gast76
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Angenommen:
es besteht ein Untermietvertrag unter verwendung eines vordrucks einer bekannten immobilienbörse seit knapp 3 monaten. eigentümer hat untervermietung zugestimmt.
untermieter hätte nur die erste miete gezahlt, die zweite nur nach diskussion (z.b. kein geld usw. ...), die dritte gar nicht mehr, ohne sich zu melden.
mietgegenstand wäre ein unmöbliertes zimmer und möblierte wohnung (wohngemeinschaft) - wäre eine fristlose kündigung durch hauptmieter möglich? wenn nicht, welche fristen wären zu bachten? wie wäre es mit der räumung des untervermieteten zimmers, wenn der untermieter derzeit für 2-3 monate im ausland wäre?
vielen dank schon mal jetzt für tipps!
es besteht ein Untermietvertrag unter verwendung eines vordrucks einer bekannten immobilienbörse seit knapp 3 monaten. eigentümer hat untervermietung zugestimmt.
untermieter hätte nur die erste miete gezahlt, die zweite nur nach diskussion (z.b. kein geld usw. ...), die dritte gar nicht mehr, ohne sich zu melden.
mietgegenstand wäre ein unmöbliertes zimmer und möblierte wohnung (wohngemeinschaft) - wäre eine fristlose kündigung durch hauptmieter möglich? wenn nicht, welche fristen wären zu bachten? wie wäre es mit der räumung des untervermieteten zimmers, wenn der untermieter derzeit für 2-3 monate im ausland wäre?
vielen dank schon mal jetzt für tipps!