gerneImmobilien
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Hallo zusammen,
mich würde mal Interessieren wie die handhabung bei Rückständiger Mietkaution ist.
Ist das ein Kündigungsgrund mit einer 1 Monatigen frist?
Darf der Mieter bei "eventuellen" Wohnungsmängel die Zahlung der Kaution verweigern ?
Würde mich über Antwort freuen
Gruss
mich würde mal Interessieren wie die handhabung bei Rückständiger Mietkaution ist.
Ist das ein Kündigungsgrund mit einer 1 Monatigen frist?
Darf der Mieter bei "eventuellen" Wohnungsmängel die Zahlung der Kaution verweigern ?
Würde mich über Antwort freuen

Gruss