Kündigung des Mietvertrags nach Kauf

Diskutiere Kündigung des Mietvertrags nach Kauf im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir sind dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen, die vermietet ist (das Mietverhältnis besteht knapp 5 Jahre). Laut Mietvertrag verlängert...
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #1

Gast

Hallo,

wir sind dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen, die vermietet ist (das Mietverhältnis besteht knapp 5 Jahre).
Laut Mietvertrag verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Auf Wunsch von der Mieterin wurde ca. Mai diesen Jahres ein Zusatz zur Kündigung nachgetragen, das besagt, das die Kündigungsfrist auf 3 Monate reduziert wird. Dieser Zusatz steht allerdings nur im Mietvertrag der Mieterin. Sie hat dieses jedoch mündlich vor mir, meinem Mann und der Frau des Verkäufers ausgesprochen.

Nun meine (erste) Reihe von Fragen:

Können wir aufgrund der nachgetragenen Klausel eine Kündigung aussprechen?
Müssen wir, wenn wir fristgerecht kündigen einen Grund angeben? (Dieser wäre Eigenbedarf, aber so wie ich das bis jetzt verstanden habe, darf man wegen Eigenbedarf erst 3 Jahre nach Kauf kündigen)
Ab wann dürfen wir die Miete erhöhen und um wieviel?

Lt. Mieterin hat sie eine Wohnung gefunden, die zum 31. Januar frei wird. Jetzt möchte sie, das wir ihr mit der letzten Monatsmiete (Januar 06) entgegen kommen, da sie ja wegen uns auszieht, sie Teppiche von der neuen Wohnung übernehmen muss und ihr Kosten wegen des Umzugs entstehen.
Ausserdem möchte sie ein Schriftstück in dem wir ihr bestätigen, das sie jederzeit aus der Wohnung kann und keine Kündigungsfrist einhalten muss.
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #2

Gast (Kasch)

Ähm ......... der Beitrag war von mir :rolleyes:

LG Kasch
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #3

wolle

Original von Kasch
die Kündigungsfrist auf 3 Monate reduziert wird.
Das ist Standard lt BGB und völlig normal. Mehr Monate geht nicht
Original von Kasch
Dieser Zusatz steht allerdings nur im Mietvertrag der Mieterin.
auch das ist ganz normal und BGB konform
Original von Kasch
Können wir aufgrund der nachgetragenen Klausel eine Kündigung aussprechen?
Nein. Da liegt kein Kü-Grund vor
Original von Kasch
Müssen wir, wenn wir fristgerecht kündigen einen Grund angeben?
Ja, immer und Grundsätzlich
Original von Kasch
Ab wann dürfen wir die Miete erhöhen und um wieviel?
Das kommt auf die letzte Mieterhöhung an. Liegt die mehr als 15 Monate zurück, kann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.
Insgesamt jedoch nur bis zu 20% der Nettokaltmiete auf einmal. (Kappungsgrenze)
Original von Kasch
Lt. Mieterin hat sie eine Wohnung gefunden, die zum 31. Januar frei wird. Jetzt möchte sie, das wir ihr mit der letzten Monatsmiete (Januar 06) entgegen kommen, da sie ja wegen uns auszieht, sie Teppiche von der neuen Wohnung übernehmen muss und ihr Kosten wegen des Umzugs entstehen.
Sei froh, dass das alles so problemlos geht. Da kann man schon entgegenkommen. finanziell oder durch Mieterlass oder ähnliches...
Würde ich emfpehlen...
Original von Kasch
Ausserdem möchte sie ein Schriftstück in dem wir ihr bestätigen, das sie jederzeit aus der Wohnung kann und keine Kündigungsfrist einhalten muss.
Das würde ich ablehnen, da das gegen den Vermieter geht. Ein Monat wäre noch verständlich, aber ihr habt ja bestimmt auch 3 Monate kü-Frist.
Das würde bedeuten, dass sie am 3. die Miete überweisst und dann am 5 auszieht. Dann hätte sie Forderungen an euch...
Ob man das macht, muss man sich genau überlegen...
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #4

Gast (Kasch)

Danke für die Antwort. Ich werde mich bestimmt die nächste Zeit weiter hier durchfragen :]

Original von Capo
Original von Kasch
Müssen wir, wenn wir fristgerecht kündigen einen Grund angeben?
Ja, immer und Grundsätzlich.
Nur so rein interressenhalber, was sind denn im Allgemeinen Kündigungsgründe?

Original von Capo
Sei froh, dass das alles so problemlos geht. Da kann man schon entgegenkommen. finanziell oder durch Mieterlass oder ähnliches...
Würde ich emfpehlen......
Soweit sind wir inzwischen auch schon. Wir haben nur das Gefühl, das sie noch nicht alles "ausgespuckt" hat und daher wüßte ich gerne genau Bescheid.
So wie ich das sehe, haben wir nicht gerade viel Spielraum :(

Original von Capo
Original von Kasch
Ausserdem möchte sie ein Schriftstück in dem wir ihr bestätigen, das sie jederzeit aus der Wohnung kann und keine Kündigungsfrist einhalten muss.
Das würde ich ablehnen, da das gegen den Vermieter geht. Ein Monat wäre noch verständlich, aber ihr habt ja bestimmt auch 3 Monate kü-Frist.
Nein, die haben wir nicht. Wir könnten also jederzeit umziehn, ohne finanzielle Verluste, was Miete angeht.
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #5

wolle

Kündigungsgründe sind:

eigenbedarf
Vertragsbruch (Hausordnung)
unregelmäßige Mietzahlungen
ausbleiben von Mietzahlungen
(aus einem Zahlungstermin mehr als eine Kaltmiete)
(aus 2 Terminen mind 2 volle Kaltmieten)
wirtschaftliche Nachteile bei Verwertung der Immobilie
(zB "Mit dem Mieter kriegen sie nur 100.000 weniger)

ist manchmal etwas schwammig und Gerichtsentscheidungen suche ich nur ungern heraus.... :rolleyes:

Ohne Kü-Frist kann sie auch von heute auf morgen weg sein...

Der Spielraum ist begrenzt, weil sie eindeutig in der besseren Position ist.
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #6

Kasch

Original von Capo
Gerichtsentscheidungen suche ich nur ungern heraus.... :rolleyes:.
Das ist auch nicht nötig. Wollte das nur mal wissen.

Original von Capo
Ohne Kü-Frist kann sie auch von heute auf morgen weg sein....
Das wäre Traumhaft =) Da hätten wir absolut nichts gegen.....

Original von Capo
Der Spielraum ist begrenzt, weil sie eindeutig in der besseren Position ist.
Dann hoffen wir mal, das sie wirklich willig ist :rolleyes:
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #7

wolle

Traumhaft ist schnell gesagt.
Irgendwann sind auch die Betriebskosten fällig und wenn dann noch die eine oder andere Miete fällig ist, kann das "traumhaft" auch Geld kosten..

Aber es sind ja nicht alle Mieter potentielle Mietpreller...
und bei euch scheint das Verhältnis doch ganz gut zu sein..
Das läßt hoffen :)
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #8

Kasch

Wir haben gerade erst angefangen.

Ich werde Dich auf dem Laufenden halten.......und sei es nur um meine Fragen zu stellen :15.gif:
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #9

wolle

Fragen kostet hier ja nichts :D
Davon lebt diese Forum sogar :D
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #10

Kasch

Hallo, hier bin ich wieder :D

Wir müssen ja den Mietvertrag vom Verkäufer übernehmen.
Muss der nochmal neu verfasst oder ein Zusatz geschrieben werden oder läuft das automatisch mit dem alten Vertrag weiter?
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #11

wolle

Naja, die neue Bankverbindung sollte die Mieterin schon kennen. Eine Kopie des alten Vertrages solltest du auch haben und wie steht es mit deiner Adresse?
Kennt die die Mieterin auch schon??

Ansonsten bleibt alles beim alten. Der Vertrag muss nicht neu verfaßt werden...
Zusammen mit dem Kaufvertrag kann man die Vertragspartner feststellen...
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #12

Kasch

Hups, das ging ja schnell =)

Unsere Adresse und Kontonummer braucht sie noch. Deshalb ja auch meine Frage, ob ich das einfach in einem seperaten Brief (oder Blatt oder was auch immer) schreiben kann, oder ob ein neuer Mietvertrag mit den alten Konditionen verfasst werden muss ;)

Dann werde ich das mal fertig machen und es dieses WE an sie aushändigen :rolleyes:

Eine Kopie des Vertrages habe ich diese Woche erhalten.
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #13

wolle

Eine formlose Benachrichtigung reicht. Das reicht als Nachweis, dass der Mieter die neuen Daten bokommen hat. Wenn der Vertrag umgeschrieben wird, wäre das ein neuer Vertrag und das wäre nicht geschickt...
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #14

Kasch

Danke schön, damit hast Du mir sehr geholfen :2.gif:

Ich wünsche ein schönes Wochenende ;)
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #15

wolle

Auch dir ein schönes WE und entspanntes Vermieten :]
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #16

Kasch

Entspanntes Vermieten ................ *hahaha*

Noch sind wir offiziell ja noch gar keine Vermieter ;)
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #17

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
Ich denke mal ihr werdet wirklich froh sein, wenn sie wirklich ausziehen wird im Januar 06.

Da es ja so ist das ihr sie normal frühstens nach 3 jahren rausbekommen würdet, wenn ich das richtig behalten habe...so Eigenbedarfsmässig, weil ihr die Wohnung ja im vermieteten Zustand gekauft habt.

Ich persönlich würde wenn Ihr, der Mieterin entgegenkommen solltet ...es halt aber auch schriftlich festlegen, dass ihr Mietverhältnis spätestens dann und dann endet.

Ob dieses ganze dann evtl und ´Sittenwidrig läuft ..laufen kann...keine Ahnung.

Und ob sie dann am 3. oder am 30 Januar auszieht das ist ja nun wirklich Schnuppe.
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #19

Kasch

Original von hase101
Ich persönlich würde wenn Ihr, der Mieterin entgegenkommen solltet ...es halt aber auch schriftlich festlegen, dass ihr Mietverhältnis spätestens dann und dann endet.
Danke :) Das haben wir auch vor ;)

Original von hase101Und ob sie dann am 3. oder am 30 Januar auszieht das ist ja nun wirklich Schnuppe.
Auf den einen Monat kommts dann auch nicht mehr an :P
 
  • Kündigung des Mietvertrags nach Kauf Beitrag #20

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
huhu Kasch...ja lacht das ist dann einfach so , man ist dann einfach froh wenn sie raus sind und man richtig wieder durchatmen kann.

Manchmal wenn man weiss das bei Mietern nichts zu holen ist oder die einen sonst doch ärger machen könnten / würden ist es halt dann einfacher auch wenn einem das dann auch nicht so gefällt, weil man ja auch im Recht ist, dass man dennen Entgegenkommt.

Das ganze Vermieten wird bestimmt eines Tages noch wie auf einem türkischen Bazzar *grinsel*
 
Thema:

Kündigung des Mietvertrags nach Kauf

Kündigung des Mietvertrags nach Kauf - Ähnliche Themen

Eigenbedarf nach Hauskauf: Hallo zusammen! Wir beabsichtigen ein kleines Reihenhaus zu kaufen. Das Problem ist, dass dieses Haus zur Zeit vermietet ist und wir die Mieter...
Kündigung wegen Eingenbedarf - welches Datum greif in dem Fall?: Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen - ich vermiete ein Wohnung in der ein Mieter bereits seit Februar 2014 wohnt. Damals wurde der...
Eigenbedarf Kellerraum und Waschküche: Hallo zusammen, da wir gerade am verzweifeln sind schildere ich unsere Situation. Wir haben vor etwa 3 Jahren ein Haus geerbt, mit 3 Wohnungen (1...
Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen?: Hallo Zusammen, es geht um folgende Situation: Wir planen aktuell ein EFH zu kaufen (Notarvertrag liegt bereits zur Prüfung vor). Das Haus ist...
Mieterhöhung der Pauschalmiete aufgrund gestiegenen Nebenkosten: Hallo, ich habe folgende Frage bzw. folgende Situation zu dem o.g. Zitat: Ich habe ein Haus gekauft, welches ich auch selbst bewohne, seit ein...

Sucheingaben

kündigung des mietvertrags bei kauf

,

kündigung bei Kauf Grndstück

,

überschussserzielungsabsicht mietvertrag nach kauf

,
ende mietverhältnis immobilie im kaufvertrag festhalten
, mietvertrag kündigen vom mieter wegen kauf einer immobilie, kündigung mietvertrag nach erwerb, Mietvertrag bei kauf, Kündigungsrecht nach Kauf Zwangsversteigerung, vermieter kündigt wegen eigenbedarf müssen wir die 3 monate einhalten oder können wir früher raus, beim kauf von einer ETW muss man den Mietvertrag mit übernehemen, kündigung mietvertrag bei kauf, kann man nach dem kauf einer vermieteten wohnung diese auf eigenbedarf kündigen, mieter übernehmen eigenbedarf nach kauf, mietvertrag und kündigungsfrist beim kauf einer immobilie, auflösung mietverhältnis bei kauf, kann ich bei kauf einer Immobilie alle mietverträge kündigen, kündigung eigenbedarf wegenkauf , was muss ich nach der kündigung des mietvertrags dem vermieter erlauben , eigenes mietverhältnis kündigen aufgrund kauf eigentumshaus, kündigungsrecht bei erwerb, kündigung mietvertrag nach kauf, Mietverhältnis kündigen nach Kauf, ab wieviel jahren darf man mieter nicht kündigen
Oben