Mausels
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 08.07.2006
- Beiträge
- 5
- Zustimmungen
- 0
Ab 01.09. ziehen wir in eine neue Wohnung; den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung haben wir fristgerecht gekündigt. In die Kündigung schrieben wir, dass uns die Vermieterin bitte telefonisch kontaktieren möchte, falls Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbart werden. Kürzlich rief uns die Maklerin unserer Vermieterin an: Sie war erstaunt, dass wir die Wohnung noch bewohnen und möchte Fotos machen, welche sie im Internet veröffentlichen will. Sie bat uns gleichzeitig, zum Fototermin (in wenigen Tagen) so viele Sachen wie möglich aus der Wohnung zu schaffen. :stupid
Darf sie das denn? Unsere gesamte Einrichtung ist natürlich noch in der Wohnung und wir haben nicht wirklich Lust darauf, unsere Einrichtung demnächst auf diversen Immobilienbörsen im Internet zu bestaunen. Können wir ihr das Fotografieren in unserer Wohnung verweigern? Schließlich zahlen wir ja noch die volle Miete ...
Einen Nachmieter die Wohnung besichtigen lassen, wäre ja kein Problem, aber Fotos fürs Internet ...
Sollte die Vermieterin nicht wenigstens Renovierungsarbeiten nach unserem Auszug durchführen (Parkett wurde seit 1998 nicht neu versiegelt/abgeschliffen) ?
Dann könnten doch auch nach unserem Auszug Fotos gemacht werden oder nicht?
Darf sie das denn? Unsere gesamte Einrichtung ist natürlich noch in der Wohnung und wir haben nicht wirklich Lust darauf, unsere Einrichtung demnächst auf diversen Immobilienbörsen im Internet zu bestaunen. Können wir ihr das Fotografieren in unserer Wohnung verweigern? Schließlich zahlen wir ja noch die volle Miete ...
Einen Nachmieter die Wohnung besichtigen lassen, wäre ja kein Problem, aber Fotos fürs Internet ...
Sollte die Vermieterin nicht wenigstens Renovierungsarbeiten nach unserem Auszug durchführen (Parkett wurde seit 1998 nicht neu versiegelt/abgeschliffen) ?
Dann könnten doch auch nach unserem Auszug Fotos gemacht werden oder nicht?
