Gast
Hallo,
wir sind dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen, die vermietet ist (das Mietverhältnis besteht knapp 5 Jahre).
Laut Mietvertrag verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Auf Wunsch von der Mieterin wurde ca. Mai diesen Jahres ein Zusatz zur Kündigung nachgetragen, das besagt, das die Kündigungsfrist auf 3 Monate reduziert wird. Dieser Zusatz steht allerdings nur im Mietvertrag der Mieterin. Sie hat dieses jedoch mündlich vor mir, meinem Mann und der Frau des Verkäufers ausgesprochen.
Nun meine (erste) Reihe von Fragen:
Können wir aufgrund der nachgetragenen Klausel eine Kündigung aussprechen?
Müssen wir, wenn wir fristgerecht kündigen einen Grund angeben? (Dieser wäre Eigenbedarf, aber so wie ich das bis jetzt verstanden habe, darf man wegen Eigenbedarf erst 3 Jahre nach Kauf kündigen)
Ab wann dürfen wir die Miete erhöhen und um wieviel?
Lt. Mieterin hat sie eine Wohnung gefunden, die zum 31. Januar frei wird. Jetzt möchte sie, das wir ihr mit der letzten Monatsmiete (Januar 06) entgegen kommen, da sie ja wegen uns auszieht, sie Teppiche von der neuen Wohnung übernehmen muss und ihr Kosten wegen des Umzugs entstehen.
Ausserdem möchte sie ein Schriftstück in dem wir ihr bestätigen, das sie jederzeit aus der Wohnung kann und keine Kündigungsfrist einhalten muss.
wir sind dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen, die vermietet ist (das Mietverhältnis besteht knapp 5 Jahre).
Laut Mietvertrag verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Auf Wunsch von der Mieterin wurde ca. Mai diesen Jahres ein Zusatz zur Kündigung nachgetragen, das besagt, das die Kündigungsfrist auf 3 Monate reduziert wird. Dieser Zusatz steht allerdings nur im Mietvertrag der Mieterin. Sie hat dieses jedoch mündlich vor mir, meinem Mann und der Frau des Verkäufers ausgesprochen.
Nun meine (erste) Reihe von Fragen:
Können wir aufgrund der nachgetragenen Klausel eine Kündigung aussprechen?
Müssen wir, wenn wir fristgerecht kündigen einen Grund angeben? (Dieser wäre Eigenbedarf, aber so wie ich das bis jetzt verstanden habe, darf man wegen Eigenbedarf erst 3 Jahre nach Kauf kündigen)
Ab wann dürfen wir die Miete erhöhen und um wieviel?
Lt. Mieterin hat sie eine Wohnung gefunden, die zum 31. Januar frei wird. Jetzt möchte sie, das wir ihr mit der letzten Monatsmiete (Januar 06) entgegen kommen, da sie ja wegen uns auszieht, sie Teppiche von der neuen Wohnung übernehmen muss und ihr Kosten wegen des Umzugs entstehen.
Ausserdem möchte sie ein Schriftstück in dem wir ihr bestätigen, das sie jederzeit aus der Wohnung kann und keine Kündigungsfrist einhalten muss.