weba
Mein künftiger Mieter hat bereits wenige nach Unterzeichnung des Mietvertrages wieder gekündigt. Zwar unter Einhaltung der 3-monat. Kündigungsfrist - weiß aber jetzt schon, dass er nie einziehen wird.
Welche Rechte oder Pflichten habe ich als Vermieter?
Muss ich die Schlüssel dennoch aushändigen, auch wenn ich weiß, dass die Wohnung 3 Mo. leer stehen wird?
Wie läuft es mit der Folgevermietung (Wohnungsbesichtigung) wenn der Mieter in dieser Zeit nur telef. erreichbar ist?
Welche Rechte oder Pflichten habe ich als Vermieter?
Muss ich die Schlüssel dennoch aushändigen, auch wenn ich weiß, dass die Wohnung 3 Mo. leer stehen wird?
Wie läuft es mit der Folgevermietung (Wohnungsbesichtigung) wenn der Mieter in dieser Zeit nur telef. erreichbar ist?