Tzwen
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Habe eine Frage wie mit folgendem Sachverhalt steuerlich umzugehen ist:
Wohnung wird mit Küche vermietet. Der Vermieter ist ein privater Vermieter.
Die Küche (10.000EUR), die mitvermietet wird, ist nach 10 Jahren komplett abgeschrieben.
Nun, nachdem die Küche abgeschrieben ist, verkauft der Vermieter die Küche dem aktuellen Mieter für 5000 EUR und kauft diese zum selben Preis zurück, wenn der Mieter auszieht.
Fragen:
1) Muss der Küchenverkauf und die Einnahme i.H.v. 5000 EUR in die Steuererklärung
2) Darf der Vermieter die Küche erneut abschreiben, nachdem er sie zurück erwirbt.
Gruß und Danke für eure Antworten - im besten Fall mit Quellenangabe :-)
Wohnung wird mit Küche vermietet. Der Vermieter ist ein privater Vermieter.
Die Küche (10.000EUR), die mitvermietet wird, ist nach 10 Jahren komplett abgeschrieben.
Nun, nachdem die Küche abgeschrieben ist, verkauft der Vermieter die Küche dem aktuellen Mieter für 5000 EUR und kauft diese zum selben Preis zurück, wenn der Mieter auszieht.
Fragen:
1) Muss der Küchenverkauf und die Einnahme i.H.v. 5000 EUR in die Steuererklärung
2) Darf der Vermieter die Küche erneut abschreiben, nachdem er sie zurück erwirbt.
Gruß und Danke für eure Antworten - im besten Fall mit Quellenangabe :-)