Kündigung wegen Kaution

Diskutiere Kündigung wegen Kaution im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo an Alle ich bin seit gestern registriert und habe gleich mal ein Frage. :help Seit Juli 2006 habe ich meine Wohnung vermietet...
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #1

Incertidumbre

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Hallo an Alle

ich bin seit gestern registriert und habe gleich mal ein Frage. :help

Seit Juli 2006 habe ich meine Wohnung vermietet. Ursprünglich sollte ein Pärchen einziehen. Der Freund hat sich aber dann entschieden alleine einzuziehen.
Die Miete für Juli wurde 2 Wochen nach vereinbartem Zahlungstermin eingezahlt, die Miete für August kam um eine Woche zu spät.

Meine eigentliche Frage ist aber nun folgende, bei der Vertragsunterzeichnung habe ich dem Mieter eine Restkaution gestundet. Die 1. Hälfte hat er mir bei der Vertragsunterzeichnung gezahlt, die andere Hälfte sollte er mir mit der 1. Monatsmiete zum 15.07.2006 überweisen. Die Kaution hat er bis heute nicht gezahlt. Eine letzte schriftliche Aufforderung (kein Einschreiben!) diese zum 08.09.2006 zu bezahlen hat der Mieter verstreichen lassen. Die Mieterin kann nicht mehr haften, da nur der Freund den Vertrag unterschrieben hat (Vergessen, mein Fehler!). Dafür habe ich als Zusatz im Vertrag unter Bemerkungen dazugeschrieben, daß der Mieter zum 15.07.2006 die Restkaution zu zahlen hat.

Kann ich diesem Mieter fristlos kündigen ? :vertrag Müssen die Schreiben per Einschreiben eingeschickt werden ?


Vielen Dank im Voraus für eure Infos

Gruß
Incertidumbre
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #2

Maja

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Die Mieter haben die Möglichkeit die Mietsicherheit in 3 gleich großen Raten zu zahlen, d.h. Juli, August und September. Alle gegenteilig vereinbarten Vereinbarungen sind nichtig.

Wenn du fristlos kündigst ist das mindeste per Einschreiben. Du kannst wg. einer offenen Mietkaution jedoch nicht kündigen. Du kannst aber nach Mahnungen ein Mahnbescheid beantragen.
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #3

Dieter

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Hallo,
also immer wenn ein Zahlungsverzug besteht abmahnen. Immer. Dabei den genauen Grund des Fehlverhaltens angeben. Detailliert aufschlüsseln was wann nicht gezahlt wurde und welche Vergehen anstehen.
Fristlos kündigen, wegen Zahlungsverzug, kann man erst, wenn die Höhe von zwei Monatsmieten überschritten ist. (Dazu zählen auch Auslagen und Gebühren)
Sobald die zweite Monatsmiete fehlt und damit die zweite Abmahnung fällig ist, einen Mahnbescheid beantragen. Die Kosten dafür kommen auf die nächste Abmahnung und die wieder auf den nächsten Mahnbescheid.
Zum Thema Einschreiben: Ich kenne da Mieter, die sind nicht zu Hause wenn der Postbote klingelt. Und die Benachrichtigung im Briefkasten, da lächeln die nur drüber. Ich stelle mit einem Zeugen zu, den lasse ich das Schreiben lesen und dann in den Brefkasten stecken. Zugestellt

Gruß
Dieter
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #4

RMHV

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Voraussetzung für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, dass Miete nicht bezahlt wurde. Kaution ist aber nun mal keine Miete. Ein ausstehender Kautionsbetrag kann also nicht bei Überschreitung der Grenzen als Grund für eine fristlose Kündigung dienen.
Allerdings liegt in einer hartnäckigen Verweigerung der Vertragserfüllung durch den Mieter möglicherweise ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB. Dazu wird allerdings ein titulierter Anspruch erforderlich sein und möglicherweise auch ein vergeblicher Vollstreckungsversuch.
Das Kündigungsrecht wird also bei einer ausstehenden Kaution nicht durch die Höhe eines ausstehenden Betrags ausgelöst, sondern durch ein Fehlverhalten des Mieters.
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #5

Incertidumbre

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An alle die geantwortet haben, möchte ich mich recht herzlich bedanken. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich war einige Tage krank und konnte deßhalb nicht vorher antworten, daher nochmals vielen Dank.

Im Prinzip habe ich von meinem Anwalt die gleichen Anworten erhalten, dass Kaution kein fristloser Kündigungsgrund ist.

Er meinte dann bestünde halt die Möglichkeit eine ordentliche Kündigung auszusprechen, (3 Monate Kündigungsfrist ?) und bei ausbleibenden Mieten das Geld einzuklagen.

Muss ich bei einer ordentlichen Kündigung (ausser der Kündigungsfrist von 3 Monaten ?!) bestimmte Dinge berücksichtigen ? :?

Gruß
Incertidumbre
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung wegen schuldhafter Vertragspflichtverletzung (LG München I 14 S 12619/99 WM 2001, 359)
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #7

Incertidumbre

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Original von Insolvenzprofi
Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung wegen schuldhafter Vertragspflichtverletzung (LG München I 14 S 12619/99 WM 2001, 359)

Also doch Kündigung bei ausbleibender Kautionszahlung. Muss ich mich in meiner fristlosen Kündigung auf dieses Urteil beziehen ?

Wenn dem Mieter die fristlose Kündigung, sagen wir mal in der 39 KW zugestellt wird, ab wann muss er ausgezogen sein ?

Anuliert sich die fristlose Kündigung, wenn er danach zahlt ?
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #8

Capo

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Wenn dem Mieter die fristlose Kündigung, sagen wir mal in der 39 KW zugestellt wird, ab wann muss er ausgezogen sein ?

sagen wir mal in der 40 KW sollte er draussen sein. Fristlos eben... Kannst ja nett sein und den 9.10.06 nehmen :vertrag


Anuliert sich die fristlose Kündigung, wenn er danach zahlt ?
Jupp, der Kü Grund ist weggefallen und die Vertragsverletzung besteht ja nicht mehr.
 
  • Kündigung wegen Kaution Beitrag #9

Insolvenzprofi

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Original von Incertidumbre

Also doch Kündigung bei ausbleibender Kautionszahlung. Muss ich mich in meiner fristlosen Kündigung auf dieses Urteil beziehen ?
?

tu das auf jedenfall...

die fristlose kündigung ist m. e. erst dann zuslässig, wenn der mieter die erste rate der kaution zum fixen termin nicht bezahlt hat....er hat ja das recht der teilzahlung nach 551 BGB wenn er von der ganzen zahlung kein gebrauch macht
 
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