Kündigung trotz Mindestmietdauer von 2 Jahren ??

Diskutiere Kündigung trotz Mindestmietdauer von 2 Jahren ?? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe im Mietvertrag festlegen lassen, dass ich min. 2 Jahre in der Wohnung bleibe. Dafür habe ich 3 Monate mietfrei...
  • Kündigung trotz Mindestmietdauer von 2 Jahren ?? Beitrag #1

Jasiu

Hallo zusammen,

ich habe im Mietvertrag festlegen lassen, dass ich min. 2 Jahre in der Wohnung bleibe. Dafür habe ich 3 Monate mietfrei gewohnt....... !!

Komme ich aus dem Vertrag irgendwie raus ??

Danke für Eure Hilfe.

Grüsse,
Jasiu
 
  • Kündigung trotz Mindestmietdauer von 2 Jahren ?? Beitrag #2

wolle

Keine Miete mehr bezahlen und dann gekündigt werden ;)

Ansonsten sagt der Vertrag schon alles. Zeitmietverträge unter 4 Jahren sind meines Wissens nach in Ordnung.

Ich denke da kann man wenig machen.
 
  • Kündigung trotz Mindestmietdauer von 2 Jahren ?? Beitrag #3
Martens

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moin,

wenn der Zeitmietvertrag wirksam ist, wovon ich ebenfalls ausgehe, sollte man ihn erfüllen oder eine einvernehmliche Lösung anstreben.

Der Mieter, der sich durch Nichtzahlung der vertraglichen Verpflichtung entziehen will, macht sich evtl. Schadenersatzpflichtig, falls die Wohnung anschließend nicht nahtlos oder nur zu einem geringeren Betrag vermietet werden kann. Weiterhin trägt der Mieter die Verfahrenskosten, wenn er verklagt wird.

Also vorsichtig mit den jungen Pferden.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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