Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat

Diskutiere Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Kostenübernahme neuer Laminat Einen schönen guten Tag! Ich bin durch den Tod meines Vaters unfreiwillig zur Vermieterin geworden und sehe mich...
  • Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat Beitrag #1

Vermieterlaie

Kostenübernahme neuer Laminat

Einen schönen guten Tag!

Ich bin durch den Tod meines Vaters unfreiwillig zur Vermieterin geworden und sehe mich nun dem ersten Problem ausgesetzt:

Der Mieter möchte einen neuen Boden in der gesamten Wohnung (80qm²), da der alte Teppich runter ist (ist von 1993, das ist also vollkommen verständlich).
Er möchte Laminat und hat mir auch schon Angebote eines Handwerkers vorgelegt. Beim günstigsten kostet der Spaß mit allem, also Material und Arbeitslohn, mit altem Teppich raus, Sockelleisten, Sockelleisten etc. pp.) ca. 4500,- €.

Zum Hintergrund: Ich bin Studentin (=kein Eigenkapital) und die Wohnung wirft pro Jahr ca. 2000€ ab (es handelt sich um eine Wohnung in einem Hochhaus, an dem in den nächsten Jahren auch größere Reparaturen notwendig werden (neue Aufzüge, also Kosten). Ich habe keine 4500€ "übrig".

Ich habe irgendwo gelesen, dass es "üblich" ist, dass der Vermieter die Materialkosten zu 100% übernimmt, sonst aber nichts, also nicht die Arbeitszeit des Handwerkers.
Ich würde aber lieber wissen, was NÖTIG ist, nicht was ÜBLICH ist.
Oder ist alles reine Verhandlungssache?
Zu was bin ich verpflichtet?

Ich wäre über eine Antwort sehr glücklich!!! :-)

Liebe Grüße,
der Vermieterlaie
 
  • Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat Beitrag #2

RMHV

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Fangen wir mal mit dem grundsätzlichen an...

Wenn der Teppichboden mitvermietet ist, ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet. Diese Verpflichtung ist selbstverständlich nicht auf den Materialpreis beschränkt.
Ein Teppich von 1993 muss keineswegs wegen des Alters ausgetauscht werden. Auch erkennbare Gebrauchsspuren sind kein zwingender Grund. Dass der Mieter gerne einen neuen Bodenbelag hätte, reicht als anspruchsgrundlage ebenfalls nicht aus. Ob im konkreten Fall ein Anspruch des Mieters auf Erneuerung des Teppichbodens besteht, lässt sich aber hier im Forum nicht wirklich bewerten.

Die genannten Kosten für eine Laminatverlegung scheinen mit weit überzogen zu sein. Einen Betrag von rund 3000 € würde ich als realistisch ansehen.

Falls der Teppich tatsächlich ausgetauscht werden muss, hat der Mieter aber nur Anspruch auf einen anderen Teppichboden. Dies bietet möglicherweise den Ansatz für Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung des Mieters.
 
  • Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat Beitrag #3

Cesar

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Hi, :wink
wo steht das wann ich als Vermieter für meinen Mieter einen neuen Bodenbelag Stellen muss?

Gruß

Cesar :hase
 
  • Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat Beitrag #4

Heizer

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Im BGB. Da steht aber nur das Di die Mietsache im vertraglich vereinbarten Zustand halten mußt.

Im Klartext: Austausch des Teppichbodens wenn dieser minderer Qualität war und schon nach 13 Jahren normaler Nutzung ausgetauscht werden muß.

Beschädigungen durch den Mieter wie übermäßige Nutzung, Brandlöcher, Flecke o.ä. hat er selber zu tragen.

Qualitätsteppichboden hat im allgemeinen eine deutlich längere Standzeit als 13 Jahre bei "normaler" Nutzung.
 
  • Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat Beitrag #5

Cesar

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Meine Mieterin!

Im BGB (Mietvertrag, Mietsache, Pachtvertrag) habe ich unter § 538 herausgefunden, dass ich als Vermieter meinem Mieter einen neuen Teppichboden kaufen muss?! :gehtnicht

Will ich aber nicht, weil es zuviele Kosten sind. Habe gerade den Innenhof machen lassen für viel Geld.

Ganz nach dem Motto: Da reicht amn einem einen Finger und dieser nimmt Gleich die ganze Hand. :geil

Was kann ich jetzt Tun damit ich meinem Mieter keinen Teppichboden kaufen muss? :help

Freundlichen Gruß

Cesar :hase
 
  • Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat Beitrag #6

Jerry

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RE: Meine Mieterin!

Du _musst_ nur dann einen neuen Teppichboden kaufen, wenn dieser

a) mitvermietet und

b) durch sachgemässen Gebrauch (= normale Abnutzung) unbrauchbar geworden ist.

Ist der Teppichboden nicht Bestandteil der Mietsache (weil bei Einzug keiner vorhanden war, oder im Protokoll oder Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde - im Zweifel ist schriftlicher Nachweis sicherlich notwendig) hast Du kein Problem.

Ist der Teppichboden hin, weil der Mieter Mist gebaut hat (schwer oder nicht entfernbare Flecken, Brandlöcher, erhöhter Verschleiss durch unsachgemäße Belastung), kann man zwar über eine Beteiligung des Vermieters (wegen Wertsteigerung durch neue Beläge) reden - muss man aber nicht, der Mieter ist im Zweifel in der Ersatzpflicht, weil er einen Teil der Mietsache kaputtgemacht hat!

Ist der Boden einfach nur "auf" (weil alt) - hilft nix, dann muss leider der Vermieter ran... allerdings kann sich selbst da noch was machen lassen, wenn der Mieter bei der Gestaltung mitreden möchte (sonst muss er halt den Teppichboden nehmen, den der Vermieter auswählt - wobei der Vermieter im Sinne der Vermietbarkeit der Wohnung schlecht beraten wäre, irgendwas extrem grottiges zu nehmen...)

Jerry
 
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