jessica
Ich habe meinem Mieter nach § 573 Abs 2 Nr. 2 und ihm mündlich den Grund genannt. In der schriftlichen Kündigung allerdings keinen Grund erwähnt. Die Kündigungsfrist ist nun abgelaufen und er nicht ausgezogen (ich vermute nicht mal nach einer neuen Wohnung gesucht). Und sagt mir jetzt (mit frechem Unterton) er müsse nicht ausziehen. Die Kündigung sei ohne schriftlichen Grund nichtig. Das kann wohl nicht stimmen! oder???