Istaron
Hallo ihr alle,
ich schreibe hier einfach mal in dem Auftrag meines Vaters, der sich vor kurzem ein Haus gekauft hat. Dieses Haus besteht aus 2 Wohnungen, wovon eine vermietet ist und die andere von meinem Vater genutzt wird. Nun stellen sich für meinen Vater einige Fragen.....ich weiß sieht nicht toll aus aber ich nummeriere mal durch:
1.) Mein Vater ist als "Wessiarsch" beleidigt worden, reicht das als Grund für eine Kündigung aus?
2.) Im alten (natürlich übernommenen) Mietvertrag ist das Halten von Haustieren erlaubt und bezieht sich ausdrücklich auf Zierfische und Ziervögel, ist das rechtens und schließt somit die Haltung eines kleinen Hundes aus?
3.) Der Mieter lässt bei jeden Wind und Wetter sowohl die Fenster als auch die Tür der Wohung und meist auch die Haustür offen stehen. Kann man da etwas gegen machen? Es ist garantiert nicht besonders gut für die Wasserrohre und die grundsätzliche Versorgung des Hauses, geschweige denn für die Bausubstanz. Kann dies einen Kü-Grund liefern?
4.) Der Mieter nutzt einen Teil des Anbaus als "Fernsehzimmer". Da dies nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt ist (die Nutzung ist nicht enthalten), kann er dies dem Mieter untersagen oder gilt nach einer Nutzung von knapp 6 Jahren schon ein "Gewohnheitsrecht"?
5.) Bei all diesen beschriebenen Missständen ist es rechtens eine fristlose Kü auszusprechen oder soll diese fristgerecht sein.
6.) Sollte man der Einfachkeit halber einen Anwalt mit einschalten oder kann man sich das noch sparen?
Ich weis es sind viele Fragen aber ich kann leider bisher keine Antworten darauf finden.
Ich danke für eure Denkanstöße bzw. Antworten.
Jan
ich schreibe hier einfach mal in dem Auftrag meines Vaters, der sich vor kurzem ein Haus gekauft hat. Dieses Haus besteht aus 2 Wohnungen, wovon eine vermietet ist und die andere von meinem Vater genutzt wird. Nun stellen sich für meinen Vater einige Fragen.....ich weiß sieht nicht toll aus aber ich nummeriere mal durch:
1.) Mein Vater ist als "Wessiarsch" beleidigt worden, reicht das als Grund für eine Kündigung aus?
2.) Im alten (natürlich übernommenen) Mietvertrag ist das Halten von Haustieren erlaubt und bezieht sich ausdrücklich auf Zierfische und Ziervögel, ist das rechtens und schließt somit die Haltung eines kleinen Hundes aus?
3.) Der Mieter lässt bei jeden Wind und Wetter sowohl die Fenster als auch die Tür der Wohung und meist auch die Haustür offen stehen. Kann man da etwas gegen machen? Es ist garantiert nicht besonders gut für die Wasserrohre und die grundsätzliche Versorgung des Hauses, geschweige denn für die Bausubstanz. Kann dies einen Kü-Grund liefern?
4.) Der Mieter nutzt einen Teil des Anbaus als "Fernsehzimmer". Da dies nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt ist (die Nutzung ist nicht enthalten), kann er dies dem Mieter untersagen oder gilt nach einer Nutzung von knapp 6 Jahren schon ein "Gewohnheitsrecht"?
5.) Bei all diesen beschriebenen Missständen ist es rechtens eine fristlose Kü auszusprechen oder soll diese fristgerecht sein.
6.) Sollte man der Einfachkeit halber einen Anwalt mit einschalten oder kann man sich das noch sparen?
Ich weis es sind viele Fragen aber ich kann leider bisher keine Antworten darauf finden.
Ich danke für eure Denkanstöße bzw. Antworten.
Jan