Kündigung erlaubt? Hilfe!!

Diskutiere Kündigung erlaubt? Hilfe!! im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin neu hier und hoffe hier kompetente Ansprechpartner zu finden. Ich habe folgendes Problem: Meine Mieterin mit einem Kleinkind und...
  • Kündigung erlaubt? Hilfe!! Beitrag #1

bse1979

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe hier kompetente Ansprechpartner zu finden.

Ich habe folgendes Problem:

Meine Mieterin mit einem Kleinkind und dazu noch schwanger im 7. Monat hält sich seit geraumer Zeit nicht an die Hausordnung:
- Sie mach übermäßig lärm trotz auffoderungen leiser zu machen
- Sie übergibt die Miete zum wiederholtenmale nicht am 1. sondern erst am 10,11
oder 16.
- Zerstört die Einrichtung im Bad komplette Bodenfliesen, Lässt das Dachfenster
im Bad offen so das es rein regnet und es anfängt zu schimmeln und das der
putz abfällt! Eine renovierung der schäden würde sich auf ca 1500 Euro belaufen.
- Wir haben ne ältere Haustüre die immer abgeschlossen werden muß daran hält
Sie sich auch nicht!
- Wenn ich sie bitte morgens etwas leiser zu machen (Zimmerlautstärke) dann
bekomme ich nur eine Trotzantwort das es ja noch ein kind ist und das man ja
nicht immer leise sein könnte.
- An wochenenden ist es am schlimmsten wenn ihr Lebensgefährte da ist und seine
zwei Kinder auch noch da sind , also ab sieben ist an schlafen garnicht mehr zu
denken bei dem lärm den die machen!!

Was kann ich Tun?? Kann ich Ihr Kündigen trotz das Sie Schwanger ist?? Wenn ja
wie ist die Kündigungsfrist oder eher Fristlos?
Helft mir Bitte!!

Danke für eure Antworten im Voraus!!
 
  • Kündigung erlaubt? Hilfe!! Beitrag #2

wolle

Wie oft wurde bei der verspäteten Mitzahlung gemahnt? Das sollte man vorher machen.
Bei Lärm die Polizei holen, damit ist die Ruhestörung automatisch rechtl protokolliert.
Übrigens: Kinderlärm muss akzeptiert werden.
Wenn die Hausordnung bestandteil des Vertrages ist, wäre eine fristlose Kü möglich. Jedoch wird dann der Härtefall zur Sprache kommen. Denn eine werdende Mutter hat nunmal Sonderrechte. Ein Umzug unter diesen Bedingungen bedeutet besondere Härte und ich denke, jeder Anwalt schmettert auf diese Weise jede Kü ab.

Eine Abmahnung und die ständige Anwesenheit von Polizei machen das Wohnen vielleicht für die Mieterin niocht so erträglich..
 
  • Kündigung erlaubt? Hilfe!! Beitrag #3

Nils

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hallo,

also eine kündigung rechtfertigt das meines erachtens alles nicht.
Das die Miete verspätet Mitte das Monats kommt ist zwar nicht in Ordnung, da ja das Gesetz sagt bis zum 3.Werktag, jedoch kann man das ja auch anderes vereinbaren und im Streitfall wird Sie sagen das sie erst um diesen Zeitpunkt Geld bekommt... (also mehr als vielleicht ne Abmahnung ist da nicht zu machen)..

Lärm von Kindern, hmm also da muss ich Capo recht geben, Kinderlärm ist hinzunehmen (nebenbei bemerkt finde ich das persönlich auch völlig korrekt)... naja und das hättest Du vielleicht auch wissen können, das wenn ein Mieter mit Kind einzieht lärmmäßig ein Unterschied ist als wenn z.B. Renter eingezogen wären..., oder??

Wegen der Haustür, hat die denn nen Knauf oder sowas von außen dran, denn ich habe mal gehört das es aus brandschutztechnischen Bedingungen dann sogar verboten ist und versicherungsrechtlich muss die Tür dann nicht zugeschlossen sein...

Das Fenster im Bad. Ich muss sagen das ich die aufgezeigten Zerstörungen Deiner Mieterin mit Kind und im schwangernen Zustand ziemlich übertrieben finde... also zunächst mal ist es aus Vermietersicht ja sogar gern gesehen wenn gelüftet wird, Schimmel so sagen wir als Vermieter zumindest immer tritt bei unzureichender Lüftung auf..... naja und das der Putz gleich von der Wand fällt und die Mieterin im Bad die kompletten Bodenfliesen zerstört...sowas habe ich bisher noch nier erlebt..

:zwinker
 
  • Kündigung erlaubt? Hilfe!! Beitrag #4

bse1979

Also die Zerstörungen im Bad die sind leider genau so wie ich es beschrieben habe.
Mit dem kinderlärm hätte ich ja auch nichts dagegen, habe schließlich selber eines, aber man muß sein kind ja nicht noch anstacheln, extra laut zu machen, zumal nach 22 uhr ruhe sein sollte trotz kind!!

Noch was zu den Zerstörungen sie lebt ja nicht allein sondern mit ihrem Lebensgefährten und an Wochenenden sind dem seine zwei Kinder auch noch da.
Das Bad war vorher in einem sehr guten Zustand da es erst ein Jahr vorher erneuert wurde! Wenn Fliesen mutwillig zerstört werden das erkennt man zumal ich in einem Fliesenwerk arbeite und mich damit also sehr gut auskenne!

Habe noch eine Frage wie ist das mit einer Abmahnung wie schreib man die in der Form und inhalt gibt es da irgendwelche Vordrucke z.b. im Internet?

Gruß Sven

Ps: Danke für eure Antworten!
 
  • Kündigung erlaubt? Hilfe!! Beitrag #5

Nils

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Ja Vordrucke zur Abmahnung gibt es sicherlich im Internet, jedoch solltest Du diese möglichst auf Deine Mieterin anpassen, also würde ich die so schreiben. Wegen Lämbelästigung ist wirklich, wie Capo geschrieben, günstig wenn Du die Polizei schon mal gerufen hast. Ansonsten muss in die Abmahnung rein Wann ? Welche Uhrzeit ? Wie lange Lärm ? usw. also so genau wie möglich beschreiben und das sollte dann auch schon mehrfach aufgetreten sein. Am besten ist es wenn es noch andere Mieter mit bestätigen könnten, aber das muss erst mal ne unbedingt mit rein geschrieben werden..

Naja wenn die wirklich die Mietsache zerstören, meine ich rechtfertigt das auch ne Abmahnung, wobei natürlich die zu klären ist ob die Zerstörung vorsätzlich passiert und Du das beweisen kannst.

Ich denke Capo hat das schon gut erfasst, alleinerziehende Mutter die schwanger ist, wird schwierig werden... am besten mal von nem RA beraten lassen...
 
  • Kündigung erlaubt? Hilfe!! Beitrag #6

wolle

Diese mutwillige Zerstörung würde ich nichtz als sooo wichtig erachten.
Die Haftpflicht würde so etwas übernehmen, wenn...ja wenn es eben nicht mutwillig ist, aber das ist ja nicht das Vermieterproblem.
Den Mietern geht es meistens darum nicht bezahlen zu müssen. umnd wenn das Wort "Versicherung" fällt denken die meisten nicht weiter und nehmen die Beschädigung auf ihre Kappe. Wenn die Versicherung dann erstmal zahlt, hat der Vermieter sein Geld und die Versicherung holt sich ihr Geld dann auch wieder....

Ist vielleicht nicht die feine Englische, aber wirkungsvoll ;)
 
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