Kündigung unzustellbar

Diskutiere Kündigung unzustellbar im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, habe ein Problem! Ich habe meine Wohnung, die ich seit 1999 bewohne, gekündigt. Die Kündigung habe ich per Einschreiben an die auf meinem...
  • Kündigung unzustellbar Beitrag #1

Macc

Hallo,
habe ein Problem!
Ich habe meine Wohnung, die ich seit 1999 bewohne, gekündigt. Die Kündigung habe ich per Einschreiben an die auf meinem Mietvertrag angegebene Vermieteradresse geschickt. Kündigung erfolgte Ende November mit Kündigung zum 28. Februar 06. Am 16 Dezember kam meine Kündigung mit dem Vermerk "unzustellbar" zurück. Jetzt habe ich erfahren, daß mein Vermieter umgezogen ist. Dies wurde mir aber nie mitgeteilt. Was nun ? Muß ich neu Kündigen? Oder reicht der Nachweis meiner versuchten Zustellung der Kündigung, um entsprechend zum 28.02.06 zu kündigen?

Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
 
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  • Kündigung unzustellbar Beitrag #2

wolle

Die Kü ist ab Kenntnis des Vermieters gültig. Also reicht der Nachweis nicht aus, dass du die Kü weg geschickt hast. Der Zugang ist entscheidend. Wie wär's mit einem Vorab-Fax?

Ich denke mal ,dass der Vermieter unter diesen Bedingungen (und dem ersthaften Versuch) auch mal eine schnellere Kü möglich macht. Rechtlich ist das dein Verschulden. Du hast ja die "Schickschuld" bei der Miete, also hättest du auch wissen müssen, wo du die Kü los wirst.

Sorry, aber rein rechtlich ist das so.
 
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