Kündigung des Mieters

Diskutiere Kündigung des Mieters im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ihr alle, ich schreibe hier einfach mal in dem Auftrag meines Vaters, der sich vor kurzem ein Haus gekauft hat. Dieses Haus besteht aus 2...
  • Kündigung des Mieters Beitrag #1

Istaron

Hallo ihr alle,
ich schreibe hier einfach mal in dem Auftrag meines Vaters, der sich vor kurzem ein Haus gekauft hat. Dieses Haus besteht aus 2 Wohnungen, wovon eine vermietet ist und die andere von meinem Vater genutzt wird. Nun stellen sich für meinen Vater einige Fragen.....ich weiß sieht nicht toll aus aber ich nummeriere mal durch:
1.) Mein Vater ist als "Wessiarsch" beleidigt worden, reicht das als Grund für eine Kündigung aus?
2.) Im alten (natürlich übernommenen) Mietvertrag ist das Halten von Haustieren erlaubt und bezieht sich ausdrücklich auf Zierfische und Ziervögel, ist das rechtens und schließt somit die Haltung eines kleinen Hundes aus?
3.) Der Mieter lässt bei jeden Wind und Wetter sowohl die Fenster als auch die Tür der Wohung und meist auch die Haustür offen stehen. Kann man da etwas gegen machen? Es ist garantiert nicht besonders gut für die Wasserrohre und die grundsätzliche Versorgung des Hauses, geschweige denn für die Bausubstanz. Kann dies einen Kü-Grund liefern?
4.) Der Mieter nutzt einen Teil des Anbaus als "Fernsehzimmer". Da dies nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt ist (die Nutzung ist nicht enthalten), kann er dies dem Mieter untersagen oder gilt nach einer Nutzung von knapp 6 Jahren schon ein "Gewohnheitsrecht"?
5.) Bei all diesen beschriebenen Missständen ist es rechtens eine fristlose Kü auszusprechen oder soll diese fristgerecht sein.
6.) Sollte man der Einfachkeit halber einen Anwalt mit einschalten oder kann man sich das noch sparen?

Ich weis es sind viele Fragen aber ich kann leider bisher keine Antworten darauf finden.
Ich danke für eure Denkanstöße bzw. Antworten.
Jan
 
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  • Kündigung des Mieters Beitrag #2

Mikape

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Guten morgen,

eine Frage im vorwege, schon mal mit dem Mieter zusammengesetzt und gesprochen? Warum ist der so unfreundlich? Bedenkt, der zahlt Miete die euch fehlen könnte (oder nicht..)

wielang ist denn die normale Kündigungsfrist???

Ansonsten würde ich jetzt ersteinmal schriftlich "abmahnen" wg. Tierhaltung und Zweckentfremdung. Und eine Frist setzen. Wenn er alles ändert, seit ihr natürlich da, wo ihr am Anfang ward.

Ich betone, dass ich natürlich Laie bin!

Grüße
Petra
 
  • Kündigung des Mieters Beitrag #3

wolle

1.) Mein Vater ist als "Wessiarsch" beleidigt worden, reicht das als Grund für eine Kündigung aus?
das läuft ausserhalb des Mietrechts...
2.) Im alten (natürlich übernommenen) Mietvertrag ist das Halten von Haustieren erlaubt und bezieht sich ausdrücklich auf Zierfische und Ziervögel, ist das rechtens und schließt somit die Haltung eines kleinen Hundes aus?

würde ich raus lassen. ich erinnere mich da an Entscheidungen, die einen kleinen Hund anderen Kleinviechern gleichsetzt. Es könnte auch sein, dass ein Gericht eine abweichende Klausel ("NUR diese Tiere") nicht anerkennt...

3.) Der Mieter lässt bei jeden Wind und Wetter sowohl die Fenster als auch die Tür der Wohung und meist auch die Haustür offen stehen. Kann man da etwas gegen machen? Es ist garantiert nicht besonders gut für die Wasserrohre und die grundsätzliche Versorgung des Hauses, geschweige denn für die Bausubstanz. Kann dies einen Kü-Grund liefern?

leider Nein. (welcher Richter denkt mal an das arme Haus :( )

4.) Der Mieter nutzt einen Teil des Anbaus als "Fernsehzimmer". Da dies nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt ist (die Nutzung ist nicht enthalten), kann er dies dem Mieter untersagen oder gilt nach einer Nutzung von knapp 6 Jahren schon ein "Gewohnheitsrecht"?

Das wäre das erste was ich höre, dass es im Mietrecht ein Gewohnheitsrecht gibt. Es könnte natürlich sein, dass du ihm das gtanze auch erlaubst und dafür eine höhere Miete verlangst. :D

So verwunderlich das auch klingen mag. Das wichtigste ist das hier:
der sich vor kurzem ein Haus gekauft hat. Dieses Haus besteht aus 2 Wohnungen, wovon eine vermietet ist und die andere von meinem Vater genutzt wird.

Du kannst ohne angabe von Gründen (ich würde aber die oberen anführen: Beleidigungen, Störung des Vertragsverhältnisses) mit 3 weiteren Monaten Kü-Frist kündigen. Das wären dann in deinem Fall 9 Monate. (Mietzeit zw 5-8 Jahre plus 3 Monate Kü-Frist) § 573 a ;)
 
  • Kündigung des Mieters Beitrag #4

hase101

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§ 573 a ist ja nett, haste mal einen Link wo man das genau nachlesen kann? :zwinker


Ja, in einem 2 Familienhaus, wo der Mieter auch drin wohnt, ist es recht einfach, die Mieter zu kündigen.

Haustierhaltung, Hunde , Katzen, können auch nur untersagt werden, wenn jemand nachweissliche Allergien auf diese Tiere hat, oder es zu Lärmbelästigung etc kommt, ansonsten müssen sie vom Vermieter geduldet werden.

Der Mieter müsste aber trotzdem diese Tierhaltung dem Vermieter anzeigen.
Was aber eigentlich nur pro Forma ist und wie schon erwähnt vom Vermieter kaum unterbunden werden kann.

zu Punkt 4 würde ich den Mieter bitten, das Zimmer zu räumen, da es nicht bestandteil seines Mietvertrages ist und ihr es nun selber nutzen möchtet Punkt ;-)

zu Punkt 6: Ein Beratungsgespräch kann nie schaden, wenn ihr das für richtig haltet.

In der Kündigung der Wohnung muss auf jeden Fall der Termin stehen und natürlich auch der Kündigungsgrund. In diesem Falle:

1.11.2005 +9 Monate = 01.08.2006

Kündigungsgrund: unzumutbare Störung des Mietverhältnisses
 
  • Kündigung des Mieters Beitrag #5

reg

Hallöchen

so um meine beiden Vorredner zu ergänzen:

man kann in einem 2Familienhaus, wo eine Wohnung selbst bewohnt wird ohne Angaben von Gründen kündigen (habe ich auch gerade im Gange)

1. man muß die Kündigung an die jeweilige unterschrieben Person-en schicken, die im Mietvertrag steht. Soll heißen - wenn 2 Personen unterschrieben haben, müssen auch beide Personen die Kündigung (Einschreiben m. Rückschein) bekommen.

2. Kündigungszeit + 3 Monate (wie bereits erwähnt) ohne Angaben von Gründen, aber mit verweis auf das Widerspruchsrecht....ect. Also bei Standartvertragen 6 Monate fristgerechte Kündigung.

3. ...und die Erwähnung, daß es ein Zweifam.haus ist, in der der Vermieter selbst mit drin wohnt.


NACHTEIL: unsere Mieter- sind jetzt skrupellos und haben die Mietkürzung per Anwalt angedroht. Sie haben sich Gründe an den Haaren herbeigezogen.

Am Besten - doch versuchen- im Gespräch eine Einigung zu finden.

Du kannst auch gerne meinen Fall nachlesen:" Kündigung wegen dauerärgernis"


LG Reg
 
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