtlich geklärt wurde.
und die mieter mussten zahlen, obwohl sie den garten noch nicht mal nutzen konnten.
 
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