QuietscheEnte
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Auf Wunsch des Users ehrenwertes Haus, öffne ich ein eigenes Thema zu unserer derzeitigen Räumungsklage:
Es wird lang und evtl. auch ein wenig kompliziert...
Wir haben Ende 2016 eine angrenzende Doppelhaushälfte aus einer Zwangsversteigerung heraus erstanden.
Zu dieser Zeit lebten die ehemalige Eigentümerin selbst und deren Vater im Haus.
Der Vater gab während des Zwangsversteigerungsverfahrens immer wieder zu Wort, das er sich Umbringen wird wenn das Haus versteigert würde.
Letztendlich gab es dann ein Gutachten, das er das nicht tun würde und dieses nur zum Zweck im Hause bleiben zu können behauptet, es aber evtl. bei Räumung zu Schwierigkeiten kommen könnte. Der Zuschlag wurde also erteilt und er hat sich natürlich nicht Umgebracht.
Es kam heraus das Eigentümerin und Vater einen Mietvertrag haben.
Er war zu diesem Zeitpunkt 79 Jahre, ist körperlich fit, hat noch nicht einmal Bluthochdruck und fährt auch heute (mit 82 Jahren) noch Auto und sammelt Schrott zum Lebensunterhalt.
Wir haben da Zwangsversteigerung, mit dem Sonderkündigungsrecht mit Ablauf zum 31.01.2018 den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Zu der Zeit wohnte ich in einer 50qm Wohnung und wollte mit meinem Partner einen gemeinsamen Haushalt/Familie gründen. Wir sind jetzt 30 und 34 Jahre alt.
Der Mieter widersprach direkt per Anwalt der Kündigung, mit dem Härteeinwand Suizid, Alter, Verwurzelung.
Die ehemalige Eigentümerin ist Mittlerweile ausgezogen.
Das gab den Anlass zur Räumungsklage, mit Anwalt der sich im Mietrecht spezialisiert hat (35 Jahre Erfahrung) und auch nur für Vermieter tätig ist.
Der Amtsrichter gab eine Begutachtung durch neuen Psychologen in Auftrag.
Diese stellte allgemein Fest, das er nicht psychisch krank sei und er dadurch nicht behandelbar wäre und eine stationäre Betreuung in einem Dauerzustand enden würde und das ist wohl nicht rechtens.
Der Richter stellte daraufhin fest, das unser Eigenbedarf besteht und der Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter kann aber Aufgrund des evtl. Suizids eine Weiterführung des Mietvertrags fordern. Härtegrund hier ist also auch nur die suizidale Drohung geblieben.
Noch zudem stehen im Mietvertrag nur eine Wohneinheit von 60qm und erlaubte Nutzung des Stallgebäudes und des Gartens. Er beansprucht, aber alles weitere auf dem Gelände nur für sich und diese wurde durch eine mündliche Aussage der Ex Eigentümerin quasi zum Mietvertrag hinzugefügt. Die einzigen Räume die zurück gegeben wurden, befinden sich im Dachgeschoss und ergeben an die 30qm.
Er nutzt also statt der angegebenen 60qm zusätlich noch 70qm Nutzflächen eine 50qm Garage, ein 180qm Stallgebäude und den Garten. Das Grundstück insgesamt hat ca 1200qm.
Daraufhin Berufung beim Landgericht, mit Hilfe von BGH Anwälten, für die Begründung und Vorbereitung auf evtl. weiterfolgenden Prozess:
Die Berufung ergab, das der Richter auch den Mietvertrag weiterführen möchte und dem Gutachten eine große Gewichtung gibt, dennoch soll er aber alles außer der Wohneinheit zurück geben und zusätzlich mehr Miete zahlen. Derzeitiger Mietzins ist 350€ all inkl., zukünftig sollen es dann 550€ inkl. 100€ Vorauszahlung für die Nebenkosten sein.
Deswegen wird hier ein neues Gutachten der Psychologin angestrebt, ob er sich in diesem Fall auch Umbringen würde, wenn er die Flächen schon einmal räumen müsste.
Hier warten wir jetzt seit Anfang des Jahres auf die Begutachtung, diese soll im Haus selbst stattfinden.
Termin steht für Oktober fest, dann wartet man noch einmal auf das schriftliche Prozedere.
Durch Gespräche mit einem Bekannten der auch vermietet kamen wir auf das Thema, ob es nicht sinnvoll wäre die Gutachten von einem anderen Psychologen überprüfen zu lassen und ob diese nicht Anfechtbar sind?
Kurz darauf kam auch unser Anwalt mit diesem Vorschlag.
Der Mieter wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ja wohl nicht auf einen anderen Gutachter einlassen.
In der ganzen Zwischenzeit bin ich selbst, wegen Eigenbedarf gekündigt worden und wohne jetzt mit meinem Partner in einer anderen kleinen Wohnung. Aber irgendwann wollen wir auch Kinder bekommen und ich habe keine Lust weiterhin auf engen Raum wohnen bleiben zu müssen um bloß nicht den Eigenbedarf zu gefährden.
Ich habe hier nur kurz wiedergegeben, wie der Gang bis hierin ist/war, es ist alles sehr kompliziert, langwierig und durcheinander, für mich schwierig in Worte zu fassen.
Ich denke das es einfach nicht zu beweisen ist, ob sich einer Umbringen möchte oder auch nicht.
Es will keiner die Verantwortung dafür übernehmen und so wie es jetzt ist, ist es für unseren Staat gefühlt die einfachste Lösung.
Hier bleibt derzeit wohl nur das abwarten vom ableben des Mieters oder, das er die zukünftige Miete nicht zahlen kann oder oder oder...
Es wird lang und evtl. auch ein wenig kompliziert...
Wir haben Ende 2016 eine angrenzende Doppelhaushälfte aus einer Zwangsversteigerung heraus erstanden.
Zu dieser Zeit lebten die ehemalige Eigentümerin selbst und deren Vater im Haus.
Der Vater gab während des Zwangsversteigerungsverfahrens immer wieder zu Wort, das er sich Umbringen wird wenn das Haus versteigert würde.
Letztendlich gab es dann ein Gutachten, das er das nicht tun würde und dieses nur zum Zweck im Hause bleiben zu können behauptet, es aber evtl. bei Räumung zu Schwierigkeiten kommen könnte. Der Zuschlag wurde also erteilt und er hat sich natürlich nicht Umgebracht.
Es kam heraus das Eigentümerin und Vater einen Mietvertrag haben.
Er war zu diesem Zeitpunkt 79 Jahre, ist körperlich fit, hat noch nicht einmal Bluthochdruck und fährt auch heute (mit 82 Jahren) noch Auto und sammelt Schrott zum Lebensunterhalt.
Wir haben da Zwangsversteigerung, mit dem Sonderkündigungsrecht mit Ablauf zum 31.01.2018 den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Zu der Zeit wohnte ich in einer 50qm Wohnung und wollte mit meinem Partner einen gemeinsamen Haushalt/Familie gründen. Wir sind jetzt 30 und 34 Jahre alt.
Der Mieter widersprach direkt per Anwalt der Kündigung, mit dem Härteeinwand Suizid, Alter, Verwurzelung.
Die ehemalige Eigentümerin ist Mittlerweile ausgezogen.
Das gab den Anlass zur Räumungsklage, mit Anwalt der sich im Mietrecht spezialisiert hat (35 Jahre Erfahrung) und auch nur für Vermieter tätig ist.
Der Amtsrichter gab eine Begutachtung durch neuen Psychologen in Auftrag.
Diese stellte allgemein Fest, das er nicht psychisch krank sei und er dadurch nicht behandelbar wäre und eine stationäre Betreuung in einem Dauerzustand enden würde und das ist wohl nicht rechtens.
Der Richter stellte daraufhin fest, das unser Eigenbedarf besteht und der Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter kann aber Aufgrund des evtl. Suizids eine Weiterführung des Mietvertrags fordern. Härtegrund hier ist also auch nur die suizidale Drohung geblieben.
Noch zudem stehen im Mietvertrag nur eine Wohneinheit von 60qm und erlaubte Nutzung des Stallgebäudes und des Gartens. Er beansprucht, aber alles weitere auf dem Gelände nur für sich und diese wurde durch eine mündliche Aussage der Ex Eigentümerin quasi zum Mietvertrag hinzugefügt. Die einzigen Räume die zurück gegeben wurden, befinden sich im Dachgeschoss und ergeben an die 30qm.
Er nutzt also statt der angegebenen 60qm zusätlich noch 70qm Nutzflächen eine 50qm Garage, ein 180qm Stallgebäude und den Garten. Das Grundstück insgesamt hat ca 1200qm.
Daraufhin Berufung beim Landgericht, mit Hilfe von BGH Anwälten, für die Begründung und Vorbereitung auf evtl. weiterfolgenden Prozess:
Die Berufung ergab, das der Richter auch den Mietvertrag weiterführen möchte und dem Gutachten eine große Gewichtung gibt, dennoch soll er aber alles außer der Wohneinheit zurück geben und zusätzlich mehr Miete zahlen. Derzeitiger Mietzins ist 350€ all inkl., zukünftig sollen es dann 550€ inkl. 100€ Vorauszahlung für die Nebenkosten sein.
Deswegen wird hier ein neues Gutachten der Psychologin angestrebt, ob er sich in diesem Fall auch Umbringen würde, wenn er die Flächen schon einmal räumen müsste.
Hier warten wir jetzt seit Anfang des Jahres auf die Begutachtung, diese soll im Haus selbst stattfinden.
Termin steht für Oktober fest, dann wartet man noch einmal auf das schriftliche Prozedere.
Durch Gespräche mit einem Bekannten der auch vermietet kamen wir auf das Thema, ob es nicht sinnvoll wäre die Gutachten von einem anderen Psychologen überprüfen zu lassen und ob diese nicht Anfechtbar sind?
Kurz darauf kam auch unser Anwalt mit diesem Vorschlag.
Der Mieter wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ja wohl nicht auf einen anderen Gutachter einlassen.
In der ganzen Zwischenzeit bin ich selbst, wegen Eigenbedarf gekündigt worden und wohne jetzt mit meinem Partner in einer anderen kleinen Wohnung. Aber irgendwann wollen wir auch Kinder bekommen und ich habe keine Lust weiterhin auf engen Raum wohnen bleiben zu müssen um bloß nicht den Eigenbedarf zu gefährden.
Ich habe hier nur kurz wiedergegeben, wie der Gang bis hierin ist/war, es ist alles sehr kompliziert, langwierig und durcheinander, für mich schwierig in Worte zu fassen.
Ich denke das es einfach nicht zu beweisen ist, ob sich einer Umbringen möchte oder auch nicht.
Es will keiner die Verantwortung dafür übernehmen und so wie es jetzt ist, ist es für unseren Staat gefühlt die einfachste Lösung.
Hier bleibt derzeit wohl nur das abwarten vom ableben des Mieters oder, das er die zukünftige Miete nicht zahlen kann oder oder oder...