Meierlein
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Hallo zusammen,
ich habe mir im Vorfeld alle bisherigen Threads zu dem Thema durchgelesen. Da jeder Einzelfall jedoch sehr speziell gelagert ist, würde ich mich sehr über eine Einschätzung, Tipps oder eine einfache Diskussion zu unserem Fall freuen. Wir werden uns definitiv von einem Fachanwalt beraten lassen. Ich möchte mich nur gut darauf vorbereiten und die richtigen Fragen parat haben. :-) Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Unsere Situation:
Wir (beide Anfang 30) arbeiten derzeit ca. 300 Km von unserer Heimat entfernt. Wir sind berufsbedingt vor 5 Jahren umgezogen mit dem Ziel, nach einigen Jahren zurückzukehren. Das Gehalt in der jetzigen Region ist viel attraktiver und die Arbeit macht eine Menge Spaß. Mittlerweile haben wir beide die Möglichkeit dauerhaft zum Großteil im Homeoffice zu arbeiten. Das sehen wir als gute Gelegenheit, um wieder in die Heimat zu ziehen. Zudem sind die Immobilienpreise dort noch einigermaßen "in Ordnung", sodass wir uns für ein Eigenheim entschieden haben. Nach längerer Suche haben wir ein Angebot bekommen privat ein Zweifamilienhaus zu zu kaufen. Genau in dem Ort, in dem ich aufgewachsen bin und in dem auch meine Familie und ein Großteil unseres Freundeskreises wohnt. Die Lage ist für uns persönlich daher optimal.
Zum Objekt:
Das Haus ist aufgeteilt in zwei Wohnungen
EG: ca. 105 m2
OG: ca. 70 m2
Beide Wohnungen sind warm vermietet. Unten seit ca. 11 Jahren und oben wurde erst vor 1 Monat neu vermietet (nach Rücksprache mit uns).
Wir würden nach dem Kauf Eigenbedarf für die Wohnung im EG anmelden. Wir werden uns auf jeden Fall an einen Fachanwalt in der Zielregion wenden, der die Lage gut einschätzen kann und die Kündigung für uns formuliert und das Prozedere begleitet. Folgende Begründungen können wir vorschlagen:
- Mehr Platz und Ruhe für Homeoffice benötigt. (Aktuell 84m2 an Hauptstr. vs. 105 m2 in ruhiger Siedlung)
- Aktuell kein Platz für geplanten Nachwuchs
- Platz für Hobbies (Garage/Werkstatt + Garten)
Die Mieter
Die Mieter im OG kennen wir persönlich und erwarten keine Probleme.
Die Mieterin im EG hingegen ist kompliziert. Sie wohnt dort zusammen mit ihrem Sohn (ca. 30). Sie dürfte ca. Mitte 60 sein. Bereits bei der ersten Besichtigung war sie extrem unfreundlich (kann ich irgendwo verstehen) und hat nicht einmal den aktuellen Vermieter nicht in die Wohnung gelassen. Sie erzählte von mehreren Wasserschäden und Problemen mit dem Vermieter (uns persönlich bestens bekannt, was sie nicht wusste). Bei der zweiten Besichtigung hat der Vermieter sich vorher etwas besser über seine Rechte informiert und mit etwas Nachdruck war es dann auch kein Problem die Wohnung zu begutachten. Die Wasserschäden konnte sie daraufhin nicht zeigen und sich nicht so recht an ihre Aussage erinnern. Es gab vor zwei Jahren einen kleinen Schaden, der jedoch behoben wurde und an einem Fenstersturz in der Küche sind Wasserflecken zu sehen. Das würde man beim kommenden Austausch der Fenster untersuchen und beheben lassen. Also für uns kein Show-Stopper.
Sie war beim zweiten Termin insgesamt etwas freundlicher, wenn man das bei ihrer forschen Art überhaupt sagen kann. Zur Einordnung: Sie hat in einem Anfall von Sarkasmus gesagt, dass sie auch einfach die Wände mit einem Bohrhammer durchlöchern könne, wenn sie wollte... Wir haben der Mieterin im Gespräch dann den Grund der Besichtigung erläutert und auf Nachfrage bestätigt, dass wir im Falle des Kaufs vom Eigenbedarf Gebrauch machen würden. Daraufhin entgegnete sie, dass sie nicht aus der Wohnung geht und das am besten direkt unsere Anwälte klären sollten. Zur Einordnung: Sie wollte uns auch den Zutritt zu zwei Zimmern verwehren. Nach einem kurzen "das müssen wir aber sehen", ging das dann doch sehr schnell. Ich schätze sie daher so ein, dass sie versucht uns zunächst einzuschüchtern. Man merkte, dass sie in jeder Situation versucht hat, ihre Grenzen auszuloten und bei der geringsten Gegenwehr eingeknickt ist.
Jetzt sind wir mittlerweile so weit, dass wir allen Widrigkeiten zum Trotz demnächst den Kaufvertrag unterschreiben. Die Mieterin hat den aktuellen Vermietern jetzt einen Brief geschrieben und um Reparatur des Wasserschadens am Küchenfenster gebeten, nachdem sie "schon mehrfach darauf hingewiesen" hätte.
Erste Frage: Was könnte sie damit bezwecken wollen? Kann das für uns später noch irgendwie ein Problem werden? Müssen wir nach Kündigung durch Eigenbedarf solche kosmetischen Reparaturen (Es sind nur Wasserflecken; Es hat sich kein Schimmel o.Ä. gebildet) überhaupt durchführen?
Da unser Eigenbedarf begründet ist, mache ich mir darüber weniger Sorgen. Da die Mieterin extrem unsympathisch ist und 9 Monate Zeit hat sich eine andere Bleibe zu finden, haben wir auch kein so schlechtes Gewissen. Was mich beschäftigt ist eher, wie wir am besten eine außergerichtliche Einigung erzielen könnten. 9 Monate sind schon eine lange Zeit. Finanziell können wir das verkraften, aber wir wollen natürlich unser Eigenheim in naher Zukunft selbst beziehen. Im Falle einer Räumungsklage könnte sie versuchen mit einer eventuellen psychischen Erkrankung ihrerseits oder ihres Sohnes zu argumentieren.
Frage 2: Was kann man als Verhandlungsmasse ins Spiel bringen?
- Befristeter Mietvertrag auf 12 Monate bei gleichbleibenden Konditionen
- Umzugskostenbeihilfe
- Cash für jeden Monat den sie eher auszieht, da wir am Ende Miete sparen werden
- ?
Frage 3: Was muss man bei einer zusätzlichen Vereinbarung beachten? Was ist, wenn sie z.B. bei einem befristeten Mietvertrag auch nicht auszieht? Hat eine Räumungsklage in dem Fall mehr Aussicht auf Erfolg, oder kann der vermeintliche Härtefall bei jeder Gelegenheit angebracht werden? Dann könnte man sich so eine Vereinbarung auch sparen.
Frage 4: Was machen, wenn sie sich darauf nicht einlässt. (Wir möchten uns zu 100% legal verhalten)
- Mieterhöhung
- Räumungsklage
-
Danke auf jeden Fall für eure Aufmerksamkeit!
ich habe mir im Vorfeld alle bisherigen Threads zu dem Thema durchgelesen. Da jeder Einzelfall jedoch sehr speziell gelagert ist, würde ich mich sehr über eine Einschätzung, Tipps oder eine einfache Diskussion zu unserem Fall freuen. Wir werden uns definitiv von einem Fachanwalt beraten lassen. Ich möchte mich nur gut darauf vorbereiten und die richtigen Fragen parat haben. :-) Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Unsere Situation:
Wir (beide Anfang 30) arbeiten derzeit ca. 300 Km von unserer Heimat entfernt. Wir sind berufsbedingt vor 5 Jahren umgezogen mit dem Ziel, nach einigen Jahren zurückzukehren. Das Gehalt in der jetzigen Region ist viel attraktiver und die Arbeit macht eine Menge Spaß. Mittlerweile haben wir beide die Möglichkeit dauerhaft zum Großteil im Homeoffice zu arbeiten. Das sehen wir als gute Gelegenheit, um wieder in die Heimat zu ziehen. Zudem sind die Immobilienpreise dort noch einigermaßen "in Ordnung", sodass wir uns für ein Eigenheim entschieden haben. Nach längerer Suche haben wir ein Angebot bekommen privat ein Zweifamilienhaus zu zu kaufen. Genau in dem Ort, in dem ich aufgewachsen bin und in dem auch meine Familie und ein Großteil unseres Freundeskreises wohnt. Die Lage ist für uns persönlich daher optimal.
Zum Objekt:
Das Haus ist aufgeteilt in zwei Wohnungen
EG: ca. 105 m2
OG: ca. 70 m2
Beide Wohnungen sind warm vermietet. Unten seit ca. 11 Jahren und oben wurde erst vor 1 Monat neu vermietet (nach Rücksprache mit uns).
Wir würden nach dem Kauf Eigenbedarf für die Wohnung im EG anmelden. Wir werden uns auf jeden Fall an einen Fachanwalt in der Zielregion wenden, der die Lage gut einschätzen kann und die Kündigung für uns formuliert und das Prozedere begleitet. Folgende Begründungen können wir vorschlagen:
- Mehr Platz und Ruhe für Homeoffice benötigt. (Aktuell 84m2 an Hauptstr. vs. 105 m2 in ruhiger Siedlung)
- Aktuell kein Platz für geplanten Nachwuchs
- Platz für Hobbies (Garage/Werkstatt + Garten)
Die Mieter
Die Mieter im OG kennen wir persönlich und erwarten keine Probleme.
Die Mieterin im EG hingegen ist kompliziert. Sie wohnt dort zusammen mit ihrem Sohn (ca. 30). Sie dürfte ca. Mitte 60 sein. Bereits bei der ersten Besichtigung war sie extrem unfreundlich (kann ich irgendwo verstehen) und hat nicht einmal den aktuellen Vermieter nicht in die Wohnung gelassen. Sie erzählte von mehreren Wasserschäden und Problemen mit dem Vermieter (uns persönlich bestens bekannt, was sie nicht wusste). Bei der zweiten Besichtigung hat der Vermieter sich vorher etwas besser über seine Rechte informiert und mit etwas Nachdruck war es dann auch kein Problem die Wohnung zu begutachten. Die Wasserschäden konnte sie daraufhin nicht zeigen und sich nicht so recht an ihre Aussage erinnern. Es gab vor zwei Jahren einen kleinen Schaden, der jedoch behoben wurde und an einem Fenstersturz in der Küche sind Wasserflecken zu sehen. Das würde man beim kommenden Austausch der Fenster untersuchen und beheben lassen. Also für uns kein Show-Stopper.
Sie war beim zweiten Termin insgesamt etwas freundlicher, wenn man das bei ihrer forschen Art überhaupt sagen kann. Zur Einordnung: Sie hat in einem Anfall von Sarkasmus gesagt, dass sie auch einfach die Wände mit einem Bohrhammer durchlöchern könne, wenn sie wollte... Wir haben der Mieterin im Gespräch dann den Grund der Besichtigung erläutert und auf Nachfrage bestätigt, dass wir im Falle des Kaufs vom Eigenbedarf Gebrauch machen würden. Daraufhin entgegnete sie, dass sie nicht aus der Wohnung geht und das am besten direkt unsere Anwälte klären sollten. Zur Einordnung: Sie wollte uns auch den Zutritt zu zwei Zimmern verwehren. Nach einem kurzen "das müssen wir aber sehen", ging das dann doch sehr schnell. Ich schätze sie daher so ein, dass sie versucht uns zunächst einzuschüchtern. Man merkte, dass sie in jeder Situation versucht hat, ihre Grenzen auszuloten und bei der geringsten Gegenwehr eingeknickt ist.
Jetzt sind wir mittlerweile so weit, dass wir allen Widrigkeiten zum Trotz demnächst den Kaufvertrag unterschreiben. Die Mieterin hat den aktuellen Vermietern jetzt einen Brief geschrieben und um Reparatur des Wasserschadens am Küchenfenster gebeten, nachdem sie "schon mehrfach darauf hingewiesen" hätte.
Erste Frage: Was könnte sie damit bezwecken wollen? Kann das für uns später noch irgendwie ein Problem werden? Müssen wir nach Kündigung durch Eigenbedarf solche kosmetischen Reparaturen (Es sind nur Wasserflecken; Es hat sich kein Schimmel o.Ä. gebildet) überhaupt durchführen?
Da unser Eigenbedarf begründet ist, mache ich mir darüber weniger Sorgen. Da die Mieterin extrem unsympathisch ist und 9 Monate Zeit hat sich eine andere Bleibe zu finden, haben wir auch kein so schlechtes Gewissen. Was mich beschäftigt ist eher, wie wir am besten eine außergerichtliche Einigung erzielen könnten. 9 Monate sind schon eine lange Zeit. Finanziell können wir das verkraften, aber wir wollen natürlich unser Eigenheim in naher Zukunft selbst beziehen. Im Falle einer Räumungsklage könnte sie versuchen mit einer eventuellen psychischen Erkrankung ihrerseits oder ihres Sohnes zu argumentieren.
Frage 2: Was kann man als Verhandlungsmasse ins Spiel bringen?
- Befristeter Mietvertrag auf 12 Monate bei gleichbleibenden Konditionen
- Umzugskostenbeihilfe
- Cash für jeden Monat den sie eher auszieht, da wir am Ende Miete sparen werden
- ?
Frage 3: Was muss man bei einer zusätzlichen Vereinbarung beachten? Was ist, wenn sie z.B. bei einem befristeten Mietvertrag auch nicht auszieht? Hat eine Räumungsklage in dem Fall mehr Aussicht auf Erfolg, oder kann der vermeintliche Härtefall bei jeder Gelegenheit angebracht werden? Dann könnte man sich so eine Vereinbarung auch sparen.
Frage 4: Was machen, wenn sie sich darauf nicht einlässt. (Wir möchten uns zu 100% legal verhalten)
- Mieterhöhung
- Räumungsklage
-
Danke auf jeden Fall für eure Aufmerksamkeit!