Kündigung wg. Eigenbedarf- Fonaz. Ausgleich

Diskutiere Kündigung wg. Eigenbedarf- Fonaz. Ausgleich im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, mein Vermieter und ich stecken in einer blöden Situation. Ich bewohne diese Wohnung erst seit dem 01.11.2005. Habe viel an der Wohnung...
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Hagen

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Hallo,

mein Vermieter und ich stecken in einer blöden Situation.

Ich bewohne diese Wohnung erst seit dem 01.11.2005. Habe viel an der Wohnung auf eigene Kosten gemacht/ machen lassen. Stromleitungen unter Putz erneuert; im Flur (wo zuvor gar kein Strom war neue Leitungen unter Putz gelegt. Im Wohnzimmer das Antennenkabel, welches bisher nur aus der Decke heraushing unter Putz gelegt. Die dafür notwendigen Unterputzdosen natürlich auch eingebaut/ einbauen lassen. Im Wohnzimmer (ca. 25 m²) und im Flur (ca. 5m²) neuen Teppich legen lassen. Wohnzimmer, Flur und Küche neu tapeziert (Küche mit Decke in Raufaser, Wohnzimmer und Flur in Vliestapete).
Zudem war an allen Fensternischen in der Wohnung extreme Schimmelbildung (Alu- Fenster alssen grüssen). Habe dort den Putz bis auf's Mauerwerk abgetragen und neu verputzt und mit speziellen antifungiziden Anstrich versehen (seit dem keine Neubildung des Schimmels). Puhhh!! Halt schon eine ganze Menge, die über normale Mieterangelegenheiten hinausgehen.

Nun hat mir mein Vermieter wegen Eigenbedarf mündlich gekündigt.
Er hat bis jetzt seinen Lebensabend im Ausland verbracht und muss aus durchaus nachvolziebaren Gründen zurück nach Deutschland. Und möchte halt in diese seine Wohnung. Absolut nachvollziehbar.

Aber aufgrund meiner schwierigen finanziellen Situation sehe ich irgendwie nicht ein die Last des gesamten Maleurs auf meinen Schultern zu tragen.
Möchte mich in den nächsten Tagen mit meinem Vermieter zusammensetzen und über finanzielle Dinge reden.

Inwieweit steht mir da rechtlich irgendwas zu. Ein erneuiter Umzug ist nun mal wieder mit imensen Kosten (Tapezieren, "Kleinkram" LKW mieten, etc.) verbunden.
Und ich "krieche" zur Zeit "unverschuldet finanziell auf dem berühmten Zahnfleisch.

Ich möchte einfach gut aus der Sache rauskommen (obwohl ich ohnehin heulen könnte- wiel meine Wohnung total schön ist- wohnst Du noch oder lebst Du schon?)
Möchte nicht "MEIN RECHT" durchsetzen :vertrag , sondern das es wirklich "GERECHT" ist für alle beteiligten :bier .

Liebe Grüsse
Hagen

P.S.:
Mich interessiert dabei auch die Seite der Vermieter
 
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Capo

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Alle Malerarbeiten sind sowieso Mietersache (Schönheitsreps). Die zusätzlichen Steckdosen und das verstecken der Leitungen ist weder Vermieter- noch Mietersache. Also hast du in Eigenregie das durchgeführt. Warum? Wohl für dich, oder? Solange die Funktion der elektr. Leitungen, Antenne etc gewährleistet war, ist der Vermieter nicht verpflichtet, das zu tragen.

Der Schimmel ist eine Ursachensache. Da Alu-Fenster sehr dicht sind, läßt Schimmel an den Fenstern und im oberen Bereich meist auf ein falsches Lüften schließen. Dann wäre das Mietersache. Liegt ein Baumangel (unzureichende Dämmung bzw Wärmebrücken als Beispiel) wäre das Vermietersache.

Alles in allem sehe ich wenig Chancen, dass du auch nur einen Cent davon siehst. Vielleicht ist der Vermieter trotzdem bereit ein kleines Dankeschön an dich zu zahlen...
 
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RMHV

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Gegen die Eigenbedarfskündigung kann der Mieter Widerspruch einlegen nach § 574 BGB wegen einer besonderen Härte. Die besondere Härte kann durchaus darin bestehen, dass der Mieter die Wohnung erst vor kurzer Zeit mit mehr oder weniger großem Aufwand renoviert hat. Dabei dürfte tapezieren eher von untergeordneter Bedeutung sein. Die Änderungen der Elektroinstallation wird man dem Vermieter nur dann vorhalten können, wenn er davon wusste und eine Genenhmigung erteilt hatte.
Widerspricht der Mieter der Kündigung, muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Die Härtegründe des Mieters sind gegen die Gründe des Vermieters abzuwägen. Überwiegt das Mieterinteresse, kann der Mieter nach § 574a Abs. 1 Satz 1 BGB "verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist". Kommt man zum Ergebnis, dass das Vermieterinteresse überwiegen würde, ist das Mietverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist beendet.
Eventuell könnte eine Kündigung nach wenigen Monaten Mietdauer rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein. Ob dies der Fall ist, wird sicher ganz wesentlich davon abhängen, ob der Vermieter den Eigenbedarf vorhersehen konnte.
Ob das Mietverhältnis durch eine Vermeiterkündigung tatsächlich beendet wird, hängt also von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Anspruch des Mieters auf irgendwelche Zahlungsanspruch - aus welcehm Grund auch immer - kann durch die Beendigung des MIetverhältnisses aber nicht entstehen.
 
  • Kündigung wg. Eigenbedarf- Fonaz. Ausgleich Beitrag #4

Hagen

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Original von capo
Alle Malerarbeiten sind sowieso Mietersache (Schönheitsreps). Die zusätzlichen Steckdosen und das verstecken der Leitungen ist weder Vermieter- noch Mietersache. Also hast du in Eigenregie das durchgeführt. Warum? Wohl für dich, oder? Solange die Funktion der elektr. Leitungen, Antenne etc gewährleistet war, ist der Vermieter nicht verpflichtet, das zu tragen.

Der Schimmel ist eine Ursachensache. Da Alu-Fenster sehr dicht sind, läßt Schimmel an den Fenstern und im oberen Bereich meist auf ein falsches Lüften schließen. Dann wäre das Mietersache. Liegt ein Baumangel (unzureichende Dämmung bzw Wärmebrücken als Beispiel) wäre das Vermietersache.

Alles in allem sehe ich wenig Chancen, dass du auch nur einen Cent davon siehst. Vielleicht ist der Vermieter trotzdem bereit ein kleines Dankeschön an dich zu zahlen...

Hi,
erstmal Danke für die Rückmeldung.

Malerarbeiten: klar Mietersache, aber da zu Beginn des Mietvertrages ganz klar davon auszugehen war das die Wohnung längerfristig zu mieten/ Vermieten sei ("aber Sie woolen doch nicht wieder nach ein bis zwei Jahren ausziehen..."), habe ich nat. auch ein bisserl mehr investiert. Will sagen das ich nichts von dem was ich investiert habe abgelebt habe. Ich ziehe jetzt also um und invesetiere wieder und der nächste Vermieter kündigt mir dann wieder nach neun Monaten geht das Soeil wieder von vorne los... (hm, irgendwie nicht gerecht).
Wie ist das mit dem Teppichboden? Soweit ich weiss sind Bodenbeläge Vermietersache!? Der Teppich der zuvor in der Wohnung lag ist einfach im Ar... gewesen. Habe aber neuen auf meine Kosten legen lassen.

Schimmel: Ganz klar auf falsches Lüften zurück zu führen. Allerdings vom Vormieter. Ich habe, wie oben beschrieben den Schimmel, der bei Bezug der Wohnung bereits "seßhaft" geworden war, entfernt. Und seit dem ist Ruhe damit.
 
  • Kündigung wg. Eigenbedarf- Fonaz. Ausgleich Beitrag #5

fizzgig

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frag deine vermieter und versucht eine gütliche einigung, sonst würde ich zurückbauen.
kostet arbeit und zeit. aber wenn der vermieter nicht sieht was du da für eine wertsteigerung reingebaut hats denn würde ich sowas machen.
teppich raus, steckdosen die alten wieder rein (hast du leider nicht mehr :) ) die unterputzleitungen an der wand kappen und mit nagelschellen den alten stand wieder herrichten.
natürlich freut sich der vermieter über diese wohnung. meiner meinung nach solltest du auch irgendetwas dafür bekommen.
 
Thema:

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