Original von Heizer
Du hast natürlich Recht. Rechtlich ist das nicht ganz sauber. Aber lasse mal die Kirche im Dorf. Dem Mahnbescheid könnte man wiedersprechen und kein Vermieter verklagt einen wegen einer Monatsmiete wenn er noch die Kaution hat.
ich lass die kirche im dorf.
der vermieter klagt wegen der monatsmieten (mehrere, wie du ja selbst vorgeschlagen hast) und bekommt definitiv RECHT. dass er die kaution noch in petto hat besagt da garnichts - die ist nämlich nicht dafür da, miete auszugleichen, auch wenn das häufig praxis ist.
die annahme, dass ein vermieter wegen der miete nicht klagen würde, halte ich für gewagt. wenn der vermieter eine rechtsschutzversicherung hat (was man eigentlich den meisten vermietern nur empfehlen kann), dann kostet ihn das ganze ja keinen cent. warum sollte er also auf die klage verzichten?
zumal er die klage ja 100%ig gewinnen wird - denn er IST im recht.
sprich: selbst ohne rechtsschutzversicherung begrenzt sich das finanzielle risiko darauf, ob der mieter zahlungsfähig ist oder nicht. RECHT wird er in jedem falle bekommen - nur wenn beim mieter nichts zu holen ist, ERSTMAL kein geld. da der titel, den er dann haben wird, aber 30 jahre lang gültig ist (und erneuert werden kann) kann er theoretisch natürlich dann noch jederzeit pfänden lassen oder ähnliches...
die frage ist eher, wieviel zeit und lust der vermieter für sowas hat...
und ich geb da gerne zu: ich persönlich hätte weder zeit noch lust für/auf diesen stress. aber es soll ja auch leute geben, die spass an sowas haben...
Original von Heizer
Solche Pappenheimer wollen dann aber meist nicht mit der Kaution rausrücken. Um das zu vermeiden war der obige Post. Wer die Annahme Verweigert ist schon sehr verdächtig.
ich weiss nicht - das find ich erstmal ein bisserl hart, den vermieter als "so einen pappenheimer" zu bezeichnen - könnte ja sein er war im urlaub als das einschreiben kam und seine kinder haben gesagt "das kann ich nicht annehmen".
ich zumindest habe auch schon die annahme von einschreiben an meine eltern verweigert und würde das auch wieder tun - man weiss ja nicht was drin ist, und wenn dann womöglich eine frist gesetzt ist (klassisch: 2 wochen) und die lieben eltern erst in 3 wochen wieder zuhause sind, kann das dumm ausgehen (für sie unterschreiben dürfte ich ja schliesslich auch nicht).
ich würde das letztendlich einfach per einwurf-einschreiben (eintüten und bei der post abgeben MIT ZEUGEN der/die den inhalt kennen) oder eben direkt in den briefkasten werfen (sofern möglich) - natürlich ebenfalls mit zeugen.
edit wegen fipptehler
noch 'n edit:
die annahme dass ein vermieter nicht klagen würde, wenn (ja wenn!) er noch kaution hat möchte ich so auch nicht stehen lassen, denn:
womöglich gibt's ja schäden in der wohnung. die tauchen recht gerne dann auf, wenn das verhältnis mieter/vermieter ohnehin schon mies ist. und im moment wissen wir ja nicht, warum hier gekündigt wurde - vielleicht ja, weil's eh schon zoff gibt? z.b. wegen schimmel, den der mieter der wohnung anlastet, der vermieter aber dem falschen lüftungs-verhalten der mieter? (ist jetzt nur mal eine von zig möglichkeiten, worüber es streit geben könnte, der letztendlich ja um GELD geht - nur mal so als beispiel...)