Kündigung: Was darf der Vermieter/der Makler?

Diskutiere Kündigung: Was darf der Vermieter/der Makler? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ab 01.09. ziehen wir in eine neue Wohnung; den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung haben wir fristgerecht gekündigt. In die Kündigung schrieben...
  • Kündigung: Was darf der Vermieter/der Makler? Beitrag #1

Mausels

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Ab 01.09. ziehen wir in eine neue Wohnung; den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung haben wir fristgerecht gekündigt. In die Kündigung schrieben wir, dass uns die Vermieterin bitte telefonisch kontaktieren möchte, falls Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbart werden. Kürzlich rief uns die Maklerin unserer Vermieterin an: Sie war erstaunt, dass wir die Wohnung noch bewohnen und möchte Fotos machen, welche sie im Internet veröffentlichen will. Sie bat uns gleichzeitig, zum Fototermin (in wenigen Tagen) so viele Sachen wie möglich aus der Wohnung zu schaffen. :stupid

Darf sie das denn? Unsere gesamte Einrichtung ist natürlich noch in der Wohnung und wir haben nicht wirklich Lust darauf, unsere Einrichtung demnächst auf diversen Immobilienbörsen im Internet zu bestaunen. Können wir ihr das Fotografieren in unserer Wohnung verweigern? Schließlich zahlen wir ja noch die volle Miete ...

Einen Nachmieter die Wohnung besichtigen lassen, wäre ja kein Problem, aber Fotos fürs Internet ...

Sollte die Vermieterin nicht wenigstens Renovierungsarbeiten nach unserem Auszug durchführen (Parkett wurde seit 1998 nicht neu versiegelt/abgeschliffen) ?

Dann könnten doch auch nach unserem Auszug Fotos gemacht werden oder nicht? :gehtnicht
 
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Capo

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Fotos sind grundsätzlich nur mit Einverständnis des aktuellen Mieters zulässig.
Die Maklerin soll einfach einen Grundriss ins Netz stellen... und die Aussicht (wenn es denn eine gibt) kann man auch ohne Mieter fotografieren.

Nur mal so am Rande: Ich kann mir eine Wohnung anhand von Fotos schlechter vorstellen, als mit Grundriss. Da weiss ich wenigstens, ob meine Möbel da auch passen...
 
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Insolvenzprofi

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du brauchst deine möbel auf keinen fall rausschleppen, schließlich bis du noch in der frist... wenn der makler behauptet du müsstest dass, dann ist er unseriös! wie heisst der makler denn?
 
  • Kündigung: Was darf der Vermieter/der Makler? Beitrag #4

Mausels

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erstmal danke für die schnellen Antworten :top

Die Maklerin meinte halt am Telefon auf meinen Satz "naja, es stehen halt noch alle Sachen in der Wohnung und zwar ziemlich viel, weil wir schon am ausmisten etc sind"-> "am Besten so viel wie möglich raus tun".

Das ist aber so ne Sache.. es ist ein 1 Zimmer Appartement mit 30qm (vorallem wo soll das ganze Zeug hin?) .. und hier is es wirklich derzeit zu eng um geeignete Bilder zu machen.

Es wäre ja auch im Intresse des Vermieters, die Wohnung so zu präsentieren, das man davon auch was sieht, oder?

Da wir am 25/26. August umziehen und ab da dann in der neuen Wohnung sind, ist die Übergabe der Wohnung für den 30.8.06 geplant. Das man die Bilder eben macht wenn alles draussen ist und frisch gestrichen etc.

Schade auch, dass die vermieterin uns gar nicht auf die Kündigung anspricht (obwohl sie in der Wohnung über uns wohnt), sondern einfach ein Anruf der Maklerin auf unsren AB war.

Der Name der Maklerin ist WXtorX [(X=i) bitte keine Namen - admin] (oder so ähnlich) aus meiner Stadt.
 
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