Kündigung wegen Hausverkauf

Diskutiere Kündigung wegen Hausverkauf im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Servus erst mal! Ich bin neu Hier und habe da auch gleich ein riesen Problem. Und zwar habe ich ein Haus gekauft das vermietet ist. Diesem Mieter...
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #1

Fidi

Servus erst mal!
Ich bin neu Hier und habe da auch gleich ein riesen Problem. Und zwar habe ich ein Haus gekauft das vermietet ist. Diesem Mieter wurde vom Verkäufer bereits im Februar 05 gekündigt. Nun steht im Kaufvertrag, das der Mieter das Haus bis spätestens 30.10.2005 räumen muss. Dieser macht irgendwie aber keine anzeichen das Haus zu verlassen. Wie bekomme ich diesen raus, da ich bis zum 15.11.2005 meine jetzige Wohnung gekündigt habe.
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #2

wolle

Wann und mit welcher Begründung hat der Verkäufer dem Mietzer denn gekündigt?
Du wirst dann nur neuer Vertragspartner und ersetzt den alten Vermieter. Damit hast du alle Rechte und Pflichten, die dieser Vermieter gehabt hätte.

Dh du darfst :D den Auszugs-Termin abwarten und wenn noch nichts passiert ist, steht die Räumung an. Da hilft das Amtsgericht bestimmt weiter ;)
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #3

Fidi

Der Verkäufer hat ihn im Februar 05 wegen geplanten verkauf bzw. Eigenbedarf gekündigt. Es ist eine etwas heikle Situation, da der Verkäufer zugleich mein Schwiegervater ist. Dieser möchte sich von seiner Frau trennen. Deshalb hatte er vor die Immobilie selbst zu nutzen. Nun habe aber ich Sie erworben.

Zudem ist der Mieter ein Sozialhilfeempfänger!!!
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #4

Fidi

Ach ja, noch was. Darf ich zu renovierungsarbeiten in das Haus bevor der Mieter ausgezogen ist??
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #5

wolle

Wie kann man Eigenbedarf anmelden, wenn man dann das Haus verkauft.
Ich denke nicht, dass diese Kü rechtens ist. Das wird der Mieter wohl wissen/hoffen. Wegen Verkauf ist kann man nicht kündigen.

Also ist die Kü wohl ungültig. Damit bist du Vermieter. Du müßtest jetzt selbst eine rechtmäßige Kü aussprechen, was jedoch nicht so einfach ist. Denn 3Jahre hat der Mieter eine Sperrzeit, in der Eigenbedarf nicht angekündigt werden darf.

Damit ist das echt übel gelaufen. Der Verkäufer hätte Eigenbedarf anmelden sollen und nach dem Auszug an seine Tochter vermieten. Dann hättet ihr sogar Vorkaufsrecht gehabt und alles wäre okay gewesen.

Aber ich würde in so einem Fall mich von einem Anwalt beraten lassen, da das sonst ewig laufen könnte.

Die Wohnungskü würde ich auch erstmal zurückziehen, wenn es denn geht.

Die Geschichte wird sich in die Länge ziehen, da bin ich sicher..

Die Renovierungsarbeiten: NEIN!
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #6

hase101

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In der Kündigung muss doch auch der genaue Grund stehen warum und weshalb gekündigt wurde.

Wenn die Kündigung dadurch nun unwirksam geworden ist und man von neuem wegen Eigenbedarf kündigen muss, dann wäre es vielleicht die Frage , ob es nicht günstiger wäre, dem alten Mieter bei der suche eines neues Hauses behilflich zu sein oder andererweitig dem Mieter entgegenkommen, dass dieser das Haus schneller verlässt.

Ob der Mieter Sozialhilfeempfänger oder Banker ist , spielt absolut keine Rolle. Bei Sozialhilfeempfängern ist es aber auf jeden Fall so, das du beständig deine Miete bekommst, da sie ja das Amt zahlt :-)

Ironie beiseite...sorry . Auch ich denke, das es sehr schwierig werden wird. Umzugskosten hat der Mieter dann ja auch wohl, die dann nicht vom Sozialamt wohl übernommen werden. Vielleicht ist es sogar so, das der Mieter vielleicht sogar ausziehen würde, es sich aber nicht leisten kann.

Drücke die Daumen , das es für euch eine positive Lösung geben wird.
Ach ja, im mom wäre es wohl gut bei EUREM Vermieter nachzufragen ob die schon einen Nachmieter haben, oder ob ihr evtl dort noch weiterhin wohnen bleiben könnt. Nicht das ihr dann noch auf der Strasse liegt.

Wäre schon ne grosteke Sitation.. Hausbesitzer lebt auf der Strasse, während Sozialhilfeempfänger in seinem Haus lebt.

Ich meine was ich nun schreibe, passt zwar nicht ganz zum Thema, aber wie sieht das denn aus, wenn der Eigentümer sich scheiden lassen will, die beiden halt 2 Häuser besessen haben und nun der eine Ehepartner in das andere Haus einziehen will? Gibt es denn auch sowas wie eine Härteregelung für den Eigentümer oder muss in so einem Fall der Eigentümer auch 3 Jahre warten, bis die kündigung rechtsmässig ist?
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #7

Fidi

Danke erstmal für Eure schnellen antworten. War gestern bei meinem Schwiegervater. Der Mieter ist nicht wie geschrieben seit Februar ´05 gekündigt, sondern schon seit Februar ´03. Die Kündigung erfolgte wegen Eigenbedarfs.
Der Mieter hat uns mündlich gesagt, er hätte bereits eine Wohnung, aber er braucht 2500,- Kaution. Dies soll für ein Haus sein, aber mir scheint die Kaution etwas hoch! Diese bekommt er natürlich nicht vom Amt.
Wie kanns unter diesen Umständen weiter gehen?
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #8

hase101

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Ist der Verkauf des Hauses offiziell über die Bühne gegangen?

Denn dann wäre die Kündigung ja auch wieder unwirksam, weil der Eigentümer ( dein Schwiegervater) ja nicht mehr in dieses Haus reinwill.

Falls in der Kündigung damals nur Eigenbedarf stand kann halt dein Schwiegervater, wie Capo ja schon sagte, das Haus auch für seine Tochter nutzen

Ist der Verkauf noch nicht offiziell , so sind die 3 Jahre doch im Februar 2006 rum. Zu diesem Termin müsste der Mieter dann das Haus räumen.

Falls er es nicht macht, muss halt wirklich eine Räumungsklage gemacht werden :-(

Ihr solltet den Mieter vielleicht daran erinnern (mündlich) das zu diesem Zeitpunkt das Haus geräumt sein müsste, zumal er ja auch 3 Jahre Zeit hatte sich darum zu kümmern.

Auch hoffe ich für Euch, das der Termin Februar 2006 in der Kündigung damals dann aufgeführt wurde.

Wer bezieht momentan die Miete? .. sprich, weiss der Mieter schon, dass das Haus nicht mehr deinem Schwiegervater gehört?

Ne die Kaution scheint mir nicht zu hoch, weiss aber auch nicht, wie hoch der Mietpreis bei euch ist.

Zulässige Kautionen sind 3 Monatskaltmieten.

Das ganze wenn er nicht ausziehen sollte, ist halt eine Rechenfrage... ist es günstiger für euch diesen Mieter per Räumungsklage rauszubekommen (Anwalt, Gerichtskosten, Miete die ihr ja sonst auch noch zahlen müsstet) oder dem Mieter ein Angebot zu machen, obwohl solchen Mietern auch noch was in den Allerwertesten zu stecken würde mir auch gegen den Strich gehen.
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #9

Fidi

Habe dem Mieter jetzt das Angebot gemacht ihm eine neue Wohnung zu finden. Was darf er abschlagen? Und wieviel Wohnungen würdet Ihr im vorschlagen. Kann ich was machen wenn er alle Angebote von mir abschlägt?
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #10

hase101

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Fidi hmm.

Ich gehe mal davon aus, das der Mieter weiss das Du nun der neue Eigentümer bist und das er bzw das Sozialamt zur Zeit die Miete an Dich überweist.

Der Mieter, da er ja vom Sozialamt abhängig ist, kann und darf bei einem Umzug auch nur in ein Haus , bzw Wohnung die Preislich und qm mässig nicht höherwertig ist, da sonst das Sozialamt warscheinlich nicht zahlt.

Auch kann es sein, das sogar das Sozialamt sagt, das von Ihm bewohnte Haus ist eigentlich zu gross und zu teuer, so das er bei einem Umzug von der Miete noch was selber aus eigener Tasche zubezahlen muss.

Du schriebst aber, das der Mieter wohl ein anderes Haus gefunden hat, in das er wohl ziehen würde. Das Problem bei ihm wäre nur, das er die dortige Kaution nicht aufbringen kann. Ich nehme mal an, das er in dem Haus ( deinem Haus) wo er im Moment wohnt keine Kaution hat zahlen müssen, denn ansonsten wäre es ja wohl nicht die Frage woher er das Geld für die Kaution bekäme.

Du scheinst aber in dem Mieter , so wie es mir im Mom aussieht keinen Absoluten Schnorrer oder sonstiges erwischt zu haben.

Auch schriebst du nichts, das er dein Haus vielleicht verwarlost hat.

Vielleicht wäre es ja ne Möglichkeit, das du die Kaution übernimmst für das andere Haus. Dein Mieter dir diese Kaution abtritt... ( wie das genau laufen muss weiss ich nicht...rechtlich gesehen)

So hättest du dann irgendwann die Chance , falls er dann dort wieder ausziehen sollte, dein Geld zurückzubekommen.

Schuldüberschreibung mit der Kaution als Sicherheit oder so in der Art.

Dieses stelle ich mir für dich als einfachste und kostengünstigste Angelegenheit vor.

Denn wie du ja siehst, müsstest du selber erstmal wieder sonst auf Eigenbedarf kündigen und dann haste eine Wartezeit von 3 Jahren.

Ein Versuch ist es auf jeden Fall Wert dem Mieter eine neue Wohnung zu finden, aber der Mieter muss das nicht, er hätte ja nun wiederrum 3 jahre zeit. sorry

Wenn du beim vielleicht neuen Mieter ein gutes Wort für ihn einlegen würdest.. sauber , ordentlich etc... und dem neuen Vermieter erklärst, weshalb du ihn raushaben möchtest, weil halt ihr selber in das Haus einziehen wollt, denke ich mal das er auch gute Chancen hat in eine andere Wohnung oder Haus zu kommen.

Ich persönlich finde 3 Jahre Kündigungsfrist bei Eigenbedarf auch extrem hoch, denke 1 Jahr würde auf jeden Fall reichen, besonders wenn man selber als Eigentümer in die Wohnung einziehen will.

Aber, leider ist die Rechtsprechung anders.

Kopf hoch, denke es wird sich schon finden, auch wenn es im mom wohl nicht grad so rosig aussieht.
 
  • Kündigung wegen Hausverkauf Beitrag #11

Fidi

Dank Euch für Eure guten Tipps. Hab eine Einigung mit dem Mieter gefunden. Da ich ja selbst noch zur Miete wohne, habe ich ihn als Nachmieter erworben. Nun muß nur noch mein Vermieter mitspielen. Aber der ist sehr kulant. Hauptsache
Geld kommt und das pünktlich. Kaution muß er hier nicht zahlen!

Danke nochmal für alles!!!
 
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