Macc
Hallo,
habe ein Problem!
Ich habe meine Wohnung, die ich seit 1999 bewohne, gekündigt. Die Kündigung habe ich per Einschreiben an die auf meinem Mietvertrag angegebene Vermieteradresse geschickt. Kündigung erfolgte Ende November mit Kündigung zum 28. Februar 06. Am 16 Dezember kam meine Kündigung mit dem Vermerk "unzustellbar" zurück. Jetzt habe ich erfahren, daß mein Vermieter umgezogen ist. Dies wurde mir aber nie mitgeteilt. Was nun ? Muß ich neu Kündigen? Oder reicht der Nachweis meiner versuchten Zustellung der Kündigung, um entsprechend zum 28.02.06 zu kündigen?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
habe ein Problem!
Ich habe meine Wohnung, die ich seit 1999 bewohne, gekündigt. Die Kündigung habe ich per Einschreiben an die auf meinem Mietvertrag angegebene Vermieteradresse geschickt. Kündigung erfolgte Ende November mit Kündigung zum 28. Februar 06. Am 16 Dezember kam meine Kündigung mit dem Vermerk "unzustellbar" zurück. Jetzt habe ich erfahren, daß mein Vermieter umgezogen ist. Dies wurde mir aber nie mitgeteilt. Was nun ? Muß ich neu Kündigen? Oder reicht der Nachweis meiner versuchten Zustellung der Kündigung, um entsprechend zum 28.02.06 zu kündigen?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.