Willi246
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Hallo zusammen. Ich bin der Willi und muss sagen: Toll dass es Euch gibt! Toll dass es hier einen Ort des gemeinsamen Austausches gibt! Als Vermieter weiß man oft nicht weiter. Und nicht jeder Vermieter ist reich. Viele Vermieter sind eben ganz normale Menschen aus der Arbeiterschicht. Die sich ihr Leben lang krumm gelegt und geschuftet haben, um sich ein Haus zu kaufen. Und sich nicht wegen allem einen Anwalt leisten können.
Folgender Fall:
Ich vermiete einen Laden. Laden wurde vom Mieter fristgerecht zum 31.03.2021 gekündigt. Mieter hat vor, die Kaution abzufeiern. Die Kaution beträgt 3 Nettokaltmieten. Mieter hat also vor die Mieten von Januar, Februar und März komplett nicht zu zahlen. Weil er sich denkt, die 3 Monatsmieten entsprechen genau der Höhe der von ihm geleisteten Kaution.
Er weiß aber genau, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Im Gesetz steht, dass man die Miete bis zum Mietsende zahlen muss. Die Kaution wird dann nach Beendigung des Mietverhältnisses verrechnet. Ein Teil der Kaution kann einbehalten werden, bis die letzte Betriebskostenabrechnung kommt. Damit der Vermieter aus der Kaution eventuelle Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung verrechnen kann.
Dies ist Gesetzeslage.
Viele Mieter (egal ob normales Mietrecht bei Wohnungen, oder Gewerbe) legen es aber drauf an und wollen die Kaution abfeiern.
Theoretisch könnte ich dem Mieter die fristlose Kündigung per Einschreiben/Rückschein zustellen. Laut Gesetz kann man fristlos außerordentlich kündigen, wenn 2 aufeinanderfolgende Mietzahlungen ausbleiben. Dies ist bei mir gegeben: Januar und Februarmiete 2021 wurden nicht gezahlt.
Was würdet ihr tun? Reguläres Mietende ist der 31.03.2021. Ich könnte dem Mieter nun fristlos zum 28.02.2021 kündigen. Dann hätte ich einen Monat gespart. Und könnte wenigstens 1 Monat Kaution als Sicherheit behalten. Der Mieter hätte dann 2 Kaltmieten (Januar + Februar) nicht gezahlt, und die Miete für März könnte ich dann aus der Kaution als Sicherheit behalten. Denn ich habe ja 3 Nettokaltmieten als Kaution. Der Mieter teilt mir mit, dass er auch bei einer fristlosen Kündigung definitiv nicht zum 28.02.2021 ausziehen wird, sondern erst zum 31.03.2021.
Ich brauche definitiv eine Sicherheit. Der Mieter muss mit Sicherheit aus der kommenden Betriebskostenabrechnung für 2020 eine Nachzahlung leisten. Und zusätzlich hat er ja auch überhaupt keine Nebenkosten für 2021 gezahlt. All diese Kosten bleiben vorerst auf mir sitzen.
Das Kalkül der Mieter ist ganz einfach: Die sind abgewixt und denken sich, lass den Vermieter mal klagen. Es ist viel einfacher, wenn der Vermieter sich bei uns das Geld holen muss. So denken die Mieter.
Aber es ist eben rechtlich nicht erlaubt. Sie müssen ihre Miete zahlen.
Ich habe nur Nachteile, wenn die ihre Kaution abfeiern, und ich denen dann für die Zahlung der offenen Miete / Nebenkosten nachlaufen muss.
Ich muss einen Mahnbescheid in die Wege leiten. Das dauert. Und ich bin schon einmal den Weg des Mahnbescheid gegangen. Weil der Mieter seine Nebenkostennachzahlung nicht gezahlt hatte. Er legte Widerspruch auf den Mahnbescheid ein, es kam zum Prozess, und das Urteil lautete: Ich habe zwar gewonnen. Aber auch verloren. Denn ich bekam nur 60 % der Kosten ersetzt. 40 % musste ich selber aus eigener Tasche zahlen. Und bin also auf Kosten sitzen geblieben.
Also auf hoher See und vor Gericht ist man tatsächlich in Gottes Hand.
Was würdet ihr tun? Eine Räumungsklage macht hier ja keinen Sinn, da der Mieter zum 31.03.2021 sowieso ausziehen möchte.
Was haltet ihr davon, zum 28.02.2021 einfach die Schlösser auszuwechseln?
Ich weiß, dass dies rechtlich nicht erlaubt ist.
Aber muss man sich denn alles gefallen lassen von Mietern und sich von dem die Unterhose ausziehen lassen ? Und am Ende bleibt man auf seinen Kosten sitzen?
Wenn ich den Mieter durch Auswechseln der Schlösser zum 28.02.2021 vor die Tür setze, dann hätte ich 1 Nettomiete aus der Kaution als Sicherheit in der Hinterhand. Dies müsste dann reichen, um die Betriebskosten aus 2021 (von denen der Mieter ja noch gar keinen Cent gezahlt hat, da er 2021 noch gar keine Miete gezahlt hat) und die bald kommende Betriebskostennachzahlung aus 2020 abzusichern.
Ich freue mich über jede Antwort / jeden Tipp.
Viele Grüße, Willi
Mod. Augenkrebs entfernt. D.
Folgender Fall:
Ich vermiete einen Laden. Laden wurde vom Mieter fristgerecht zum 31.03.2021 gekündigt. Mieter hat vor, die Kaution abzufeiern. Die Kaution beträgt 3 Nettokaltmieten. Mieter hat also vor die Mieten von Januar, Februar und März komplett nicht zu zahlen. Weil er sich denkt, die 3 Monatsmieten entsprechen genau der Höhe der von ihm geleisteten Kaution.
Er weiß aber genau, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Im Gesetz steht, dass man die Miete bis zum Mietsende zahlen muss. Die Kaution wird dann nach Beendigung des Mietverhältnisses verrechnet. Ein Teil der Kaution kann einbehalten werden, bis die letzte Betriebskostenabrechnung kommt. Damit der Vermieter aus der Kaution eventuelle Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung verrechnen kann.
Dies ist Gesetzeslage.
Viele Mieter (egal ob normales Mietrecht bei Wohnungen, oder Gewerbe) legen es aber drauf an und wollen die Kaution abfeiern.
Theoretisch könnte ich dem Mieter die fristlose Kündigung per Einschreiben/Rückschein zustellen. Laut Gesetz kann man fristlos außerordentlich kündigen, wenn 2 aufeinanderfolgende Mietzahlungen ausbleiben. Dies ist bei mir gegeben: Januar und Februarmiete 2021 wurden nicht gezahlt.
Was würdet ihr tun? Reguläres Mietende ist der 31.03.2021. Ich könnte dem Mieter nun fristlos zum 28.02.2021 kündigen. Dann hätte ich einen Monat gespart. Und könnte wenigstens 1 Monat Kaution als Sicherheit behalten. Der Mieter hätte dann 2 Kaltmieten (Januar + Februar) nicht gezahlt, und die Miete für März könnte ich dann aus der Kaution als Sicherheit behalten. Denn ich habe ja 3 Nettokaltmieten als Kaution. Der Mieter teilt mir mit, dass er auch bei einer fristlosen Kündigung definitiv nicht zum 28.02.2021 ausziehen wird, sondern erst zum 31.03.2021.
Ich brauche definitiv eine Sicherheit. Der Mieter muss mit Sicherheit aus der kommenden Betriebskostenabrechnung für 2020 eine Nachzahlung leisten. Und zusätzlich hat er ja auch überhaupt keine Nebenkosten für 2021 gezahlt. All diese Kosten bleiben vorerst auf mir sitzen.
Das Kalkül der Mieter ist ganz einfach: Die sind abgewixt und denken sich, lass den Vermieter mal klagen. Es ist viel einfacher, wenn der Vermieter sich bei uns das Geld holen muss. So denken die Mieter.
Aber es ist eben rechtlich nicht erlaubt. Sie müssen ihre Miete zahlen.
Ich habe nur Nachteile, wenn die ihre Kaution abfeiern, und ich denen dann für die Zahlung der offenen Miete / Nebenkosten nachlaufen muss.
Ich muss einen Mahnbescheid in die Wege leiten. Das dauert. Und ich bin schon einmal den Weg des Mahnbescheid gegangen. Weil der Mieter seine Nebenkostennachzahlung nicht gezahlt hatte. Er legte Widerspruch auf den Mahnbescheid ein, es kam zum Prozess, und das Urteil lautete: Ich habe zwar gewonnen. Aber auch verloren. Denn ich bekam nur 60 % der Kosten ersetzt. 40 % musste ich selber aus eigener Tasche zahlen. Und bin also auf Kosten sitzen geblieben.
Also auf hoher See und vor Gericht ist man tatsächlich in Gottes Hand.
Was würdet ihr tun? Eine Räumungsklage macht hier ja keinen Sinn, da der Mieter zum 31.03.2021 sowieso ausziehen möchte.
Was haltet ihr davon, zum 28.02.2021 einfach die Schlösser auszuwechseln?
Ich weiß, dass dies rechtlich nicht erlaubt ist.
Aber muss man sich denn alles gefallen lassen von Mietern und sich von dem die Unterhose ausziehen lassen ? Und am Ende bleibt man auf seinen Kosten sitzen?
Wenn ich den Mieter durch Auswechseln der Schlösser zum 28.02.2021 vor die Tür setze, dann hätte ich 1 Nettomiete aus der Kaution als Sicherheit in der Hinterhand. Dies müsste dann reichen, um die Betriebskosten aus 2021 (von denen der Mieter ja noch gar keinen Cent gezahlt hat, da er 2021 noch gar keine Miete gezahlt hat) und die bald kommende Betriebskostennachzahlung aus 2020 abzusichern.
Ich freue mich über jede Antwort / jeden Tipp.
Viele Grüße, Willi
Mod. Augenkrebs entfernt. D.
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