russ1973
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Hallo, ein Vermieter möchte einem Mieter kündigen. Es handelt sich um Gewerberaum (Lager- und Unterstellhalle). Der Mietvertrag beginnt am 01.04.2020 und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich mit eingeschriebenen Brief von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist insoweit der Zugang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei.
Fragen: Wenn der Vermieter zum nächstmöglichen Termin kündigen möchte, dann muss das Kündigungsschreiben spätestens bis 01.10.22 vorliegen, richtig?
Muss der Vermieter einen Kündigungsgrund angeben?
Fragen: Wenn der Vermieter zum nächstmöglichen Termin kündigen möchte, dann muss das Kündigungsschreiben spätestens bis 01.10.22 vorliegen, richtig?
Muss der Vermieter einen Kündigungsgrund angeben?