kleinebiene
Hallo!
Wir interessieren uns gerade für ein Zwangsversteigerungsobjekt und würden danach gerne selbst einziehen (also Eigenbedarf).
Folgender Fall:
Eine Zwangsversteigerung zur "Aufhebung der Gemeinschaft". Es wohnen Mieter in dem Objekt, die einen Zeitmietvertrag über 10 Jahre haben, von denen bereits 7 Jahre vergangen sind.
Ich habe gelesen, daß es bei einer Teilungsversteigerung (das ist doch eine solche Zwangsversteigerung zur "Aufhebung der Gemeinschaft"?) das Sonderkündigungsrecht, welches man normalerweise bei einer Zwangsversteigerung hat (also Kündigung mit 3 Monatsfrist unabhängig von Mietdauer), nicht gilt.
1. Stimmt das?
2. Wenn wirklich kein Sonderkündigungsrecht vorliegt: Kann man den Zeitmietvertrag überhaupt kündigen (z.B. wegen Eigenbedarf), oder muß man warten, bis die restlichen 3 Jahre vorbei sind? Wenn ja, wie sind die Kündigungsfristen?
3. Wenn man das Objekt nicht im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwirbt, sondern vorher durch Kauf: Wie sieht es dann mit den Kündigungsmöglichkeiten bei o.g. Vertrag aus? Möglich vor Ablauf der 3 Jahre? Kündigungsfristen?
Im voraus danke für alle Antworten!
Gruß
S. Klein
Wir interessieren uns gerade für ein Zwangsversteigerungsobjekt und würden danach gerne selbst einziehen (also Eigenbedarf).
Folgender Fall:
Eine Zwangsversteigerung zur "Aufhebung der Gemeinschaft". Es wohnen Mieter in dem Objekt, die einen Zeitmietvertrag über 10 Jahre haben, von denen bereits 7 Jahre vergangen sind.
Ich habe gelesen, daß es bei einer Teilungsversteigerung (das ist doch eine solche Zwangsversteigerung zur "Aufhebung der Gemeinschaft"?) das Sonderkündigungsrecht, welches man normalerweise bei einer Zwangsversteigerung hat (also Kündigung mit 3 Monatsfrist unabhängig von Mietdauer), nicht gilt.
1. Stimmt das?
2. Wenn wirklich kein Sonderkündigungsrecht vorliegt: Kann man den Zeitmietvertrag überhaupt kündigen (z.B. wegen Eigenbedarf), oder muß man warten, bis die restlichen 3 Jahre vorbei sind? Wenn ja, wie sind die Kündigungsfristen?
3. Wenn man das Objekt nicht im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwirbt, sondern vorher durch Kauf: Wie sieht es dann mit den Kündigungsmöglichkeiten bei o.g. Vertrag aus? Möglich vor Ablauf der 3 Jahre? Kündigungsfristen?
Im voraus danke für alle Antworten!
Gruß
S. Klein